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Video: Brandenburg Aktuell | 14.01.2022 | Thomas Bittner | Quelle: dpa/Robert Michael

Neue Corona-Regeln

Brandenburg führt 2G plus für Gastronomie ein - abhängig von Klinik-Daten

Die Zahl der Corona-Infektionen steigt auch in Brandenburg rasant. Die Landesregierung hat deshalb weitere Einschränkungen beschlossen, die insbesondere die Gastronomie treffen. Und: Die Quarantäne-Zeiten werden verkürzt.

Brandenburg führt die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie ein und setzt damit einen entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern um. Damit haben ab Montag nur Geimpfte oder Genesene mit einem negativen Corona-Test oder Personen mit Booster-Impfung Zutritt zu Restaurants, Kneipen oder Bars.

Das habe zu vielen Diskussionen geführt, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach der Kabinettssitzung. "Aber in einer Gaststätte ist es eben nicht möglich, die ganze Zeit eine Maske zu tragen. Das ist der Unterschied zu anderen Einrichtungen."

Ausgenommen von der 2G-plus-Beschränkung sind generell Kinder unter sechs Jahren und geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler genügt der Nachweis, dass sie regelmäßig getestet werden.

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Milder als vorherige Varianten - aber auch so ansteckend, dass womöglich alle sich anstecken werden. Haluka Maier-Borst hat die neuesten Erkenntnisse zur Omikron-Variante gesammelt und versucht, für seinen Alltag Schlüsse daraus zu ziehen.

2G plus nur ab bestimmten Krankenhaus-Werten

Allerdings weicht Brandenburg die Corona-Regel etwas auf: Die 2G-plus-Beschränkung in der Gastronomie greift nicht, wenn die Belastung des Gesundheitssystems zurückgeht.

Das ist den Angaben zufolge der Fall, wenn sieben Tage in Folge die landesweite Hospitalisierungsinzidenz den Schwellenwert von 6 nicht mehr überschreitet, die Corona-Ampel also höchstens auf Gelb steht. Zudem darf der Anteil der Covid-19-Patienten an den tatsächlich zur Verfügung stehenden Intensivbetten den Grenzwert von 10 nicht überschreiten. (Corona-Ampel: Grün). Aktuell beträgt die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 2,9 und der Anteil der Corona-Patienten an den Intensivbetten 15,4 Prozent.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, sie sei froh über diese Werte. "Das sind sehr gute Nachrichen." Der Druck auf das stationäre System habe nachgelassen. Die Auslastung der Intensivbetten sei im ganzen Land gleichmäßig, auch Südbrandenburg - wo vor einigen Wochen die Zahlen besonders hoch waren - liege "im gelben Bereich".

FFP2-Masken in den "Öffis" - Testpflicht für Kita-Kinder ab 7. Februar

Zudem führt Brandenburg verpflichtend FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr ein. In Stoßzeiten würden sehr viele Menschen den Nahverkehr nutzen, erklärte Woidke. "Da ist Abstand halten schwierig und das Infektionsrisiko hoch." Kinder unter 14 Jahren sowie Fahr- oder Kontrollpersonal dürfen weiterhin eine medizinische Maske tragen. Kinder unter sechs Jahren müssen gar keine Maske tragen.

Das Kabinett einigte sich auch auf eine Testpflicht für Kinder in Kitas und Tagespflegestellen. Ab dem 7. Februar müssen alle betreuten Kinder ab einem Jahr an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden. Ein zuhause durchgeführter Schnelltest reicht dafür aus. "Die Selbsttests erhalten die Eltern über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen kostenfrei", teilte die Staatskanzlei mit.

Übernahme der MPK-Beschlüsse

Das sind die neuen Regeln zu Quarantäne und Isolation in Berlin

Aus 14 Tagen werden zehn Tage - und nach sieben Tagen kann man sich freitesten: In Berlin gelten seit Freitag neue Fristen für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen. Hier der Überblick, was sonst noch für Geboosterte, Genesene und andere gilt.

Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten

Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche vereinbart. Brandenburg übernimmt auch die dabei beschlossene Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die sogenannte kritische Infrastruktur in der Omikron-Welle handlungsfähig bleibt.

Demnach müssen Infizierte oder Kontaktpersonen ab Samstag (15. Januar) nur noch zehn statt 14 Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test können sie sich bereits nach sieben Tagen freitesten.

Für das Personal im Klinik- und Pflegebereich gelten hinsichtlich der Isolation noch einmal andere Regeln: Infizierte können sich nach sieben Tagen mit einem PCR-Test freitesten, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Für Kontaktpersonen in Quarantäne gilt auch für Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Ende generell nach zehn Tagen, Freitestung mittels Antigen- oder Schnelltest frühestens nach sieben Tagen.

Hoteliers und Gastwirte kritisieren Verschärfungen

Der Hotel-und Gaststättenverband Brandenburg kritisierte die vorab bekannt gewordenen schärferen Zugangsregeln für die Gastronomie. Mit der Einführung der 2G-plus-Regelung stünden die Unternehmen vor weiteren Umsatzverlusten. "Ich kann das Gerede, dass man sich in unseren Gaststätten anstecken soll, nicht mehr nachvollziehen", sagte Dehoga-Präsident Olaf Schöpe. Bisher seien kaum Fälle bekannt, dass die gastronomischen Einrichtungen oder Hotels Ausgangspunkt von Infektionsketten waren. "Wir sind nicht Teil des Problems."

Für die neuen Regeln zur Corona-Quarantäne will die Brandenburger Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten voraussichtlich in der nächsten Woche eine Empfehlung geben. Die Gesundheitsämter sollten darüber informiert werden, auch mit Hinweisen für eine einheitliche Umsetzung, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Donnerstag in Potsdam. Dafür seien klare Vorgaben des Bundes als Rechtsgrundlage notwendig.

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.01.2022, 19.30 Uhr

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