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Audio: radioBerlin 88,8 | 01.02.2021 | Ute Zill | Quelle: dpa/Sean Gallup

Impfpriorisierung

Eilantrag zweier Krebskranker auf sofortige Corona-Impfung abgelehnt

Weil es an Impfstoff mangelt, können nicht alle gefährdeten Personen sofort geimpft werden. Zwei krebskranke Berliner zogen vor Gericht, um in der Reihenfolge nach oben zu rutschen und sofort geimpft zu werden. Doch damit hatten sie keinen Erfolg.

Zwei Krebskranke, die sich sofort gegen Covid-19 impfen lassen wollen, haben dafür eine Absage erhalten. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte die Eilanträge der beiden Personen ab, wie es in einer Pressemitteilung am Montag heißt.

Demnach handele es sich um eine von Lungenkrebs und eine von Knochenkrebs betroffene Person, die beide nicht im Krankenhaus liegen. Wegen ihrer Erkrankung und/oder einer therapiebedingten Immunschwäche sähen sich beide aber als "besonders gefährdet" an.

In ihrem Eilantrag wiesen sie außerdem darauf hin, dass die Frage der Impfreihenfolge vom Parlament hätte bestimmt werden sollen und nicht von der Regierung. Zudem hätte nicht nur das Alter, sondern auch bestehende Erkrankungen berücksichtigt werden müssen.

Gericht lehnt Eilanträge ab

Das Gericht lehnte die Anträge ab, weil die Antragstellenden nicht zur Gruppe mit der höchsten Impfpriorität zählen. Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könne ebenso wenig ein sofortiger Impfanspruch abgeleitet werden.

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Laut Gericht berechtige insbesondere der Mangel an Impfstoff eine Priorisierung von bestimmten Gruppen. Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) handelt es sich dabei vor allem um Menschen über 80 und Menschen, die stationär behandelt oder gepflegt würden. Das Gericht weist aber darauf hin, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu "nicht unumstritten" seien. Offen bliebe, ob das Parlament die Impfpriorisierung hätte bestimmen müssen. Allerdings habe die Entscheidung der Regierung keine "sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung" dargestellt.

Die Betroffenen können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Brandenburg will "Clearingstelle" für Einzelfälle einführen

In Brandenburg war vergangene Woche die Entscheidung getroffen worden, jüngere pflegebedürftige Menschen früher impfen zu wollen. Dafür soll eine "Clearingstelle" eingerichtet werden, die über Einzelfälle entscheidet. Wann die Clearingstelle ihre Arbeit aufnehmen kann, das steht noch nicht fest.

Sendung: Radioeins, 01.02.2021, 12 Uhr

Sendung: Inforadio, 01.02.2021, 11:30 Uhr

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