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Quelle: dpa/J. Carstensen

Erneut Rechtsmittel eingelegt

Rosneft gibt Klage gegen Verlängerung der Treuhand von Schwedt bekannt

Der russische Ölkonzern Rosneft klagt gegen die verlängerte Treuhandverwaltung der Ölraffinerie in Schwedt. Bei der Beurteilung dieses Schritts seien nicht die ursprünglichen Befürchtungen des Sommers von 2022 von Bedeutung, erklärte die von Rosneft beauftragte Kanzlei Malmendier Legal am Montag. Vielmehr geht es um die faktische und juristische Situation vom 15. März 2023, wie die Kanzlei der Nachrichtenagentur Reuters erklärte. Erforderlich sei eine komplett neue Bewertung. Die Bundesregierung hatte an dem Tag die Treuhandverwaltung der Raffinerie um sechs Monate verlängert.

Urteil am Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Gericht weist Rosneft-Klage zu Treuhandverwaltung ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung für zwei deutsche Tochterfirmen abgewiesen. Sie sind Mehrheitseigner von PCK. Der Bund verlängert indes die Treuhand um sechs Monate.

Am 14. März 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von Rosneft gegen die Treuhandverwaltung der Raffinerie ab September 2022 abgewiesen und erklärt, die Regierung habe innerhalb ihrer Befugnisse agiert, um die Energieversorgung zu sichern. Hintergrund waren Befürchtungen eines russischen Lieferstopps im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die Rosneft-Anteile sind unter der Treuhandverwaltung, gehören rechtlich jedoch weiter dem russischen Unternehmen. Die PCK-Raffinerie Schwedt spielt mit seinen gut 3.000 direkt und indirekt Beschäftigten für die Versorgung von Ostdeutschland mit Benzin und anderen Raffinerieprodukten eine zentrale Rolle.

Das Grünen-geführte Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, den Vorgang zur Kenntnis genommen zu haben. Der Eingang einer Klage könne aber nicht bestätigt werden. "Sobald eine Klage eingeht, wird diese von uns im Detail juristisch geprüft." Das Bundesverwaltungsgericht habe am 14. März 2023 eine erste Klage von Rosneft gegen die ursprüngliche Treuhandanordnung rechtskräftig abgewiesen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.04.2023, 06:30 Uhr

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