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Quelle: dpa/Michael Probst

Testpflicht und Quarantäne

Diese Einreise-Regeln gelten jetzt

In den kommenden Tagen wird mit immer mehr Urlaubsrückkehrern aus dem Ausland gerechnet. Schärfere Regeln sollen seit Sonntag einer Schwemme von Neuinfektionen entgegenwirken. Darauf müssen sich Einreisende einstellen.

Die Bundesregierung will eine hohe Welle von Corona-Neuinfektionen unbedingt verhindern, um entspannter dem Herbst entgegenblicken zu können. Möglich machen soll das eine verschärfte Einreiseverordnung, die seit Sonntag (1. August) gilt. Sie bringt strengere Nachweispflichten mit sich. Für vollständig Geimpfte und Genesene ändert sich aber nur wenig.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu allen neuen Regelungen:

Was ist neu?

Bislang mussten nur diejenigen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen. Die Nachweispflicht gilt nun für Einreisen aller Art, also auch für Einreisen per Bahn, Bus, Schiff und Individualverkehr.

Die Nachweispflicht gilt bei Einreise aus jedem Land, also unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Virusvariantengebiet oder ein Hochinzidenzgebiet handelt.

Außerdem wird die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht. Die Kategorie des einfachen Risikogebietes fällt weg. Es wird nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete geben.

Ab Sonntag

Bundesregierung beschließt Testpflicht für ungeimpfte Reiserückkehrer

Ab Sonntag müssen sich ungeimpfte Urlaubsrückkehrer auf Corona testen lassen, bevor sie nach Deutschland einreisen. Das hat die Bundesregierung am Freitag beschlossen. Berlins Regierender Bürgermeister hält Kontrollen als Stichproben für möglich.

Wann muss wer in Quarantäne?

Erfolgt die Einreise aus einem Hochrisikogebiet, also einem Land mit besonders hohen Inzidenzwerten, dann müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene grundsätzlich (auch mit negativem Testergebnis bei der Einreise) zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen gibt es die Möglichkeit, sich mit einem negativen Testergebnis "freizutesten".

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen nach Ankunft aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Sollten sie jedoch vor Abreise aus einem Hochrisikogebiet positiv getestet werden, müssen auch sie sich dort in Quarantäne begeben und die dort geltenden Absonderungsfristen- und regeln befolgen.

Auch nach Einreise aus Virusvariantengebieten (Länder mit Virusvarianten, gegen die bestimmte in der EU zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Corona-Infektion keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten) müssen grundsätzlich alle, also auch vollständig Geimpfte und Genesene, in eine vierzehntägige Quarantäne, unabhängig vom bei der Einreise vorgelegten Testergebnis.

Aus Virusvariantengebieten einreisen dürfen grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Nur sie sind vom Beförderungsverbot aus diesen Gebieten ausgenommen.

Quarantäne und Maskenpflicht

Was vollständig Geimpfte auch weiterhin beachten müssen

Die meisten Corona-Beschränkungen sind für Geimpfte abgeschafft worden, doch an manchen Stellen bestehen sie weiter. Jetzt werden Forderungen laut, auch diese letzten Auflagen aufzulösen. Um welche es dabei geht, fasst Frank Preiss zusammen.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 12 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Nachweis - die Nachweispflicht gilt erst für Personen ab 12 Jahre.

Nach Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet müssen sich Kinder jeglichen Alters - wie bislang - in Quarantäne begeben. Es gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.

Personen unter 12 Jahren werden bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet fünf Tage nach der Einreise automatisch von der Quarantäne befreit. Bislang war hierfür ein Testnachweis oder Genesenennachweis nötig.

Quarantäne und Maskenpflicht

Was vollständig Geimpfte auch weiterhin beachten müssen

Die meisten Corona-Beschränkungen sind für Geimpfte abgeschafft worden, doch an manchen Stellen bestehen sie weiter. Jetzt werden Forderungen laut, auch diese letzten Auflagen aufzulösen. Um welche es dabei geht, fasst Frank Preiss zusammen.

Welche Länder gelten derzeit als Virusvarianten- und Hochrisikogebiete?

Die entsprechende Liste wird regelmäßig vom Bundesinneministerium, Bundesgesundheitsministerium und vom Auswärtigen Amt aktualisiert und kann auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts [rki.de] abgerufen werden.

Stand 30. Juli gelten Brasilien und Uruguay als Virusvariantengebiete. Zu Hochrisikogebieten zählen u.a. Ägypten, Argentinien, Chile, Costa Rica, Fidschi, Indien, Indonesien, Kuba, Malaysia, Nepal, Niederlande, Peru, Portugal, Russland, Seychellen, Spanien, Südafrika, Tunesien, Großbritannien und Zypern.

Werden jetzt alle Risikogebiete automatisch zu Hochrisikogebieten?

Nein. Für Hochrisikogebiete gelten im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete. Für Gebiete, die jetzt als Risikogebiete ausgewiesen sind (darunter Dänemark, Frankreich, Griechenland und die Türkei) gilt aber die geänderte Pflicht, bei Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können.

Reicht für die Testpflicht bei Einreise ein Schnelltest?

Ja. Alle Einreisenden müssen entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden.

Wer trägt die Kosten für die Einreisetests?

Der Test muss vor Einreise erfolgen. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten selbst tragen.

Für welche Personengruppen gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.

Wie wird die Nachweispflicht kontrolliert?

Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Was ist grundsätzlich noch bei der Einreise zu beachten?

Vor der Einreise nach Deutschland muss eine digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden, insofern man aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreist. Auf der Homepage [einreiseanmeldung.de] müssen die entsprechenden Informationen eingegeben werden. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält der Einreisende eine PDF-Datei als Bestätigung, die dann vom Beförderer kontrolliert wird.

Auch eine Einreiseanmeldung in Papierform ist möglich. Die entsprechende Ersatzmitteilung kann hier [bundesgesundheitsministerium.de/pdf] vor Abreise heruntergeladen und ausgedruckt werden. Diese muss dann beim Beförderer oder bei der Bundespolizei abgegeben werden.

Sendung: Inforadio, 30. Juli 2021, 17:40 Uhr

 

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