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Quelle: Jakub Paczkoeski/rbb

Afrikanische Schweinepest

EU hebt ASP-Sperrzone III in zwei Brandenburger Landkreisen auf

Die EU-Kommission hat die wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen III in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland vorzeitig aufgehoben. Das teilte das brandenburgische Verbraucherschutzministerium am Freitag mit. In beiden Landkreisen habe es in den vergangenen drei Monaten keine weiteren Ausbrüche in Hausschweinbeständen gegeben, deshalb seien sie zu Gebieten der Sperrzone II herabgestuft worden, heißt es.

Dank konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen habe sich die Seuchenlage verbessert, sagte Staatssekretär Michael Ranft. Das Land habe sich mit dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Frist zur Aufhebung der Sperrzone III von zwölf auf drei Monate verkürzt werde.

Oderbruch

Wildschweinjagd ist wegen der Schweinepest nur eingeschränkt möglich

Die Afrikanische Schweinepest bestimmt auch die Wildschweinjagd. Obwohl eine Abschussprämie auferlegt wurde, falle es schwer, die Tiere vor die Flinte zu bekommen, wie eine Jägerin aus dem Oderbruch berichtet.

Erster ASP-Fall bei Hausschweinen im Juli entdeckt

Die Schweinepest wurde in Hausschweinbeständen bundesweit erstmals Mitte Juli in Brandenburg festgestellt. Danach musste laut EU-Verordnung um die Fundorte die Sperrzone III eingerichtet werden. Schlachthöfe sind meist nicht bereit, Tiere aus der Zone zu schlachten, da die Vermarktung des Fleisches an Bedingungen gebunden ist.

Mit der jetzigen Herabstufung der ASP-Sperrzonen in Märkisch-Oderland und Spree-Neiße wird die Vermarktung der Tiere aus acht gewerblichen Betrieben mit insgesamt rund 31.500 Schweinen ermöglicht.

Frankfurt (Oder)

Schweinepest-Geschehen verlagert sich auf Frankfurts Westseite

Sperrzonen je nach Seuchenlage und Risiko klassifiziert

Nach EU-Verordnung werden die Sperrzonen nach der Seuchenlage der Schweinpest und dem Risikoniveau differenziert und als Sperrzonen I, II und III von der EU-Kommission klassifiziert. Sperrzone III umfasst die Gebiete, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II definiert den wegen der ASP bei Wildschweinen eingerichteten gefährdeten Bereich einschließlich der Kerngebiete und Weißen Zonen. Die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.

Die ASP ist eine schwere Virusinfektion. Für Wild- und Hausschweine ist die Seuche meist tödlich, für Menschen aber ungefährlich. Im September 2020 wurde in Brandenburg der deutschlandweit erste Fall bei einem Wildschwein bestätigt. Später war auch Sachsen betroffen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.10.2021, 16:30 Uhr

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