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Video: rbb|24 | Material: rbb24 Abendschau | Quelle: imago images/K.Kokoska

Diskriminierungsfreie Haus- und Badeordnung

Berliner Bäderbetriebe erlauben ab sofort "oben ohne" für alle

Nachdem eine Frau Beschwerde bei der Landesstelle für Gleichbehandlung eingereicht hatte, weil sie nicht wie andere "oben ohne" in einem Berliner Schwimmbad schwimmen durfte, passen die Bäderbetriebe die Regeln an.

Keine Person muss in Berliner Bädern ab sofort noch ihre Brust verdecken. Das sagte eine Sprecherin der Bäderbetriebe am Donnerstag auf Nachfrage des rbb. "Das Schwimmen 'oben ohne' ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt", so die Sprecherin und stellte zudem klar, dass das auch für die Aufenthaltsbereiche in den Sommer- und Hallenbädern gelte.

Zuvor hatte die Justizverwaltung mitgeteilt, dass "das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sei". Zuerst hatte am Mittwoch die "taz" berichtet.

Frau hatte sich bei Ombudsstelle beschwert

Auslöser war eine erfolgreiche Diskriminierungsbeschwerde bei der zuständigen Ombudsstelle: Eine Frau hatte sich dort beschwert, weil ihr in einem Schwimmbad verweigert wurde, wie Männer "oben ohne" zu schwimmen, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifische Festlegung trifft. Dort ist nur das Tragen "handelsüblicher Badekleidung" vorgeschrieben.

Die Leiterin der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, Doris Liebscher, sagte nach der Entscheidung der Bäderbetriebe, die Ombudsstelle begrüße diese, "weil sie gleiches Recht für alle Berliner:innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär herstellt und weil auch sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben schafft". Es gehe nun darum die Regelung konsequent anzuwenden und in entsprechenden Fällen keine Platzverweise oder Hausverbote mehr auszusprechen.

Im vergangenen Sommer wurde das Thema bereits diskutiert. Laut "taz" soll sich nun im Dezember eine Frau an die Ombudsstelle gewandt haben, die in einem Schwimmbad vom Aufsichtspersonal zunächst aufgefordert worden war, ihre Brüste zu bedecken und nachdem sie das nicht tat, des Bades verwiesen worden war. Ihre Beschwerde hatte Erfolg. Nach der Klärung der Bäderbetriebe gibt es nun eine verbindliche Vorgabe.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.03.2023, 11:20 Uhr

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