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Audio: radioeins | 10.08.2022 | Anja Haufe | Quelle: dpa/W.Steinberg

Sondernutzungsregeln ab September

Senat will Beschwerde gegen Urteil für Carsharing-Anbieter einlegen

Eigentlich sollten für Carsharing-Autos in Berlin ab September spezielle Regeln gelten, doch zwei Anbieter haben sich vor Gericht erfolgreich dagegen gewehrt. Der Berliner Senat will das nicht auf sich beruhen lassen.

Der Berliner Senat will seine jüngste juristische Niederlage im Ringen um neue Regeln für Carsharing-Anbieter nicht hinnehmen. "Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, nach der das Anbieten von stationslosem Carsharing vorläufig nicht als Sondernutzung eingestuft werden kann, Beschwerde einlegen", kündigte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am Mittwoch an. Zuerst hatte der "Tagesspiegel [Bezahlschranke]" berichtet.

"Dabei geht es uns nicht darum, neue Gebühren einzuführen", sagte Jarasch. "Hauptgrund ist, dass wir wichtige verkehrspolitische Ziele verfolgen, die für die ganze Stadt relevant sind: insbesondere die Elektrifizierung der Carsharing-Flotten, aber auch ein besseres Angebot in den Außenbezirken." Beides lasse sich am besten über eine Sondernutzungserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen für das Anbieten dieser Fahrzeuge fördern. In dem Zusammenhang seien auch niedrigere Parkgebühren für solche Angebote mit einer Sondernutzungserlaubnis geplant.

Eilantrag stattgegeben

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Überall in Berlin kann man bequem per App ein Auto mieten. Ein neues Gesetz soll die Carsharing-Dienste strenger regeln, doch dagegen haben sich zwei Anbieter jetzt erfolgreich gewehrt - zumindest vorläufig.

CDU kritisiert Jarasch-Ankündigung

Kritik am geplanten Vorgehen von Senatorin Jarasch übt die oppositionelle Berliner CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus: Jarasch habe die richterliche Kritik nicht verstanden und wolle sie sich auf Steuerzahlerkosten reinwaschen, teilte der CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici am Mittwoch mit.

"Frau Jarasch muss zur Kenntnis nehmen, dass die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Carsharing klar rechtswidrig ist. (...) Ihre nächste juristische Niederlage scheint damit programmiert. Immerhin räumt Frau Jarasch ein, dass Carsharing Teil der Mobilitätswende sei. Wie sie das allerdings umsetzen will, wenn sie weiterhin gegen den Willen von Anwohnern und Geschäftsleuten Parkplätze abbaut, bleibt ihr Geheimnis", so Friederici.

Verwaltungsgericht: Bestimmungsgemäße Nutzung der Straßen ist gegeben

Am 1. August hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Unternehmen We Share und Share Now gegen die ab 1. September geplanten neuen Regeln stattgegeben (VG 1 L 193/22). Diese müssen vorerst nun keine Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote entrichten. Ein Urteil über die Klage im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

Bei den stationsungebundenen Carsharing-Angeboten handele es sich um eine "bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen", argumentierte die Kammer. Eine Sondernutzung liege nicht vor. Eine Erlaubnis und die damit einhergehenden Gebühren brauche es daher nicht.

An den ebenfalls geplanten Regeln für E-Tretroller und Leihfahrräder ändert sich durch die Entscheidung im Eilverfahren nichts. Diese sollen zunehmend vorrangig auf ausgewiesenen Abstellflächen abgestellt werden. Außerdem sollen Anbieter verpflichtet werden, besser als bisher das ordnungsgemäße Abstellen durchzusetzen.

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Gesetz sieht einige Pflichten vor

Das neue Berliner Straßengesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, sieht bislang vor, dass das gewerbliche Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen unter die Sondernutzung fällt. Damit müssten die Anbieter eine entsprechende Erlaubnis einholen, um ihre Fahrzeuge aufzustellen und zu vermieten. Zudem sollten sie Gebühren zahlen.

Für E-Autos sind in der Novelle geringere Parkgebühren vorgesehen, um Anreize für sauberere Flotten zu schaffen. Außerdem war geplant, dass Carsharing-Unternehmen künftig mehr Autos auch in den Außenbezirken außerhalb des S-Bahnrings anbieten sollten. Auch dafür sollten Parkgebühren reduziert werden.

Sendung: radioeins, 10. August 2022, 11:00 Uhr

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