Testpflicht und Quarantäne - Diese Einreise-Regeln gelten jetzt

So 01.08.21 | 09:04 Uhr
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Archvibild: Polizei kontrolliert am 30.03.2021 die negativen Corona-Tests von Einreisenden. (Quelle: dpa/Michael Probst)
Bild: dpa/Michael Probst

In den kommenden Tagen wird mit immer mehr Urlaubsrückkehrern aus dem Ausland gerechnet. Schärfere Regeln sollen seit Sonntag einer Schwemme von Neuinfektionen entgegenwirken. Darauf müssen sich Einreisende einstellen.

Die Bundesregierung will eine hohe Welle von Corona-Neuinfektionen unbedingt verhindern, um entspannter dem Herbst entgegenblicken zu können. Möglich machen soll das eine verschärfte Einreiseverordnung, die seit Sonntag (1. August) gilt. Sie bringt strengere Nachweispflichten mit sich. Für vollständig Geimpfte und Genesene ändert sich aber nur wenig.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu allen neuen Regelungen:

Was ist neu?

Bislang mussten nur diejenigen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen. Die Nachweispflicht gilt nun für Einreisen aller Art, also auch für Einreisen per Bahn, Bus, Schiff und Individualverkehr.

Die Nachweispflicht gilt bei Einreise aus jedem Land, also unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Virusvariantengebiet oder ein Hochinzidenzgebiet handelt.

Außerdem wird die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht. Die Kategorie des einfachen Risikogebietes fällt weg. Es wird nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete geben.

Wann muss wer in Quarantäne?

Erfolgt die Einreise aus einem Hochrisikogebiet, also einem Land mit besonders hohen Inzidenzwerten, dann müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene grundsätzlich (auch mit negativem Testergebnis bei der Einreise) zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen gibt es die Möglichkeit, sich mit einem negativen Testergebnis "freizutesten".

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen nach Ankunft aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Sollten sie jedoch vor Abreise aus einem Hochrisikogebiet positiv getestet werden, müssen auch sie sich dort in Quarantäne begeben und die dort geltenden Absonderungsfristen- und regeln befolgen.

Auch nach Einreise aus Virusvariantengebieten (Länder mit Virusvarianten, gegen die bestimmte in der EU zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Corona-Infektion keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten) müssen grundsätzlich alle, also auch vollständig Geimpfte und Genesene, in eine vierzehntägige Quarantäne, unabhängig vom bei der Einreise vorgelegten Testergebnis.

Aus Virusvariantengebieten einreisen dürfen grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Nur sie sind vom Beförderungsverbot aus diesen Gebieten ausgenommen.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 12 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Nachweis - die Nachweispflicht gilt erst für Personen ab 12 Jahre.

Nach Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet müssen sich Kinder jeglichen Alters - wie bislang - in Quarantäne begeben. Es gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.

Personen unter 12 Jahren werden bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet fünf Tage nach der Einreise automatisch von der Quarantäne befreit. Bislang war hierfür ein Testnachweis oder Genesenennachweis nötig.

Welche Länder gelten derzeit als Virusvarianten- und Hochrisikogebiete?

Die entsprechende Liste wird regelmäßig vom Bundesinneministerium, Bundesgesundheitsministerium und vom Auswärtigen Amt aktualisiert und kann auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts [rki.de] abgerufen werden.

Stand 30. Juli gelten Brasilien und Uruguay als Virusvariantengebiete. Zu Hochrisikogebieten zählen u.a. Ägypten, Argentinien, Chile, Costa Rica, Fidschi, Indien, Indonesien, Kuba, Malaysia, Nepal, Niederlande, Peru, Portugal, Russland, Seychellen, Spanien, Südafrika, Tunesien, Großbritannien und Zypern.

Werden jetzt alle Risikogebiete automatisch zu Hochrisikogebieten?

Nein. Für Hochrisikogebiete gelten im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete. Für Gebiete, die jetzt als Risikogebiete ausgewiesen sind (darunter Dänemark, Frankreich, Griechenland und die Türkei) gilt aber die geänderte Pflicht, bei Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können.

Reicht für die Testpflicht bei Einreise ein Schnelltest?

Ja. Alle Einreisenden müssen entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden.

Wer trägt die Kosten für die Einreisetests?

Der Test muss vor Einreise erfolgen. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten selbst tragen.

Für welche Personengruppen gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.

Wie wird die Nachweispflicht kontrolliert?

Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Was ist grundsätzlich noch bei der Einreise zu beachten?

Vor der Einreise nach Deutschland muss eine digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden, insofern man aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreist. Auf der Homepage [einreiseanmeldung.de] müssen die entsprechenden Informationen eingegeben werden. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält der Einreisende eine PDF-Datei als Bestätigung, die dann vom Beförderer kontrolliert wird.

Auch eine Einreiseanmeldung in Papierform ist möglich. Die entsprechende Ersatzmitteilung kann hier [bundesgesundheitsministerium.de/pdf] vor Abreise heruntergeladen und ausgedruckt werden. Diese muss dann beim Beförderer oder bei der Bundespolizei abgegeben werden.

Sendung: Inforadio, 30. Juli 2021, 17:40 Uhr

 

Was Sie jetzt wissen müssen

62 Kommentare

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  1. 62.

    Hier treffen 2 Sorten aufeinander: denkfähige Leute und solche mit fehlender Denkfähigkeit. Merkmale der 2.Gruppe: a)Grundrechte auf sinnloses Demonstrieren und Ignorieren der Gesundheitsschutzmaßnahmen reduzieren. b)Angst vor Masken und Abstand c)Impfen möglichst nicht oder nur, um dann den großen Larry mit "ich darf jetzt alles" zu mimen. d) Prozentrechnen, warum die Wahrscheinlichkeiten ja soooo gering sind (bleibt die große Klappe auch dann auf, wenn Gruppe 2 das "unwahrscheinliche" Prozent ist und die Kiste schon auf das Eingebuddelt-werden wartet? Fazit: Gruppe 1 kann sich die Mühe sparen, mit Gruppe 2 zu kommunizieren weil dbddhkp

  2. 61.

    Immer wieder erfrischend was so an Nettigkeiten durch die Netetipuette geht.
    Aber sie wissen doch … was sollte mich als Baum stören wenn sich ein Borstenvieh dran reibt.
    Und ihr pauschales Urteil … „nur mit Einschränkungen“ … zeugt genug davon wie weit sie sich mit dem Thema beschäftigt haben.
    Aber kein Problem auch davon gibt es genug.
    Solange die Grundrechte aller und im besonderen meine eingeschränkt sind werde ich mich darüber beschweren.
    Sollten sie grad nicht wissen welche das sind, einfach mal in die Corona Verordnung schauen.

  3. 60.

    Wer glaubt, dass es keine Ausgangssperre gab sollte vielleicht nochmal den entsprechenden Gesetzestext lesen. Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb auch angerufen, ob es jemals dazu entscheiden wird (es hat sich nur vorläufig dazu geäußert) steht in den Sternen.

    Ob diese in ihrem Umfang mit Ausgangssperren in anderen vergleichbar waren ist für die Tatsache, dass es ebensolche waren, komplett irrelevant.

  4. 59.

    Ich lese Sie nur jammern und lamentieren. Ja - und? Die Gesundheit der Allgemeinheit wiegt wohl schwerer als die individuelle Freiheit Einzelner - zumindest in einer Pandemie ist dies verständlich - denn nur mit Einschränkungen um eine solche einzudämmen, ist perspektivisch wieder die Freiheit für alle erreichbar.
    Kann man verstehen - wenn man weiter als bis zum Brett denken kann.

  5. 58.

    Danke für diesen Kommentar.
    Wir hatten keine AusgabgsSPERRE,wie z.B. die Spanier.
    Im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarn gab und gibt es finanzielle Hilfen vom Staat für die Wirtschaft, Eltern und die Möglichkeit von Homeoffice.
    Nach anfänglichem Impfstoffmangel und Terminchaos ist es jetzt möglich,dass sich jeder impfen lassen kann, um auch Lockerungen und wieder mehr Bewegungsfreiheit in Anspruch nehmen zu können. Leider für bereits Geimpfte nicht in dem Umfang wie möglich,weil das Impftempo lahmt. Dafür kann die Politik nun nicht,denn wir haben keine Impfpflicht.GB hatte eine Reisesperre für EIN- UND Ausreise, WIR NICHT. Hier wird auf hohem Niveau gemeckert und immer wieder die Politik verantwortlich gemacht,dabei ist es der sog. mündige Bürger,die sich trotz der Warnungen wegen der Deltavariante vermehrt nicht an Coronaregeln hält und das Impftempo stockt. Jeder hat Verantwortung,wir leben zum Glück nicht in einer Diktatur. Also erst mal an die eigene Nase fassen.

  6. 57.

    Sie können es nennen wie sie wollen das Ergebnis bleibt das Gleiche.
    https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/australische-soldaten-helfen-bei-ueberwachung-der-ausgangssperre-sydney

  7. 56.

    Auszug Corona Verordnung Berlin
    Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

  8. 55.

    "Wegsperren" - was ein geistiger Unflat. Leben Sie in Belarus, der Türkei oder gar in China?

  9. 54.

    Zitat aus dem Massechusetts-Bericht der tagesschau:
    "Die Virologin Angela Rasmussen von der Universität Saskatchewan sagte, die Methode, mit der in Provincetown die Viruslast Geimpfter gemessen wurde, sage nichts darüber aus, ob diese Person auch andere anstecke. Die CDC teilte mit, mehr Daten würden erhoben. Es liefen weit größere Studien mit Zehntausenden geimpften und ungeimpften Personen."
    Tatsache ist m.E., dass die Impfung vorrangig vor schwerer Erkrankung schützen soll und natürlich auch Geimpfte sich an Regeln halten müssen und an die Maskenpflicht,wo dies vorgeschrieben ist. Es gibt keinen 100%tigen Schutz,das muss allen klar sein.

  10. 53.

    Sehe ich genauso.... die Geister die ich rief....
    Also wird man noch lange dort immer wieder alle wegsperren (Lockdown+Ausgangssperre)und auch weiterhin niemanden reinlassen …

  11. 52.

    Also ergänzend zu @20. kann ich nur sagen dass diese Diskussion um Geimpfte und Nichtgeimpfte nur die Gesellschaft weiter spaltet und das brauchen wir nicht. Es gibt keine Impfpflicht,weder für Erwachsene noch für Kinder/ Jugendliche ab 12 und daran kann auch der Wahlkampf nichts ändern. Gerade jagt eine Studie die andere, einige davon mit erschreckend wenigen Teilnehmern und es wird weiterhin versucht,politischen Druck auf die Stiko auszuüben. Das ist für mich ein NoGo und ich bin froh,dass sie standhaft sind und sich dadurch nicht beeinflussen lassen.Geimpfte werden m.E. auch nicht bevorzugt,sondern bekommen wegen der Impfung bestimme Rechte/ Bewegungsfreiheit zurück und das wurde von Anfang an kommuniziert. Wegen der Impfquote von nur ca. 52,% stocken weitere Lockerungen. In GB waren am Freedomday über 70% der Bevölkerung voll geimpft.

  12. 51.

    Komisch - während der Pandemie und auch davor oder jetzt zur Zeit empfand oder empfinde ich mich nicht als "entrechtet". Keine Ahnung, welche Wahrnehmungsstörung Leute haben müssen, wenn sie denken, ihnen würden die Grundrechte entzogen. Wenn ich nach Belarus, in die Türkei oder Afghanistan, um nur diese zu nennen, denke - geht es uns hier doch ausgezeichnet, selbst in der Pandemie.
    Welches Problem haben die hier "Entrechteten" eigentlich überhaupt? Euch gehts irgendwie einfach noch zu gut.

  13. 50.

    Da darf sich wohl jeder selbst informieren und muss nich wie ein Kleinkind beim RBB nachfragen.
    Sie wollen doch als mündiger Bürger akzeptiert werden - oder? Dann seien Sie auch selbstverantwortlich in Sachen Informationslage und die EInholung derer und stellen nicht solche - mit Verlaub - dämlichen und provokanten Fragen. Und wer in Pandemiezeiten auf Reisen gehen, meint zu "müssen", der kann sich seine Infos, wie auch seine Tickets - im Internet holen. Selbst und erwachsen.

  14. 49.

    "14,5% vollständig geimpft in Neuseeland …. da scheinen dann die Wissenschaftler in Sachen Impfung nicht bis zur Bevölkerung durchzudringen."

    Das wird daran liegen, dass es dort sehr wenige Fälle gab/gibt, also bei der Bevölkerung die Notwendigkeit einer Impfung nicht als notwendig/dringend geboten empfunden wurde/wird.
    Was an der Insellage und den rigorosen Maßnahmen liegt, die getroffen wurden/werden, wenn Fälle auftreten.

  15. 48.

    Steht doch alles da… Es kommt auf die Einreise nach D an. Wie alt der Test zu diesem Zeitpunkt ist. Genaue Infos gibt es auch auf den Seiten des Bundes.

  16. 47.

    @rbb24:
    Da ich aus allem nicht so schlau werde, hier meine Frage: Angenommen, eine Person war in GB und kommt über NL zurück nach D. Route: Kingston upon Hull (GB) mit der Fähre nach Rotterdam (NL). Von dort mit dem Zug hier nach Berlin (D). Wird es reichen wenn die Person einen Testnachweis mitbringt der in Großbritannien ausgestellt wurde? Oder muß in den Niederlanden ein weiterer Test gemacht werden. Die Fahrt beträgt einen ganzen Tag weil die Person, von dem Umsteigen in Rotterdam abgesehen, nirgendwo mehr aus- bzw. umsteigt. Haben sie da evtl. Infos?
    Mit freundl. Grüßen

  17. 46.

    Sehr geehrter Herr Ben,
    vielleicht ist ja der Nachbar solch eine Person wie der eine aus dem Lied "Das ehrenwerte Haus" von Udo Jürgens, der immer nur rausguckt und jeden anschwärzt. Manchmal gibt es Nachbarn wo die Bezeichnung "blöd" angebracht ist. Nicht im geistigen Sinne.
    Mit freundl. Grüßen

  18. 45.

    14,5% vollständig geimpft in Neuseeland …. da scheinen dann die Wissenschaftler in Sachen Impfung nicht bis zur Bevölkerung durchzudringen.
    Wo sind denn die Fachleute die z.B. nur für Berlin eine ffp2 Pflicht im ÖPNV empfohlen haben ? Oder hört nur die ganze Welt nicht drauf.
    Das ist kein Aufruf sich nicht impfen zu lassen aber die Wissenschaft hat klar gesagt wie hoch das Risiko für geimpfte ist sich und dann auch andere anzustecken, die einzigen die dies ignorieren und weiterhin an vielen Maßnahmen festhalten ist die Politik. Also mit solchen Aussagen wie sie He. Schäuble macht …. naja … gerade jetzt setzt sich die Politik in Sachen Kinderimpfung über die Wissenschaft hinweg. Gleiches gilt für die 3. Impfung.

  19. 44.

    Nochmal: Neuseeland hat lange Phasen ohne Beschränkungen - Wer hat die sonst? Fast keiner. Und beim ersten Glühfunken volle Kraft in Richtung Feuer aus.
    "Wenn weltweit praktisch alle Fachleute sagen, Corona ist gefährlich und Impfen hilft, wer hat dann eigentlich das Recht zu sagen: Ich bin aber klüger? Das ist für mich ein nahezu unerträgliches Maß an Überheblichkeit", sagte Schäuble im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). https://www.presseportal.de/pm/58964/4982976
    https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

  20. 43.

    "Wenn weltweit praktisch alle Fachleute sagen, Corona ist gefährlich und Impfen hilft, wer hat dann eigentlich das Recht zu sagen: Ich bin aber klüger? Das ist für mich ein nahezu unerträgliches Maß an Überheblichkeit", sagte Schäuble im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). https://www.presseportal.de/pm/58964/4982976
    https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

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