Wer?
30 Mitglieder
entsandte Vertreter:innen diverser gesellschaftlicher Gruppen und Verbände
Acht Posten werden durch Politik besetzt (Wahl durch Fraktionen in Landtag und Abgeordnetenhaus, Kandidat:innen müssen keine Parlamentarier:innen sein)
Sitzungen sind öffentlich, mit Ausnahmen (Entscheidungen zu einzelnen Personen)
Amtsdauer: 4 Jahre
monatliche Aufwandsentschädigung: 400 Euro (Vorsitzende: 700, Stellvertreter 500 Euro)
Sitzungsgeld: 75 Euro
Aufgaben
Überwacht Einhaltung des Staatsvertrages, darf aber einzelne Angebote vor der Ausstrahung weder kontrollieren noch beeinflussen
Prüft Angebote auf Einhaltung des Drei-Stufen-Tests nach dem Medienstaatsvertrag
Erlässt Richtlinien für neue Angebote des rbb
Wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und kann sie auch abberufen
Entscheidet in der Regel mit einfacher Mehrheit, bei Personalentscheidungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit
Segnet Finanzordnung ab und muss bei Geschäften des rbb ab 250.000 Euro zustimmen
Wählt Intendant:in und Direktor:innen (auf Vorschlag Intendanz) - und kann sie auch abberufen
Intendant:in kann Sondersitzung beantragen und muss zu Sitzungen eingeladen werden
Personalrat des rbb darf zwei Vertreter:innen zu Sitzungen schicken