Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Externe - Wer den rbb prüft

Die aktuelle Krise des rbb hat zahlreiche Fragen zur internen und externen Prüfung des Senders aufgeworfen: Wer kontrolliert eigentlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Berlin und Brandenburg? Hier eine Übersicht.
Der aktuelle Staatsvertrag [pdf] sieht vor, dass der rbb zwei Kontrollgremien hat: den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat.
Vereinfacht gesagt beschäftigt sich der Rundfunkrat vor allem mit dem Programm und der Einhaltung des Staatsvertrages, während der Verwaltungsrat vor allem auf die Geschäftsführung und die Finanzen des rbb schaut - wobei es bei bestimmten Vorgängen auch die Zustimmung des Rundfunkrates braucht. Niemand darf gleichzeitig in beiden Gremien sitzen. Die Mitglieder arbeiten allesamt ehrenamtlich und sind "in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden". Zudem sind sie verpflichtet, "die Interessen der Allgemeinheit" zu wahren.
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