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Audio: Inforadio | 18.09.2019 | Christoph Reinhardt | Quelle: imago images/Christian Ditsch

Bundesverwaltungsgericht

Innenministerium muss Amri-Akten an Berlin übergeben

Das Bundesinnenministerium muss dem Berliner Landesparlament alle Unterlagen zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz herausgeben. Dabei geht es insbesondere um Dokumente, die Hinweise darauf geben können, ob die Berliner Behörden bei den Ermittlungen etwas versäumt oder Fehler gemacht haben.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch in einer Eilentscheidung einen entsprechenden Antrag des Abgeordnetenhauses. Solange die Informationen sachdienlich für den Untersuchungsauftrag seien, müsse neben dem Innenministerium auch der nachgeordnete Bundesverfassungsschutz seine Akten zur Verfügung stellen, fügten die Richter in ihrer Entscheidung hinzu.

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Der Bund hatte bisher weite Teile der Ermittlungsakten geschwärzt und nur bruchstückhaft weitergegeben mit der Begründung, das Land Berlin sei nicht dafür zuständig, die Arbeit von Bundesbehörden zu beurteilen. Das Gericht folgte aber der Argumentation des Berliner Abgeordnetenhauses. Der Untersuchungsausschuss des Landesparlaments könne die Arbeit der Berliner Landesbehörden nicht beurteilen, ohne deren Zusammenarbeit mit dem Bund nachvollziehen zu können, so die Verwaltungsrichter.

Der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU) begrüßte die Entscheidung. Er geht davon aus, dass das CSU-geführte Bundesinnenministerium den Beschluss schnellstmöglich umsetzen wird.

Bei dem Anschlag im Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz hatte der tunesische Attentäter Anis Amri mit einem Lastwagen elf Besucher des Weihnachtsmarktes getötet. Das zwölfte Opfer war der Fahrer des vor der Tat entwendeten Speditions-Lkw.

Sendung: Inforadio, 18.09.2019, 17 Uhr

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