rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter

Verbindungen zur Organisierten Kriminalität

Justizsenatorin Kreck warnt vor entflohenem Häftling

Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) warnt vor einem am Sonntag in Berlin entflohenen Häftling. Der 41-Jährige war aus dem offenen Vollzug in Spandau entkommen. Er habe Bezüge zur organisierten Kriminalität, sagte Kreck am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Sie nahm dabei Bezug auf eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Aufgrund der kriminellen Entwicklung des Mannes könne sie eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausschließen, räumte die Linken-Politikerin ein. "Das ist ein ganz missliches Vorkommnis", sagte Kreck. Der 41-Jährige war in der Nacht zum Sonntag aus dem offenen Vollzug in Berlin-Spandau verschwunden.

Nach Ausgang nicht zurückgekehrt

Berliner Polizei fahndet nach verurteiltem Rocker

Mann sollte bald entlassen werden

Nach Justizangaben war er in Vorbereitung auf seine geplant Entlassung aus dem Gefängnis am 13. September in den offenen Vollzug verlegt worden. Rund fünf Wochen später wäre der Mann regulär entlassen worden. Der 41-Jährige verbüßte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels, räuberischer Erpressung und unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Während der 41-Jährige in Haft war, gab es nach Angaben der Senatorin zwischenzeitlich Hinweise, dass der Mann Bezüge zum Salafismus oder radikalen Islamismus haben könnte. Dies sei mehrfach thematisiert worden. Psychologen hätten diese Einschätzung Ende 2021 nicht geteilt. Auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz habe im August 2022 ergeben, dass solche Erkenntnisse nicht vorlägen. In der JVA Plötzensee habe sich der Mann unauffällig verhalten. Daher sei schließlich die Verlegung in den offenen Vollzug beschlossen worden.

Ende August war 28-Jähriger entkommen

Zuletzt war der Straftäter laut Kreck am Samstagabend gegen 20.10 Uhr gesehen worden. Bei einer Zählung am Sonntag gegen 0.35 Uhr sei sein Fehlen bemerkt worden. "Gesicherte Aussagen zu den Umständen der Entweichung können nicht getroffen werden", erklärte die Senatorin. Sie verwies darauf, dass der offene Vollzug nicht gesichert sei wie geschlossene Haftanstalten. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Erst Ende August war einem verurteilten Gewalttäter die Flucht gelungen. Der 28-Jährige war von seinem ersten unbegleiteten Ausgang nicht wie vereinbart in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurückgekehrt. Für die Lockerungen musste sich Kreck harter Kritik im Rechtsausschuss stellen. Nach ihren Aussagen hatte es vor der Entscheidung eine umfassende Prüfung gegeben.

Sendung: rbb24 Abendschau, 21. September 2022, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen