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Audio: Inforadio | 30.06.2021 | Oliver Soos | Quelle: dpa/Soeren Stache

Regelungen laufen aus

Die Bundes-Notbremse endet

Anders als noch vor Monaten sind die Corona-Inzidenzen aktuell im einstelligen Bereich. Die Bundesnotbremse kann deshalb wie geplant am Mittwoch auslaufen. Die Verantwortung wird dann wieder ganz in regionale Hände übergeben. Von Oliver Soos

Die sogenannte Bundes-Notbremse war eine Reaktion auf den verpatzten Oster-Lockdown, jene fünftägige Ausgangssperre zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach viel Kritik zurücknehmen musste. Bei einer Pressekonferenz Ende Mai sagte die Kanzlerin rückblickend: "Man wusste, dass die vierte Welle kommt. Man musste handeln. Wir haben erst Maßnahmen beschlossen, die sich nicht durchsetzen ließen, danach haben wir dann diese Notbremse entwickelt."

In Kraft getreten war die Bundes-Notbremse am 23. April 2021. Sie gab den Ländern unter anderem vor, dass bei einer Inzidenz über 100 eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr anzuordnen sei und dass ein Haushalt dann nur noch eine weitere Person treffen darf. Bei einer Inzidenz über 165 galt bundesweit: Schulunterricht nur noch von zu Hause.

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Notbremse könnte bei steigenden Zahlen reaktiviert werden

Die Kanzlerin ist nach eigener Aussage der Ansicht, dass die Bundes-Notbremse maßgeblich mitgeholfen habe, die dritte Infektionswelle zu brechen und die vierte zu verhindern, auch weil die Notbremse für Klarheit gesorgt habe. "Ich denke, dass im Grunde alle inzwischen wissen was zu tun ist, wenn Inzidenzen wieder steigen", so Merkel.

Die Befristung der Bundes-Notbremse auf den 30. Juni war laut der Kanzlerin genau richtig getimt. "Sie kann auslaufen jetzt. Sollte sich durch Mutationen etwas entwickeln, dann können wir das jederzeit reaktivieren - aber nur, wenn wir kein lokales, sondern ein bundesweites, flächendeckendes Phänomen haben", sagte Merkel. Allerdings müsste dann ein neues Gesetz beschlossen werden.

Mit dem Auslaufen der Bundes-Notbremse gelten zunächst wieder die länderspezifischen Corona-Regelungen. In Brandenburg ist das die Umgangsverordnung vom 15. Juni. Das heißt, dass der Lockdown beendet ist und dass es vor allem in Innenräumen noch Abstandsregelungen und eine Maskenpflicht gibt.

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Keine Pflicht mehr zum Homeoffice-Angebot

Ab Juli wird sich im Grunde genommen nichts spürbar verändern, doch eine Regelung, die dann ausgelaufen ist, führte bereits zu Diskussionen: Für Unternehmen gibt es keine Pflicht mehr, Home-Office anzubieten, wo immer es möglich ist.

Die Arbeitgeberverbände zeigen sich darüber erfreut. "Wir brauchen keine Verordnung. Wir Arbeitgeber haben beim Home-Office geliefert und werden das auch weiterhin tun, da wo es interne wie externe Betriebsprozesse zulassen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, forderte hingegen dauerhafte Regelungen und einen Rechtsanspruch auf Home-Office oder mobiles Arbeiten. Hier scheint es allerdings eher um einen generellen Streit um die Zukunft der Arbeit zu geben. Die Corona-Pandemie hat ihn zu Tage gebracht.

Sendung: Inforadio, Der Morgen, 30.06.2021, 06 Uhr

Beitrag von Oliver Soos

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