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Quelle: dpa/Jens Büttner

Fragen & Antworten

Was tun bei einer Corona-Infektion kurz vor oder im Sommerurlaub?

In wenigen Tagen machen sich Hunderttausende Menschen in Brandenburg und Berlin auf die Reise, am Donnerstag beginnen die Ferien. Corona ist noch nicht vorbei – was muss vor und während des Sommerurlaubs beachtet werden? Ein Überblick von Frank Preiss

Lange Warteschlangen vor Check-In-Schaltern an den Flughäfen in Köln/Bonn und Düsseldorf lassen schon erahnen, was ab Donnerstag (7. Juli) auch dem BER-Flughafen in Schönefeld blühen könnte: Dann beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien, und am BER werden in den kommenden sechs Wochen drei Millionen Passagiere erwartet. Angesichts von Personalengpässen müssen sich Urlauber also auch hier auf mehr Zeit einstellen. Mindestens 2,5 Stunden vor Abflug sollten Fluggäste am BER sein, empfiehlt die Flughafenleiung.

Nicht nur die Zahlen vom BER-Flughafen, auch die Zahlen der Hotellerie in Deutschland und im Ausland deuten darauf hin, dass nach zwei Jahren Pandemie das Fernweh stark ausgeprägt ist. Ob per Flugzeug nach Mallorca, per Auto oder Zug an die Ostsee oder mit dem Wohnwagen oder Zelt auf den nächstbesten Campingplatz – die Tourismusbranche spricht durchweg von einer sehr guten Auslastung in diesem Sommer.

Infektionsgefahr ist in diesem Sommer höher

Anders als in den beiden vorherigen Sommern herrscht allerdings in diesem Jahr sowohl in Deutschland als auch im Ausland eine vergleichsweise starke Corona-Infektionsdynamik. Nicht zuletzt im beliebten Urlaubsland Portugal haben sich die neuen Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 stark ausgebreitet. Und trotzdem verzichten die meisten Länder auf scharfe Maßnahmen, wie sie im vergangenen Jahr noch selbstverständlich waren.

Gleichzeitig ist in diesem Sommer die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Ansteckung deutlich höher als im Sommer 2020 und 2021. Da stellt sich vielen Urlaubern die Frage: Was, wenn ich kurz vor meiner Abreise oder im Urlaubsland selbst an Corona erkranke?

Ein Überblick:

Welche Corona-Regeln gelten noch im Inlandstourismus?

Für die Beherbergung sowie für den Freizeitbereich in Deutschland gibt es keine 3G-Regelung mehr und somit auch keine Testpflicht und Maskenpflicht. Es wird allerdings weiterhin empfohlen, eine Maske immer dann zu tragen, wenn in geschlossenen Räumen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem können Hotel- und Ferienwohnungsanbieter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, etwa mit einer Maskenpflicht.

Nach wie vor verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Nahverkehr. Weiterhin empfehlenswert ist das Beachten der AHA+L+A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften & Warn-App).

Berlin

Regierung will ausländische Hilfskräfte für deutsche Flughäfen

In welchen Fällen kann ich meinen Urlaub kostenlos stornieren?

Dies ist dann möglich, sobald für das jeweilige Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Urlaubsland zu einem Virusvariantengebiet erklärt wird. Aktuell steht jedoch kein Land der Welt auf der entsprechenden Liste, die vom Robert-Koch-Institut [rki.de] gepflegt und vom Auswärtigen Amt als Maßstab betrachtet wird.

Eine Reiseabbruchversicherung zahlt übrigens nicht, wenn schon bei Antritt der Reise eine Reisewarnung für die Urlaubsregion bestand, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betont.

Was, wenn ich mich kurz vor der Abreise mit Corona infiziere?

Da in Deutschland nach wie vor eine fünftägige Quarantäne- und Isolationspflicht im Falle einer Corona-Infektion besteht, kann die Reise dann nicht angetreten werden. In welchem Umfang Betroffene die Reisekosten erstattet bekommen, regeln die jeweiligen Stornoregelungen der erfolgten Buchung. Bei Stornierungen, die nur wenige Tage vor Reiseantritt erfolgen, müssen meist 80 Prozent des Reisepreises bezahlt werden.

Ein Ausweg kann eine Reiserücktrittsversicherung sein, zu der Verbraucherexperten schon seit Beginn der Corona-Pandemie ganz grundsätzlich raten.

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Springt die Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich an Corona erkranke?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt grundsätzlich dann ein, wenn nach der Buchung

• man selbst oder eine mitversicherte Person krank wird,
• ein naher Angehöriger verstirbt oder
• man arbeitslos wird.
• Teilweise greifen die Versicherungen auch bei Kurzarbeit.

Grundsätzlich schützt eine Reiserücktrittsversicherung also auch bei einer unerwarteten und schweren Corona-Erkrankung vor der Reise. Bei leichten Symptomen ist dieser Schutz aber nicht bei allen Tarifen abgedeckt. Manche Versicherungen oder Reiseveranstalter bieten inzwischen spezielle "Corona-Versicherungen" an.

Viele Versicherungsverträge enthalten zudem Ausschlussklauseln für Pandemien, wie der vzbv auf seiner Internetseite [verbraucherzentrale.de] warnt. In diesem Falle würde die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen, wenn man an Corona erkrankt.

Übrigens: Falls Sie Angst haben, sich mit Corona anzustecken, reicht dies bei keiner Versicherung als Grund für einen Reiserücktritt aus, betont die Verbraucherzentrale.

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Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben?

Bei den meisten Anbietern können Reiserücktrittsversicherungen bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nur wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Es gibt auch Anbieter, die für kurzfristig gebuchte (Last Minute-)Urlaube Reiserücktrittversicherungen verkaufen.

Was ist, wenn ich mich während meines Ostsee-Urlaubs infiziere?

Infiziert man sich während eines Urlaubs in Deutschland mit Corona, muss man sich fünf Tage lang häuslich, also während des Urlaubs im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung, absondern. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Ob eine solche Isolation zu einer Minderung des Reisepreises führen kann, muss individuell mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Unterbringungsanbieter verhandelt werden.

Verlängert sich wegen einer solchen Absonderung der Aufenthalt am Ferienort, muss der Betroffene entstehende Zusatzkosten grundsätzlich selbst bezahlen, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite [adac.de]. Zugleich heißt es dort: "Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne sehen Regelungen im Urlaubsland möglicherweise eine Kostenerstattung vor. Einzelheiten müssen aber im Reiseland geklärt werden."

Entstehende Zusatzkosten abfedern könnte eine Reiseabbruchversicherung.

Welche Versicherung hilft, wenn ich mich während des Urlaubs infiziere?

In diesem Fall schützt eine Reiseabbruchversicherung. Diese greift grundsätzlich dann ein, wenn eine Erkrankung im Urlaub eintritt. Aber auch hier gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Denn auch solche Abbruchversicherungen können eine Pandemieklausel enthalten, die dann Leistungen im Corona-Fall ausschließen würden.

Gundsätzlich übernimmt eine Reiseabbruchversicherung die Kosten für den nicht genutzten Teil der Reise sowie für die Rückreise. Nicht inbegriffen sind allerdings entstehende Gesundheitskosten.

Eine Reiseabbruchversicherung kann bis 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage (beispielsweise bei Last Minute-Angeboten), kann die Reiseabbruchversicherung bis drei Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden.

Greift die Auslandskrankenversicherung, wenn ich im Urlaub an Corona erkranke?

Ja, grundsätzlich werden auch die hierbei entstehenden Behandlungskosten beglichen, weiß die Verbraucherzentrale. Manche Versicherer schließen dies jedoch ebenfalls bei Pandemieausbrüchen aus.

Wird innerhalb der EU verreist, trägt die gesetzliche Krankenversicherung weitgehend die Kosten der ärztlichen Behandlung im Ausland. Voraussetzung ist, dass mit dem Staat ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht. Wichtig: Da im Ausland viele Ärzte eine Privatzulassung haben, übernimmt die Krankenkasse nur den in Deutschland gültigen Regelsatz.

Gilt in Flugzeugen noch die Maskenpflicht?

Zwar sind die EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen gelockert worden, allerdings halten nach wie vor viele EU-Mitgliedsstaaten an dieser Pflicht fest, darunter auch Deutschland. Hier greift die noch immer bestehende Regel, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

In deutschen Flughäfen gibt es keine generelle Maskenpflicht mehr. Die großen Airports wie Frankfurt, Berlin-Brandenburg, München, Köln oder Düsseldorf empfehlen trotzdem auch weiterhin, den Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts im Terminal zu tragen. Dies gilt insbesondere für hochfrequentierte Bereiche wie Check-in, Sicherheitskontrollen, oder Flughafenbusse.

Welche Corona-Regeln gelten für die Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland?

Mit Wirkung von 11. Juni 2022 wurden sämtliche Corona-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Für die Einreise nach Deutschland ist also keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich.

Für Virusvariantengebiete (aktuell sind keine Staaten als solche ausgewiesen) gilt aber auch weiterhin: Reisende ab zwölf Jahren, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen einen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigentest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen nicht aus. Grundsätzlich darf der Test zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) darf der PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugzeit) maximal 48h zurückliegen.

Alle Rückkehrenden aus Virusvarantengebieten (auch vollständig Geimpfte und Genesene) müssen sich nach Ankunft in Deutschland für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

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Welche Einreise- und Quarantäneregeln gelten im europäischen Ausland?

Jeder Staat hat eigene Regelungen. Einen Überblick verschafft die Internetseite des Auswärtigen Amtes [auswaertiges-amt.de], auf der man in einer Suchmaske das jeweilige Zielland eingeben kann. Grundsätzlich verzichten die meisten Länder bei der Einreise auf die Vorlage von Tests und auch Impf- oder Genesenennachweisen.

In Spanien beispielsweise wird seit März eine Corona-Infektion nur noch wie eine "normale" Krankheit behandelt. Weder ein Test noch eine häusliche Isolation im Falle einer Corona-Infektion sind hier aktuell Pflicht. Nur für gefährdete Personen gelten die bisherigen Auflagen weiter, darunter eine Quarantänepflicht im Infektionsfall. Dazu gehören Menschen über 60 sowie solche mit einer Immunschwäche, außerdem Schwangere und Mitarbeiter des Gesundheitswesens.

Auch bei der Einreise nach Italien müssen keine Testergebnisse oder Impf- und Genesenennachweise mehr vorgezeigt werden. Allerdings gibt es hier noch eine Quarantäneanordnung, die bei einer Corona-Infektion in Italien eine zehntägige Selbstisolation vorsieht. "Geboosterte" Menschen können sich nach sieben Tagen freitesten, wenn sie mindestens drei Tage asymptomatisch waren.

In Griechenland gibt es ebenfalls keine Einreisebeschränkungen mehr, allerdings gilt auch hier eine Quarantänepflicht im Infektionsfall. So wie in Deutschland liegt diese bei mindestens fünf Tagen.

Bei der Einreise nach Frankreich müssen Ungeimpfte und nicht vollständig Geimpfte auch weiterhin einen PCR-Test vorlegen, der höchstens 72 Stunden alt sein darf. Das gilt nicht für ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen bei Einreise entsprechende Nachweise vorlegen. Eine Quarantänepflicht im Fall einer Infektion in Frankreich gibt es nicht mehr, allerdings wird Erkrankten empfohlen, sich abzusondern.

Auch Malta, Monaco und Portugal gehen bei der Einreise so vor, wobei in Portugal bei der Einreise auch ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest genügt.

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Wie sieht es in beliebten Urlaubsländern außerhalb Europas aus?

Ägypten verzichtet grundsätzlich bei der Einreise aus Deutschland auf entsprechende Nachweise, allerdings muss bei der Ankunft eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Quarantänebestimmungen gelten in Ägypten auch weiterhin - das Auswärtige Amt schreibt dazu auf seiner Internetseite: "Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen."

In die USA dürfen nur vollständig Geimpfte einreisen. Ausnahmen für Genesene gibt es nicht, auch diese müssen vollständig geimpft sein. Als vollständig geimpft gilt man in den USA zwei Wochen nach der zweiten Spritze. Impfzertifikate müssen also auch weiterhin bei der Einreise in die USA vorgelegt werden. Seit dem 12. Juni braucht es aber vor Abflug keinen zusätzlichen negativen Test mehr.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch ohne Impfnachweis in die USA einreisen, benötigen aber beim Boarding eine Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Zudem müssen sie drei bis fünf Tage nach der Einreise in die USA einen Test durchführen. Ist dieser positiv, ist eine fünftägige Quarantäne erforderlich.

Grundsätzlich gilt bei der Quarantäne in den USA: Vollständig Geimpfte und Genesene müssen sich nur dann für zehn Tage isolieren, falls nach einem positiven Corona-Test auch Symptome auftreten.

In Thailand sind seit dem 1. Juli die bislang erforderliche Registrierung über die Thailand-Pass-App sowie der Nachweis einer Corona-Krankenversicherung nicht mehr notwendig. Einreisende ab 18 Jahren müssen beim Einchecken am Abflughafen sowie bei der Einreise Impfzertifikate sowie einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anerkannt wird sowohl ein PCR-Test als auch ein Antigen-Schnelltest.

Wer sich in Thailand mit Corona infiziert, wird von den Behörden in Quarantäne geschickt.

Sendung: rbb 88.8, 05.07.2022, 06:50 Uhr

Beitrag von Frank Preiss

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