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Audio: Antenne Brandenburg | 16.04.2021 | Mathias Wetzl | Quelle: dpa/Jens Krick

Projekt der Landes-KV

Brandenburg will Pilotland für digitalen Impfausweis werden

Um überregional und fälschungssicher überprüfen zu können, wer bereits den vollen Impfschutz hat, soll der digitale Impfpass eingeführt werden. In Brandenburg soll dies laut der Kassenärztlichen Vereinigung getestet werden. Es ist ein Modellprojekt.

Der geplante digitale Impfausweis soll nach dem Wunsch der Kassenärzte im Land Brandenburg getestet werden.

"Wir bewerben uns, um den hier auch zu pilotieren, um das auszuprobieren", sagte der stellvertretende Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Holger Rostek, der Nachrichtenagentur dpa am Freitag in Potsdam. "Wir gehen davon aus, dass das in den nächsten acht Wochen umgesetzt wird." Die Planungen für den Impfausweis laufen bereits in der EU und im Bundesgesundheitsministerium.

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Die Menschen in Deutschland sollen nach Angaben aus Regierungskreisen noch vor den Sommerferien einen kompletten Impfschutz über eine Smartphone-App nachweisen können. Mit der digitalen Bescheinigung solle schnell und fälschungssicher dokumentierbar sei, dass die Menschen etwa vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind und deshalb wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, zum Beispiel bei Urlaubsreisen - oder ob ihnen dieser Schutz fehlt. Wer kein Smartphone hat, soll zusätzlich zum Eintrag im gelben Impfpass einen Ausdruck der digital einlesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier bekommen.

Übertragung der bisherigen Impfungen

Der Brandenburger Kassenärzte-Vizechef sprach von einer technischen und organisatorischen Herausforderung, weil Hunderttausende Bürger nachträglich mit einem digitalen Impfausweis und Impfzertifikat ausgestattet werden sollen.

Die digitalen Impfbescheinigungen sollen in den Impfzentren und Arztpraxen ausgestellt werden. Der Bürokratieaufwand für die Arztpraxen solle dabei möglichst gering gehalten werden.

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Berlin und Brandenburg hatten bereits angekündigt, vollständig Geimpften mehr Freiheiten zu geben.

Danach könnten vollständig Geimpfte ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung ohne negativen Schnelltest jene Angebote in Anspruch nehmen, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden können, hieß es zum Beispiel für Brandenburg. Das betrifft etwa den Einkauf in Geschäften oder körpernahe Dienstleistungen. Wann die Landesregierung dazu einen Beschluss fassen werde, sei noch nicht bekannt, erklärte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Donnerstag.

Der Berliner Senat hatte bereits am Dienstag die Verordnung entsprechend geändert. Die Regelung tritt am Sonntag in Kraft.

Hintergrund ist ein Bericht des Robert Koch-Instituts, demzufolge das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft sind, spätestens ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung geringer sei, als bei Vorliegen eines negativen Tests bei infizierten Personen ohne Symptome.

Sendung: Inforadio, 16.04.2021, 7:00 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 17.04.2021 um 13:36 Uhr geschlossen

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