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Audio: | Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

"Corona-Notbremse"

Bundesrat lässt neues Infektionsschutzgesetz passieren

Während Brandenburg voll hinter der "Corona-Notbremse" steht, gibt es in Berlin auch Skepsis. Dennoch hat das neue Infektionsschutzgesetz nun auch den Bundesrat passiert.

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am Donnerstag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, das auch die umstrittene "Corona-Notbremse" enthält. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz inzwischen unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag mitteilte.

Zum Inkrafttreten muss das Gesetz nun nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neuen Regelungen könnten somit ab der kommenden Woche wirksam werden.

In der Debatte im Bundesrat kritisierten die Länderchefs die geplanten Änderungen. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betonte, es sei bedenklich, wenn der Bund mit den Regelungen für Schulen in die Hoheit der Länder in diesem Bereich eingreife.

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), sprach von einem Tiefpunkt in der föderalen Kultur Deutschlands. Der Berliner Regierungschef Michael Müller (SPD), kritisierte, der Satz, die Länder hätten nicht gehandelt, sei falsch.

Brandenburg begrüßt Corona-Notbremse

Die Brandenburger Landesregierung begrüßte die bundeseinheitliche "Corona-Notbremse". Das sagte Regierungssprecher Engels Antenne Brandenburg vom rbb. Wichtig sei die Eindämmung der Pandemie - und die Maßnahmen seien verhältnismäßig.

Brandenburg werde selbstverständlich die Bundesvorgaben umsetzen, so wie sich das Land auch in der Vergangenheit an Absprachen zwischen dem Bund und den Ländern gehalten habe, so Engels.

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Am Mittwoch hatte der Bundestag die einheitliche "Corona-Notbremse" beschlossen. Damit können deutschlandweit Kontaktbeschränkungen und Schließungen angeordnet werden. Die FDP und die Freien Wähler haben Verfassungsbeschwerden angekündigt, vor allem wegen der im Gesetz enthaltenen Ausgangssperren, die bei einer Sieben-Tage-Inszidenz über 100 greifen sollen.

Überschreitet die Sieben-Tage-Inszidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl 100, darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Ab einer Inzidenz von 165 soll an Schulen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden. Das gleiche gilt für Kitas, jedoch können die Länder hier Notbetreuung einrichten. Ab einer Inzidenz von 150 dürfen Kunden im Einzelhandel nur noch bestellte Waren abholen (Click & Collect).

Sendung: Inforadio, 22.04.2021, 14 Uhr

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