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Quelle: dpa/Frank Hammerschmidt

Ausgangsbeschränkung

Ungeimpfte dürfen in Cottbus auch an Silvester nachts nicht raus

Obwohl die Inzidenz in Cottbus aktuell sinkt, bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht gegen Corona geimpfte oder genesene Personen auch zum Jahreswechsel bestehen. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag auf Anfrage von rbb|24 mit. Die Betroffenen dürfen sich damit weiterhin nur in Ausnahmefällen zwischen 22 und 6 Uhr im öffentlichen Raum aufhalten.

Zwar meldete die Stadt Cottbus am Donnerstag eine 7-Tage-Inzidenz von 686 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und liegt damit unter dem Schwellwert von 750. Doch maßgelblich seien die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI), das die Inzidenz am Donnerstag noch mit 786 angab. Der niedrigere Wert des Gesundheitsamtes werde weitergegeben und voraussichtlich am Freitag in den Veröffentlichungen des RKI auftauchen, so die Stadtverwaltung.

Stadt führt stichprobenartige Kontrollen durch

Dennoch aber werde die nächtliche Ausgangsbeschränkung nicht aufgehoben, weil dafür der Grenzwert an drei Tagen hintereinander unterschritten werden müsse. Die Stadt wird den Angaben zufolge stichprobenartig Kontrollen durchführen. "Wir können aber niemals gleichzeitig überall sein, sondern appellieren an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger für einen vernünftigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander", so die Stadtverwaltung.

Seit Ende November gilt in Cottbus die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte. Damit diese Maßnahme in Kraft tritt, müssen neben einer Inzidenz über 750 zudem mehr als 10 Prozent der Intensivbetten in ganz Brandenburg von Covid-19-Patienten belegt sein. Im Moment (Stand 28.12.) liegt der Anteil bei 25,1 Prozent. "Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 750 sinken und der Hospitalisierungswert entsprechend ausfallen, würden die Regelungen wie die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte durch eine entsprechende Veröffentlichung der Stadt Cottbus/Chóśebuz aufgehoben. Das hat unverzüglich zu geschehen und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe", hieß es von der Stadtverwaltung.

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