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Quelle: dpa/Christian Ender

Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Externe

Wer den rbb prüft

Die aktuelle Krise des rbb hat zahlreiche Fragen zur internen und externen Prüfung des Senders aufgeworfen: Wer kontrolliert eigentlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Berlin und Brandenburg? Hier eine Übersicht.

Der aktuelle Staatsvertrag [pdf] sieht vor, dass der rbb zwei Kontrollgremien hat: den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat.

Vereinfacht gesagt beschäftigt sich der Rundfunkrat vor allem mit dem Programm und der Einhaltung des Staatsvertrages, während der Verwaltungsrat vor allem auf die Geschäftsführung und die Finanzen des rbb schaut - wobei es bei bestimmten Vorgängen auch die Zustimmung des Rundfunkrates braucht. Niemand darf gleichzeitig in beiden Gremien sitzen. Die Mitglieder arbeiten allesamt ehrenamtlich und sind "in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden". Zudem sind sie verpflichtet, "die Interessen der Allgemeinheit" zu wahren.

Wer prüft den rbb?

Rundfunkrat

Wer?

30 Mitglieder

entsandte Vertreter:innen diverser gesellschaftlicher Gruppen und Verbände

Acht Posten werden durch Politik besetzt (Wahl durch Fraktionen in Landtag und Abgeordnetenhaus, Kandidat:innen müssen keine Parlamentarier:innen sein)

Sitzungen sind öffentlich, mit Ausnahmen (Entscheidungen zu einzelnen Personen)

Amtsdauer: 4 Jahre

monatliche Aufwandsentschädigung: 400 Euro (Vorsitzende: 700, Stellvertreter 500 Euro)

Sitzungsgeld: 75 Euro

Aufgaben

Überwacht Einhaltung des Staatsvertrages, darf aber einzelne Angebote vor der Ausstrahung weder kontrollieren noch beeinflussen

Prüft Angebote auf Einhaltung des Drei-Stufen-Tests nach dem Medienstaatsvertrag

Erlässt Richtlinien für neue Angebote des rbb

Wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und kann sie auch abberufen

Entscheidet in der Regel mit einfacher Mehrheit, bei Personalentscheidungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit

Segnet Finanzordnung ab und muss bei Geschäften des rbb ab 250.000 Euro zustimmen

Wählt Intendant:in und Direktor:innen (auf Vorschlag Intendanz) - und kann sie auch abberufen

Intendant:in kann Sondersitzung beantragen und muss zu Sitzungen eingeladen werden

Personalrat des rbb darf zwei Vertreter:innen zu Sitzungen schicken

Verwaltungsrat

Wer?

Acht Mitglieder, darunter Vertreter:in des Personalrates

Wird vom Rundfunkrat gewählt

Sitzungen sind nichtöffentlich

Amtszeit: 4 Jahre

Aufgaben

Kontrolliert Geschäfte der Intendanz und der rbb-Tochterunternehmen

Schließt Dienstvertrag mit Intendant oder Intendantin ab

Vertritt den rbb juristisch gegenüber Intendanz bei Rechtsstreit

Prüft Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Geschäftsbericht

Erlässt Finanzordnung

Wickelt Grundstücksgeschäfte ab

Schließt Tarifverträge ab

Externe Prüfung

Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg

prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnungslegung des rbb

leiten Erkenntnisse an Landesregierungen beider Länder weiter

können ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung zu Lasten des Rundfunks Berlin-Brandenburg beauftragen

Parlamente in Berlin und Brandenburg

Müssen vom rbb über wirtschaftliche und finanzielle Lage informiert werden, inkluisve Geschäften der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften

Müssen alle vier Jahre über Veränderungen und Entwicklungsperspektiven des rbb informiert werden

Die Beitragszahler:innen

Wer Kritik am Programm des rbb üben will, kann das in Form einer Programmbeschwerde tun. Damit rügt man die Verletzung von Programmgrundsätzen des rbb [mehr hier].

Über Programmbeschwerden entscheidet der Intendant oder die Intendantin innerhalb eines Monats schriftlich. Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin mit der Antwort nicht einverstanden, kann er oder sie sich an den Rundfunkrat wenden. Der entscheidet schließlich endgültig, ob die Beschwerde begründet ist.

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