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Quelle: dpa

Unterstützung in Corona-Krise

Berliner LKA ermittelt wegen Betrugs bei Soforthilfen

Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) ermittelt in mehreren Fällen wegen Betrugs bei den Soforthilfen für Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Das sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur DPA. Wie viele solcher Verfahren wegen Verdacht auf Subventionsbetrug aktuell genau laufen, wurde nicht mitgeteilt.

In einer Pressekonferenz des Berliner Senats sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), es habe einige Tausend Männer und Frauen gegeben, die mehrfach Anträge auf Soforthilfe gestellt hätten. Diese seien bereits im Vorfeld aussortiert worden. Zudem betonte Pop, dass sie Finanzämter werden alle Antragssteller im Nachhinein überprüfen "und Finanzämter sind erfahrungsgemäß sehr gründlich". Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sagte dazu, er finde es "zutiefst asozial", wenn Menschen versuchen, auf Kosten der Allgemeinheit die Gelder abzugreifen, das ihnen nicht zustünden und die andere dringend bräuchten.

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1,3 Milliarden Euro sind bereits geflossen

Seit Ende März flossen allein bis zum Beginn dieser Woche an 150.000 Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in der Hauptstadt Zuschüsse von zusammen 1,3 Milliarden Euro. Jeder Antragsteller erhielt je nach Betriebsgröße bis zu 15.000 Euro.

Angesichts eines Ansturms auf die Hilfen, die online beantragt werden konnten, prüfte die Investitionsbank Berlin (IBB), über die die Auszahlung läuft, Anträge nur stichprobenartig. So wollte sie sicherstellen, dass Firmen schnell geholfen wird, von denen sich viele etwa wegen Zwangsschließung oder wegbrechender Aufträge in ihrer Existenz bedroht sehen.

Zur Frage, wie viele Antragsteller zu Unrecht Zuschüsse erhielten, seien noch keine verbindlichen Angaben möglich, sagte IBB-Sprecher Jens Holtkamp der DPA. "Wir sehen bislang und gehen weiterhin davon aus, dass Mitnahmeeffekte in einer vernachlässigbaren Größe im Verhältnis zu der Gesamtzahl der bewilligten Anträge vorkommen werden."

Fünf Jahre Haft möglich

Holtkamp zufolge erhalten alle Hilfsempfänger demnächst eine Benachrichtigung per E-Mail, die einerseits als Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden kann und andererseits allen die Möglichkeit gibt, ihre Angaben noch einmal zu überprüfen. Geplant seien Nachprüfungen durch das Land, zum Beispiel Finanzämter, sowie die Rechnungshöfe von Bund und Land.

Bei falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen fünf Jahren Haft oder Geldstrafen.

Sendung: Abendschau, 09.04.2020, 19:30 Uhr

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