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Audio: Inforadio | 27.12.2021 | Jan Menzel | Quelle: dpa

Kontakte, Veranstaltungen, Jahreswechsel

Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag in Berlin

Ab dem 28. Dezember gelten in Berlin Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene - so wie es der Bund-Länder-Beschluss vorsieht. Allerdings schlägt der Senat bei Kultur- und Sportveranstaltungen einen Sonderweg ein.

Wegen der sich rasch verbreitenden Virusvariante Omikron greifen in vielen Bundesländern ab Dienstag schärfere Corona-Regeln - so auch in Berlin.

Der Senat beschloss am Donnerstag vergangener Woche Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene sowie ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in Teilen der Stadt. Außerdem wurde die maximale Teilnehmerzahl bei Kultur- oder Sportveranstaltungen weiter eingeschränkt. Events wie die Spiele der Bundesligavereine Hertha und Union, Alba Berlin, BR Volleys oder der Eisbären dürfen aber weiterhin mit Zuschauern stattfinden.

Neue Corona-Regeln

Berlin senkt Personenobergrenzen für Kultur, Sport und private Treffen

Private Treffen werden ab Dienstag für Geimpfte und Genesene auf höchstens zehn Personen beschränkt, das hat der Berliner Senat am Donnerstag beschlossen. Auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen wird die Höchstzahl an Besuchern herabgesetzt.

Der Berliner Senat schlägt damit einen Sonderweg ein. Denn Bund und Länder hatten vereinbart, dass "überregionale Großveranstaltungen" spätestens vom 28. Dezember an ohne Zuschauer stattfinden müssen. Allerdings wurde dabei nicht definiert, was genau unter diesen Begriff fällt.

Bei den Kontaktbeschränkungen folgt der rot-grün-rote Senat exakt dem Bund-Länder-Beschluss. Demnach sind private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene drinnen wie draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Für Treffen mit Ungeimpften gibt es schon seit einiger Zeit strengere Beschränkungen, die weiter gelten: Hier dürfen lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen.

Wegen der Corona-Pandemie gilt zum Jahreswechsel an bestimmten Orten ein Ansammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot. Nach den Worten der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wurden - zusätzlich zum Alexanderplatz, dem Steinmetzkiez in Schöneberg und der JVA Moabit - 53 Areale festgelegt, in denen die Regelung greifen soll. Darunter sind zahlreiche bekannte Feier- und Party-Hotspots in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, aber auch Straßen und Plätze in etlichen anderen Bezirken. Giffey zufolge sollen für professionelle Feuerwerke nach behördlicher Genehmigung Ausnahmen möglich sein.

Eindämmung der Corona-Pandemie

An diesen 56 Orten in Berlin sind Böller und Ansammlungen zu Silvester verboten

Zu Silvester wird es an mehr als 50 Orten in Berlin Ansammlungsverbote geben. Dort ist auch das Böllern untersagt. Dadurch soll das Gesundheitssystem entlastet werden. Unter den Bereichen sind nicht nur bekannte Party-Hotspots der Stadt.

An Veranstaltungen im Freien mit Hygienekonzept dürfen ab 28. Dezember noch bis zu 3.000 Personen teilnehmen (zuvor 5.000) sowie in geschlossenen Räumen bis zu 2.000 Personen (zuvor 2.500). Voraussetzung ist ein von den Behörden vorgegebenes Hygienerahmenkonzept, das mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsieht.

Außerdem müssen solche Veranstaltungen grundsätzlich nach 2G-plus-Regeln stattfinden: Sie stehen also nur Geimpften und Genesenen offen, die obendrein einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt: Im Freien sind bis zu 1.000 Teilnehmende erlaubt, in Innenräumen ohne entsprechendes Hygienekonzept nur bis zu 200. Auch hier gilt die 2G-Regelung.

Die Clubs in Berlin, die bereits seit geraumer Zeit keine Tanzveranstaltungen in ihren Innenräumen mehr anbieten dürfen, können unter diesen Bedingungen offen bleiben. Neu ist, dass ab 28. Dezember auch Tanzlustbarkeiten im Freien verboten sind.

Quelle: rbb

Sendung: Abendschau, 27.12.2021, 19:30 Uhr

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