Verlängerter Corona-Basisschutz
In Brandenburger Schulen gilt in der kommenden Woche zum Start nach den Sommerferien eine dreimalige Corona-Testpflicht. Der sogenannten "Schutzwoche" stimmte der Gesundheitsausschuss des Landtags am Dienstag zu.
Geimpfte und genesene Schüler, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal sind von der Testpflicht ausgenommen, können sich aber freiwillig selbst testen. Damit solle nach der Urlaubszeit die Sicherheit an den Schulen erhöht werden, um den Präsenz-Unterricht aufrechterhalten zu können, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (Grüne).
Die Testpflicht an Schulen ist neu in die Corona-Verordnung aufgenommen worden. Der Gesundheitsausschuss hat am Dienstag in Potsdam mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Koalition auch für die Verlängerung der Verordnung gestimmt. Sie war in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen worden.
Die Basis-Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gelten damit in Brandenburg bis zum 12. September weiter. So gibt es weiterhin die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Auch die Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen bleibt bestehen.
Sendung: Radioeins, 16.08.2022, 11:00 Uhr
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