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Preissteigerungen bei Gas und Strom

Was Grundversorgung bedeutet - und was Verbraucher beachten sollten

Viele Gaskundinnen und -kunden haben schon die unerfreuliche Post bekommen: Ihr Anbieter wird im Herbst kräftig die Preise erhöhen, das gilt auch für die sogenannte Grundversorgung. Aber wie funktioniert die überhaupt - und lohnt sich ein Wechsel?

Der Trend ist dein Freund? Nicht, wenn man die jüngsten Briefe vom Gas- oder Stromanbieter gelesen hat: Es geht weiter nach oben, allerdings nur bei den Preisen. Im September kostete eine Kilowattstunde Gas im Bundesdurchschnitt 21,9 Cent, errechnete das Vergleichsportal Check24 - das entspricht einem Anstieg des Gaspreises von 232 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Auch wenn sich die Entwicklung inzwischen abschwächt: Hunderte Grundversorger haben bereits weitere, deutliche Steigerungen angekündigt. "Wenn wir den aktuellen Gaspreis mit dem Vorjahr vergleichen, dann sehen wir einen Anstieg auf 170 Prozent. Wir mussten insgesamt um gut 70 Prozent erhöhen", sagte der Gasag-Chef Georg Friedrichs dem "Tagesspiegel". Auf dem Markt dagegen gebe es Preiserhöhungen um das Acht- oder Zehnfache, die Einkaufspreise müsse man an die Kunden weitergeben.

Wozu das führt, sehen die Verbraucher an ihrer Abrechnung: Alle Versorger erhöhen, viele nehmen keine neuen Kunden mehr auf. Die sogenannte Grundversorgung galt früher als vergleichsweise teuer und wenig attraktiv. Das hat sich in den vergangenen Monaten geändert. Aber was bedeutet diese Grundversorgung eigentlich - und lohnt es sich, dafür aus meinem regulären Vertrag auszusteigen? Alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

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Und plötzlich 1.515 Euro Heizkosten

Immer mehr Menschen in Brandenburg kommen aufgrund der hohen Gaspreise in Existenznöte. Verbraucherschützer empfehlen: Kunden sollten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Von Marcus Latton

Wie funktioniert das Prinzip der Grundversorgung?

Grundversorger gibt es für Gas und Strom. Wer keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel, weil er erst umgezogen ist, oder wenn der vorherige Versorger nicht mehr liefert, bei dem schaltet sich automatisch der örtliche Grundversorger ein. Dieser beliefert einen dann. Kunden, die aktiv einen Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben, zählen nicht zur Grundversorgung.

Verweigern kann man eine Belieferung nicht - sobald die Gastherme läuft oder man auf den Stromschalter drückt, ist man auch ohne eigens abgeschlossenen Vertrag zahlender Kunde des Grundversorgers.

Das Problem: Neukunden bezahlen gerade oft mehr als Bestandskunden, teils mehr als das Doppelte. So handhabte es auch die Berliner Gasag monatelang, inzwischen nicht mehr. Die Verbraucherzentrale hat diesbezüglich gerade eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Die Grundversorger begründen den Unterschied damit, dass sie wegen ihrer Versorgungspflicht größere Mengen Gas am Weltmarkt einkaufen müssen und die Preise dafür ohnehin exorbitant gestiegen sind.

Verbraucherschützer schätzen im Gespräch mit rbb|24 aber, dass diese massiven Preissteigerungen auch bei Bestandskunden in den nächsten Monaten ankommen werden, sofern noch nicht geschehen. Grundversorger hätten für Oktober und November in 537 Fällen Gaspreiserhöhungen angekündigt, teilte das Vergleichsportal Verivox den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit. Der Preis werde im Schnitt um 43 Prozent erhöht. Für eine Familie mit einem Gasgrundverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute dies jährliche Mehrkosten von 967 Euro. Um beim Beispiel der Gasag zu bleiben: Hier würde ein Haushalt ab dem 1. Oktober für 19.800 Kilowattstunden Gas in einem Jahr 2.673,60 Euro bezahlen.

Wer zählt als Grundversorger - und wie wird das festgelegt?

Grundversorger ist immer das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Gas oder Strom beliefert. Das gilt immer für drei Jahre und wird dann wieder neu geprüft – in Berlin und Brandenburg zählt der Status Quo gerade vom 1. Januar 2022 bis 31.12.2024. Die Gebiete werden von der Bundesnetzagentur festgelegt [bundesnetzagentur.de]. In Berlin ist es bei Gas die Gasag, bei Strom Vattenfall. In Brandenburg sind es Dutzende unterschiedliche Unternehmen. Eine vollständige, aktuelle Liste finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Kühler September

Ab wann die Heizung laufen muss

Bei unter 15 Grad im September kann man schon mal auf die Idee kommen, die Heizung anzuwerfen. Aber: Für wen ist das eigentlich möglich? Wann muss der Vermieter die Heizung anstellen? Und ist es jetzt schon sinnvoll?

Welche Regeln gelten für meinen Versorger, wenn er die Preise erhöht?

Erhöht ein Grundversorger die Preise, muss er das spätestens sechs Wochen vorher schriftlich ankündigen, ein regulärer Versorger von Privatkunden muss mindestens vier Wochen vorher darüber per Post informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dann ein fristloses Sonderkündigungsrecht - und darauf muss sie der Versorger auch deutlich hinweisen. Hat der Versorger die Erhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, ist diese unwirksam.

Dann sollten Verbraucher schnell handeln und dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass dieser die Frist nicht gewahrt habe und man darum weiter den alten Preis zahle. Meist reagiert der Versorger dann, indem er die Preiserhöhung zum nächsten Monat fristgerecht ankündige. In diesem Fall hat man zumindest nicht zu viel im Voraus gezahlt.

Kann mir der Grundversorger kündigen?

Nur in absoluten Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn er insolvent ginge. Natürlich kann er einem aber dann kündigen, wenn man trotz Mahnung zum wiederholten Mal seine Rechnung nicht bezahlt hat - aber übrigens auch dann, wenn man seinen Zähler manipuliert hat. Das zählt dann als "schuldhaftes Zuwiderhandeln" [bundesnetzagentur.de]. Für alle anderen gilt: Solange Sie die Rechnung zahlen, kann Sie der Grundversorger nicht rausschmeißen.

Alle anderen Anbieter dürfen Ihnen zwar nur in Ausnahmefällen während eines Vertrages kündigen. Zum Ablauf des Vertrages aber schon, etwa weil die Konditionen für den Anbieter inzwischen wegen der steigenden Preise unattraktiv geworden sind.

"Alles was über auf 40 Cent pro Kilowattstunde geht, ist tatsächlich teuer": Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin. | Quelle: Presse / Henning Kunz

Was spricht für einen Wechsel zum Grundversorger - und was dagegen?

Dafür spricht vor allem die Flexibilität und Versorgungssicherheit im Vergleich zu kleineren Anbietern: Bei einem Grundversorger können Sie mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und sich nach anderen Anbietern umsehen. Ist in der momentanen Situation aber nicht immer die beste Option, sagt die Verbraucherzentrale Berlin. "Eine generelle Empfehlung zur Grundversorgung geben wir nicht. Erhöhungen bis 30 Cent pro Kilowattstunde Gas sind momentan sogar nur die Mittelpreisklasse. Alles was über auf 40 Cent geht, ist tatsächlich teuer - und dann würden wir auch einen Anbieterwechsel empfehlen", erklärt Hasibe Dündar, Energieschulden-Beraterin der Verbraucherzentrale Berlin.

Versorger mit einem Tarif außerhalb der Grundversorgung böten häufig eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. "Dann habe ich wenigstens für diese Zeit meine Ruhe", sagt Dündar. Grundversorger hingegen können ihre Konditionen alle paar Wochen erhöhen und waren bisher meist etwas teurer als andere Anbieter - inzwischen aber lässt sich das nicht mehr sagen. Der Grundversorger-Tarif der Gasag liegt ab 1. Oktober bei umgerechnet 13,5 Cent pro Kilowattstunde.

Überhöhte Tarife

Gasag-Kunden können sich für Musterklage anmelden

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Preise immer weiter angleichen, ist hoch. Bisher profitierten die meist vergleichsweise großen Grundversorger davon, dass sie langfristiger größere Mengen am Markt einkauften und die drastischen Preissteigerungen noch länger dämpfen konnten als kleinere Konkurrenten.

Wichtig: Will man den Vertrag mit seinem bisherigen Energieversorger kündigen, sollte man nicht nur in Preisportalen (beispielsweise Check24, Verivox) nach Alternativen Ausschau halten, sondern auch die Preise der jeweiligen Grundversorger prüfen. Denn die stehen oft nicht in den anderen Preisvergleichen.

Nachteil: Rennen jetzt alle zum Grundversorger, könnte es sein, dass der die Preise noch kräftiger erhöht als ohnehin schon. Als etwa der Anbieter gas.de pleite ging, bekam die Gasag in relativ kurzer Zeit außergewöhnlich viele neue Kunden dazu. Deshalb musste das Unternehmen zusätzliches Gas verhältnismäßig teuer einkaufen - und gab das direkt an die neuen Kunden weiter. "Es würde jetzt keinen Sinn ergeben, einen Ansturm auf die Grundversorger auszulösen. Wir empfehlen: Wenn Sie gerade bei 20 bis 25 Cent die Kilowattstunde sind und dieser Vertrag noch eine Weile läuft, sollten Sie eher bei Ihrem Versorger bleiben", sagt Hasibe Dündar.

Nachrichten zum Thema

Strompreis

Strompreis und Strompreisbremse: Aktuelle Nachrichten aus Berlin und Brandenburg, die wichtigsten News auf rbb24.de

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung soll Kundinnen und Kunden auch dann Wärme und Strom sichern, wenn Ihre Versorgungslage unklar ist - zum Beispiel, weil ihr vorheriger Anbieter insolvent gegangen ist oder ihr alter Vertrag bereits geendet ist, aber der neue Versorger die Lieferung noch nicht begonnen hat. Sie dürfen während der auf maximal drei Monate begrenzten Dauer der Ersatzversorgung jederzeit fristlos kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.

Diese ununterbrochene Versorgungssicherheit hat aber ihre Kosten: Der örtliche Grundversorger hat das Recht, höhere Preise für diese Ersatzversorgung zu verlangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft müsste man eigentlich automatisch in die Grundversorgung fallen - mehrere Kunden hätten sich aber mit Beschwerden an die Beratung gewandt, sie seien unfreiwillig in die teurere Ersatzversorgung gerutscht und hätten nicht das Recht eingeräumt bekommen, jederzeit auch in die Grundversorgung wechseln zu können.

Wer in die Ersatzversorgung gerutscht ist, sollte so schnell wie möglich wieder da raus - das jedenfalls rät die Verbraucherzentrale Berlin. | Quelle: www.imago-images.de

"Früher spielte der Unterschied keine große Rolle. Bei der Ersatzversorgung gab es keine Kündigungsfrist, bei der Grundversorgung zwei Wochen, beide hatten gleiche Preise. Durch eine Gesetzesänderung zahlt man jetzt aber in der Grundversorgung Gas etwa 15 Cent pro Kilowattstunde, in der Ersatzversorgung 33 Cent. Klar, dass das jeder vermeiden will", sagt Hasibe Dündar.

Um das zu erreichen, rät Dündar: Wer seinen alten Vertrag mit einer Frist gekündigt hat, sollte sich rechtzeitig bei seinem zuständigen Versorger melden und darauf hinweisen, dass er oder sie zum jeweiligen Stichtag in die Grundversorgung möchte. "Es klingt vielleicht selbstverständlich, aber wird trotzdem manchmal vergessen: Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte unbedingt zum Ende der Belieferung seinen Zählerstand ablesen und ihn sowohl dem alten Versorger, als auch dem neuen Grundversorger mitteilen, dazu die Zählernummer und das Datum für den Start der Belieferung - damit auch wirklich korrekt abgerechnet wird", sagt Dündar.

Haushalt | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten

Energie sparen: die besten Tipps

Energie-Einsparpotential gibt es zuhauf! Wir zeigen, wie Sie sogar beim Kochen - und in vielen anderen Situationen - Strom sparen.

Wie ist die Preisentwicklung zu erklären?

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entfällt knapp die Hälfte des Endkundenpreises auf Beschaffung und Vertrieb des Brennstoffs. Nur für diese Posten zählt eine sogenannte Preisgarantie des Anbieters. Die andere Hälfte sind Steuern, Abgaben und Gebühren, auf die dieser keinen Einfluss hat.

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat den Anstieg übrigens nicht ausgelöst, sondern nur noch einmal verschärft: Schon seit Herbst 2021 geht der Preis nach oben. Wegen der Coronakrise war die Nachfrage dramatisch eingebrochen, also war auch weniger Erdgas auf dem Weltmarkt verfügbar. Als sie dann überraschend stark wieder anzog, hielten viele Versorger nicht Schritt. Seitdem Russland infolge der Sanktionen seinen zugesagten Liefermengen aber nicht nachkommt und das Angebot gedrosselt oder gestoppt hat, geht es noch schneller nach oben.

Auch die geplante und umstrittene Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde ab dem 1. Oktober trägt dazu bei. Mit den Einnahmen sollen die Mehrkosten der Importeure ausgeglichen werden, die diese wegen der gestoppten Lieferungen aus Russland haben. Zusätzlich gibt es noch die Gasspeicherumlage, die dafür sorgen soll, dass die Speicher für den Winter gut gefüllt sind. Ab Oktober soll die Mehrwertsteuer auf Gas vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden, was den Preis dämpfen soll, geht es nach der Regierung. Die 300 Euro Energiepauschale dürften angesichts der Preise nur einen kleinen Effekt haben.

Weil Deutschland seit Jahrzehnten weitgehend von den fossilen Brennstoffen Kohle, Öl und Gas abhängt, aber letztere beiden Energiequellen fast komplett importieren muss, wird sich die Lage nach Ansicht von Energie-Experten auch in den nächsten zwei bis drei Jahren nicht wesentlich entspannen. Eine gesetzliche Preisgrenze für Gas gibt es nicht, ein solcher "Deckel" wie ihn etwa die britische Regierung angekündigt hat, wird allerdings von verschiedenen Politikerinnen und Politikern gefordert. Eine Kommission erarbeitet für die Bundesregierung gerade Ideen für eine mögliche Bremse.

Das Münchner Ifo-Institut erwartet, dass die Energieversorger ihre Preise vor allem zum Jahreswechsel nochmals "spürbar" anpassen werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, dass es auch im kommenden Jahr noch deutliche Preissteigerungen geben werde.

Was passiert, wenn ich einfach nicht bezahle?

Schon ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro oder zwei Monaten dürfte der Energieversorger Strom oder Gas abstellen. Das muss er allerdings vier Wochen vorher ankündigen und dazu eine Ratenzahlung anbieten. Sobald diese Ankündigung kommt, rät die Verbraucherzentrale, so schnell wie möglich aktiv zu werden und das Problem nicht auszusitzen. "Wir bieten eine kostenfreie Energieschuldenberatung in unserem Haus. Falls eine Sperre bevorsteht, können Kollegen helfen, diese abzuwenden. Das ist weniger aufwändig, als einen gesperrten Anschluss wieder freizubekommen", sagt Hasibe Dündar [verbraucherzentrale-berlin.de].

Ein weiterer Tipp in Notlage: Wer erwerbstätig sei, aber trotz seines Einkommens seine Abschläge nicht mehr bezahlen könne, könne Hilfe beim Jobcenter beantragen. Das sei auch als Rentner möglich, sagte Dündar. Nicht nur Sozialhilfeempfänger hätten Anspruch auf Heizkostenübernahme. Die Jobcenter prüften dann im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung vorliegen. Wichtige Faktoren seien dabei unter anderem Miethöhe, Vermögen und sämtliche Einkünfte.

Entscheidend ist, den Antrag in dem Monat zu stellen, in dem die Nachzahlung fällig wird - später geht nicht. Ob man selber zu den Betroffenen zählen könnte, lässt sich errechnen. Als von Energiearmut bedroht gelten Personen, die mehr als zehn Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Heizen, Warmwasseraufbereitung, Kochen und Strom aufwenden müssen.

Wenn Ihnen die Liste in der App nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

Grundversorger in der Region

Strom in Brandenburg

Gas in Brandenburg

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Sendung: rbb24, 26.09.2022, 18 Uhr

Beitrag von Sebastian Schneider, rbb|24

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