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Audio: Inforadio | 01.02.2022 | Sebastian Schöbel | Quelle: dpa/Annette Riedl

Vertrag mit Luca-App nicht verlängert

Berlin beendet Kontaktnachverfolgung in Bars und Restaurants

Gesundheitsämter haben die Kontaktnachverfolgung zuletzt deutlich zurückgefahren. Bei seiner Sitzung am Dienstag hat der Senat diese Regelung der Realität angepasst - und sie in den Bereichen Gastronomie, Sport und Beherbergung ganz gestrichen.

Für die Gastronomie und Veranstaltungen in Berlin soll die Kontaktnachverfolgung wegfallen. Das teilte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats mit.

Bislang gilt etwa für Restaurants eine Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation, entweder händisch oder digital. Diese Regel wurde nun für die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen, Berherbungen und den Sport gestrichen. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern.

Dort, wo die Anwesenheits-Dokumentation weiter vorgeschrieben wird, muss zukünftig die Vorlage von Test-, Impf- und Genesenen-Nachweisen nicht mehr erfasst werden.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Vertrag mit der Luca-App wird nicht verlängert

Weil die Infektionszahlen in der Omikron-Welle zuletzt stetig stiegen und die Ämter schlicht nicht mehr hinterherkommen, wurde die Praxis der Kontaktnachverfolgung zuletzt auf vulnerable Gruppen, beispielsweise Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, beschränkt.

Deshalb verlängere Berlin auch den im März auslaufenden Vertrag mit den Betreibern der Luca-App zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht, wie Gote erklärte. Die immer wieder kontrovers diskutierte Luca-App sollte Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen, die lange vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen. Sie konnte direkt mit den Gesundheitsämtern verbunden werden.

Der Senat entschied am Dienstag zudem, als "geboostert" geltende Menschen von der 2G+-Regelung auszunehmen. Die zusätzliche Testpflicht fällt außerdem für Genesene und für frisch geimpfte Personen weg - für diese beiden Gruppen jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten. Die bisherige Testpflicht entfällt für Geimpfte und Geboostere etwa in den Bereichen der Gastronomie und der körpernahen Dienstleistungen, wie etwa bei Frisörbesuchen.

Zudem beschloss der Senat, dass Menschen nach einer Corona-Infektion nicht mehr zwingend einen PCR-Test brauchen, um sich aus der Quarantäne freizutesten. Dazu genügt künftig ein Antigentest.

Genesenen-Status soll einheitlich auf drei Monate verkürzt werden

Der Genesenen-Status in Berlin wurde nun einheitlich von sechs auf drei Monate verkürzt. Damit besteht bei der Genesenen-Regel keine Diskrepanz mehr zwischen Bundes- und Landesrecht, wie es bislang der Fall war.

In die Verordnung aufgenommen wurde außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich, abgesehen von Prüfungen und vortragenden Personen.

Außerdem wurden Änderungen bei den Quarantäneregeln beschlossen: Unter anderem sind keine PCR-Tests mehr generell vorgeschrieben, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder enge Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise Quarantäne freitesten wollen.

Eine Detailänderung betrifft die Regelung für Obergrenzen bei Veranstaltungen, bei denen laut der Berliner Verordnung Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Diese Ausnahme gibt es künftig nicht mehr.

Verwirrung um unterschiedliche Regelungen

Berlin will Genesenen-Frist einheitlich auf drei Monate begrenzen

Wie lange gilt man nach einer Corona-Infektion als genesen? In Berlin gibt es auf diese Frage momentan zwei Antworten: drei oder sechs Monate. Der Senat will nun die Vorgabe des Bundes umsetzen und die Frist vereinheitlichen.

Nonnemacher verteidigt Begrenzung von PCR-Tests

Am Montag hatten die Gesundheitsminister der Länder bereits über die Begrenzung von PCR-Tests auf vulnerable Personengruppen beraten. Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bekräftigte am Dienstag im Inforadio vom rbb, dass Labore im Fall von Engpässen bei PCR-Tests priorisieren sollen. Die Grünen-Politikerin begründete das mit knappen Testkapazitäten und mit Höchstständen an Neuinfektionen. "Der Gesundheitsminister im Bund, Professor Lauterbach, sagt, wir müssen uns darauf einstellen, dass wir bis zu 400.000 Infektionen am Tag erreichen können", so Nonnemacher. Die Zahl der PCR-Tests sei aber endlich.

Nach dem Willen der Länder sollen auch pflegende Angehörige bevorzugt einen PCR-Test machen können. Inwiefern dies machbar sei, werde noch geprüft, so Nonnemacher.

Die Grünen-Politikerin bekräftigte allerdings, dass alle Menschen einen Anspruch auf einen PCR-Test behalten sollen. Unklar sei für die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder, wie in Zukunft der Genesenenstatus anhand von Schnelltests ausgestellt wird. Es gehe um die Frage, über welche Strukturen die Nachweise bescheinigt werden, wenn die PCR-Testung wegfällt. Hintergrund ist die geplante neue Testverordnung des Bundes. In Zukunft sollen Genesenen-Bescheide auch nach einem Nachweis durch Antigen-Tests zulässig sein.

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Sendung: Inforadio, 31.01.2022, 20:00 Uhr

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