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Audio: rbb24 Inforadio | 26.11.2022 | Jan Menzel | Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

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Abgeordnetenhaus darf bis Wiederholungswahl weiter Gesetze beschließen

Die Abgeordnetenhauswahl wird im Februar wiederholt. Doch was passiert bis dahin im Parlament? Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdiensts kommt zu dem Schluss: Gesetze dürfen weiter beschlossen werden - mit gewissen Einschränkungen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus bleibt trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs bis zum Wahltermin weitgehend handlungsfähig. Zu dieser Einschätzung kommt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses in einem Gutachten, das der Parlamentspräsident in Auftrag gegeben hatte und das dem rbb vorliegt.

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Grundsätzlich sei das Parlament befugt, Gesetze zu beschließen, finanzielle Mittel bereitzustellen und den Senat zu befragen und damit zu kontrollieren, heißt es weiter. Allerdings schränken die Gutachter den Spielraum ein, wenn es um sehr weitreichende Entscheidungen geht. "So dürfte etwa eine Verfassungsänderung im Regelfall ausscheiden und allenfalls in einem engen Ausnahmefall in Betracht kommen, etwa wenn sie zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Bevölkerung oder zur Umsetzung zwingender bundesgesetzlicher oder verfassungsrichterlicher Vorgaben geboten ist."

Gutachten stützt Position der Koalition

Diese Einschätzung der Hausjuristen des Landesparlaments stützt im Wesentlichen die Position der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken. Die Opposition hatten dagegen eine restriktivere Rechtsaufassung vertreten, wonach das Parlament bis zum Wahltermin so gut wie keine Beschlüsse mehr hätte treffen dürfen.

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Die Frage der Handlungsfähigkeit des Parlaments war aufgeworfen worden, weil der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Wahlwiederholung, nicht eindeutig gewesen war. In der Urteilsbegründing hatten die Richter festgestellt, dass das Parlament zur "Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns" weiter berechtigt sei, "seine Aufgaben wahrzunehmen". Das Gericht schränkte diese Feststellung jedoch durch den Zusatz ein, dass dabei "das gebotene Maß an Zurückhaltung" gewahrt bleiben müssen.

Die Gutachter des Parlamentsdienst schlussfolgern daraus, dass es einen Ermessensspielraum für das Abgeordnetenhaus gebe. Sie stellen aber auch klar: Je größer die Auswirkungen von Parlamentsentscheidungen sind, desto stärker müsse sich das Parlament mit Beschlüssen großer finanzieller und rechtlicher Tragweite zurückhalten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.11.2022, 13:40 Uhr

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