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Audio: Antenne Brandenburg | 24.05.2023 | Lisa Steger | Quelle: dpa/S.Willnow/IMAGO/O.Wagner

Streit um Immobilien

Abou-Chaker schlägt in Zivilprozess mit Bushido Vergleich aus

Einst waren sie ziemlich beste Freunde, jetzt sind sie bis aufs Blut verfeindet. Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht streiten sich der Rapper Bushido und sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker um Rüdersdorfer Immobilien - schon in zweiter Instanz.

Sieben Häuser mit 40 Wohnungen umfasst die Rüdersdorfer Wohnanlage, die der Rapper Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - und sein früherer Manager Arafat Abou-Chaker gemeinsam besitzen. Allerdings wollen sich beide geschäftlich trennen; Bushido möchte das Ensemble in Märkisch-Oderland komplett übernehmen.

Hierfür plant er, seinen Noch-Kompagnon Abou-Chaker, der als Oberhaupt eines arabischen Clans in Berlin gilt, auszubezahlen. Bushidos Anwälte ließen verlautbaren, dass sie "das Geld einfach loswerden und keinen Ärger haben wollen, mit wem auch immer".

Landgericht Frankfurt (Oder)

Bushido gewinnt Zivilprozess gegen Abou-Chaker

In Erster Instanz verlor Abou-Chaker

Im November 2020 hatte in erster Instanz eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zugunsten von Bushido entschieden und bestätigt, dass die gemeinsame Immobilienfirma mit Sitz in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) aufgelöst wird. Demnach sollte Bushido die Wohnungen komplett gegen Zahlung von rund 130.000 Euro an seinen ehemaligen Kompagnon übernehmen. Abou-Chaker hatte die Auflösung zuvor nicht akzeptiert. Deshalb zog er vor das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Im Dezember 2021 kam es dort dann zunächst zu einem Vergleich, demzufolge Bushido 1,4 Millionen Euro an Arafat Abou-Chaker als Abfindung zahlen sollte, er dafür die Wohnanlage übernehmen sollte. Allerdings widerrief Bushido diesen Vergleich wieder, so dass es jetzt zu dem neuen Anlauf vor Gericht kam.

Gericht regt Vergleich an

Das Oberlandesgericht taxiert die Anlage mit den Wohnungen auf rund sieben Millionen Euro. Der Senat schlug am Mittwoch vor, dass Bushido das Ensemble übernimmt und Arafat Abou-Chaker dafür 1,1 Millionen Euro als Abfindung zahlt. Er soll aber das Geld direkt an Finanzämter überweisen.

Hintergrund: "Es gibt bereits eine Forderungspfändung vonseiten zweier Finanzämter. Wenn Herr Ferchichi an Herrn Abou-Chaker zahlen wollte, hätte sofort das Finanzamt seine Hände drauf", erklärte Gerichtssprecherin Vera Krüger-Velthusen. Insgesamt seien es zwei Millionen Euro, die die beiden Finanzämter bei Abou-Chaker gepfändet hätten.

Bushidos Anwälte zeigten sich prinzipiell mit der Zahlung einverstanden. Die Anwälte Abou-Chakers jedoch, drei an der Zahl, lehnten ab. Ihr Mandant sei gegen den Vergleich.

Urteil am Oberlandesgerichtes in Brandenburg/Havel

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Abou-Chaker lehnt Vergleich ab

Allerdings erschien Arafat Abou-Chaker am Mittwoch nicht vor dem Gericht, obwohl es das angeordnet hatte. Er weilte als Angeklagter vor dem Berliner Landgericht. Dort muss er sich zusammen mit drei seiner Brüder wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf Bushido verantworten.

In seiner Abwesenheit erklärten Abou-Chakers Anwälte, dass sie den Vergleich ablehnten. Ihr Mandant sei dagegen, erklärten sie vor Gericht. Arafat Abou-Chaker sei aber bereit, selbst die Wohnanlage zu übernehmen und Bushido auszubezahlen. Mit welchem Geld das geschehen soll, blieb am Mittwoch aber offen.

Halbe Million Euro Verfahrenskosten

Allerdings könnte es sich Arafat Abou-Chaker noch einmal überlegen. "Die Parteien können den Vergleich auch schriftlich abschließen", sagte Krüger-Velthusen dem rbb. Der Senat des Oberlandesgerichts könnte den Vergleich dann per Beschluss schriftlich bestätigen.

Das könnte dann auch die kostengünstigere Variante sein, denn der Vorsitzende Richter schätzt die bisher aufgelaufenen Verfahrenskosten allein in dem Rüdersdorfer Fall auf rund eine halbe Million Euro.

Anwesen bleibt in der Familie

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Der Prozess soll im Sommer fortgesetzt werden. Für Arafat Abou-Chaker besteht dann Anwesenheitspflicht. Das gilt auch für Bushido, obwohl seine Anwälte das zu verhindern versuchten. Ihr Argument: Der Rapper müsse jedes Mal aus Dubai einfliegen, wo Bushido aktuell seinen Lebensmittelpunkt hat. Von dort anzureisen, sei ihm zu viel, hieß es.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.05.2023, 16:40 Uhr

Mit Informationen von Lisa Steger

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