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Video: rbb24 Abendschau | 04.10.2022 | Vanessa Materla | Quelle: dpa/J. Carstensen

Berlin

Fragen und Antworten zum 29-Euro-Ticket

Seit ein paar Tagen ist es schon erhältlich - seit Samstag kann das 29-Euro-Ticket in Berlin genutzt werden. Aber wissen Sie, wie Sie sich das Ticket besorgen können? Oder ob Sie als Abo-Kunde davon profitieren? rbb|24 beantwortet die häufigsten Fragen.

Das 29-Euro-Abo für den Berliner Nahverkehr kommt gut an. Zehntausende Tickets wurden laut Berliner Verkehrbetrieben (BVG) bereits in den letzten Septembertagen verkauft. Und auch am ersten Geltungstag - dem 1. Oktober - ist der Run auf das verbilligte Ticket groß.

Menschenschlangen an BVG-Schaltern

Run auf Berliner 29-Euro-Ticket weiterhin groß

Was ist das 29-Euro-Ticket?

Das 29-Euro-Ticket gilt als Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets. Mit dem befristeten 29-Euro-Ticket will der Berliner Senat die Zeit überbrücken, bis bundesweit über eine Anschlusslösung für das Neun-Euro-Ticket entschieden wird.

Das vergünstigte Übergangsticket für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin ist seit dem 26. September erhältlich - im Handel und online. Interessierte können in den Monaten Oktober, November und Dezember dieses Jahres für jeweils 29 Euro im Monat Busse und Bahnen im Tarifbereich AB nutzen. Es wird aber nur als Abo erhältlich sein. Für folgende Abonnements ist das 29-Euro-Ticket erhältlich:

- VBB-Umweltkarten im Abo (monatliche und jährliche Abbuchung)
- 10-Uhr-Karten im Abo (monatliche und jährliche Abbuchung)
- VBB-Firmentickets (monatliche und jährliche Abbuchung)
- Abo Monatskarte Ausbildung ("Azubi-Ticket") mit monatlicher Abbuchung

Alle anderen Fahrscheine behalten ihre festgelegten Preise.

Wie schließe ich das 29-Euro-Ticket-Abo ab?

Entweder per Online-Beantragung über www.bvg.de/abo oder über www.abo-antrag.de oder persönlich in allen Kundenzentren und Reisemärkten der BVG und der S-Bahn.

Der Verkauf hat bereits am 26. September begonnen. Ein Neueinstieg ins Abonnement ist jedoch laufend möglich: Der Abonnementvertrag beginnt dann jeweils zum 1. Oktober, 1. November oder 1. Dezember 2022.

Die BVG schreibt auf ihrer FAQ-Webseite jedoch, dass es zu einer großen Nachfrage bei den Abos kommen könnte: "Bitte beachte, dass wir aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung und dem äußerst attraktiven Preis von einem hohen Interesse ausgehen. Eine Wartezeit, insbesondere für den Einstieg zum 1. Oktober 2022 wird dadurch unvermeidbar sein."

Ebenso schreibt die BVG auf ihrer Webseite, dass ein Einstieg für das Oktober-Ticket bis zum 20. Oktober online möglich sei.

Ich will das 29-Euro-Ticket nur für einzelne Monate erwerben. Was muss ich tun?

Die BVG schreibt auf ihrer Webseite: "Bis spätestens zum 20. Oktober 2022 ist ein online Abo-Abschluss mit Beginn November 2022 möglich, bis zum 20. November 2022 ist ein online Abo-Abschluss mit Beginn Dezember 2022 möglich.

Die Abgabe von Abo-Bestellungen in Kundenzentren ist bis zum 25. Oktober für November, bis zum 25. November für Dezember möglich."

Wer sein Ticket im Handel - zum Beispiel im Reisezentrum - kauft, bekommt das 29-Euro-Ticket immer erst für den nächsten Monat. Ausnahme: Wer das Ticket für den Oktober kauft, bekommt entweder die fahrCard aus Plastik oder einen Papier-Wertabschnitt. Die BVG rät dazu, dabei gleich auch den Abo-Schein für November mit abzugeben.

Brauche ich für die Chipkarte eigentlich ein Passfoto?

Nein, für die Ausstellung der Chipkarte wird kein Foto benötigt.

Beschluss des Aufsichtsrats

Preise für VBB-Tickets werden erst zu April erhöht

Solange Bund und Länder über einen Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket beraten, hält der VBB die Füße still: Zum Januar sollen die Ticketpreise noch nicht steigen, hieß es am Donnerstag aus dem Aufsichtsrat. Aber im April soll es soweit sein.

So, Monatsabo bestellt. Hier heißt es, ich kriege es erst im November. Was mache ich bis dahin?

Bis die Chipkarte ausgestellt ist, müssen Sie als Ersatz eine ausgedruckte "Abo-Einstiegskarte" in den öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen. Zu diesem Blatt Papier (oder digital gespeichert) muss man seinen Ausweis mit sich führen, der dieselben Personendaten enthält, wie auf dem Schein angegeben – Vorname und Nachname.

Mit so einem ausgedruckten Zettel rumzulaufen kann doch jeder. Ist das sicher?

Wirklich sicher ist das zurzeit nicht, da jeder diese Abo-Einstiegskarte einfach ausdrucken und seinen Namen draufschreiben kann. Deswegen musste die BVG nachbessern.

Um Falschfahrer mit Fake-Tickets auszuschließen, plant die BVG nun eine Umstellung des Angebots. Besitzer des 29-Euro-Monatstickets müssen bei einer Fahrkartenkontrolle ab Oktober neben der "Abo-Einstiegskarte" aus Papier oder digital und ihrem Ausweis auch eine Bestellbestätigung des 29-Euro-Tickets vorweisen. Diese gilt nur für die dort benannte Person.

Und was kommt nach den drei Monaten?

Dann soll man in das voraussichtlich ab 1. Januar geltende, deutschlandweit gültige Nachfolgemodell für des Neun-Euro-Tickets wechseln können. Wenn das nicht kommen sollte und das 29-Euro-Abo nicht zum 31. Dezember 2022 gekündigt wurde, läuft der Abonnementvertrag für insgesamt zwölf Monate.

Die Fahrtabschnitte ab Januar 2023 können dann pro Monat wieder regulär 86 Euro (im Einzelerwerb oder pro Monat 63,42 Euro im Jahresabo) für Berlin AB betragen - nicht mehr 29 Euro. Oder es gibt ein neues Modell für den ÖPNV. Dies muss aktuell noch in der Politik geklärt werden.

Und was ist, wenn ich nach den drei Monaten nicht den vollen Preis zahlen möchte?

Wer nach dem 31. Dezember das Abonnement nicht weiterführen möchte, kündigt es. Die Kündigung bedarf der Schrift- bzw. Textform (geht auch per Mail). Kündigen kann man sein BVG-Abo auch online [bvg.de]. Selbiges gilt für Kunden, die das 29-Euro-Ticket bei der S-Bahn gekauft haben [sbahn.berlin.de]. Die Kündigung ist zum Ende des (auch laufenden) Monats (Oktober, November oder Dezember) bis zum letzten Kalendertag möglich. Bei postalischer Kündigung gilt das Datum des Poststempels.

Es entstehen laut VBB keine finanziellen Nachteile für Kundinnen und Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung. Denn die normalerweise bei Kündigungen anfallende Nachberechnung (VBB-Tarif, Anlage 5, Punkt 10.2) entfällt für die drei Aktionsmonate.

Wer das 29-Euro-Abo abgeschlossen hat, hat zudem die Möglichkeit zum 1. Januar in ein anderes VBB-Tarifprodukt, in einen anderen Tarifbereich oder in das ab voraussichtlich 1. Januar geltende deutschlandweit gültige Nachfolgeprodukt für das Neun-Euro-Ticket zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht, was ist denn das eigentlich?

Wer das 29-Euro-Tickt nur für die Montate Oktober, November und oder Dezember nutzen möchte, muss trotzdem zwingend ein Abo für zwölf Monate abschließen. Doch die Neukunden bekommen zum Ablauf des vergünstigten Zeitraums ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, in den genannten Monaten kann das Abo bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats noch für den kommenden Monat gekündigt werden und es erfolgt nicht die sonst übliche Nachberechnung, bei der die bereits genutzten Tage werden gezählt und die Differenz in Rechnung gestellt wird.

Erfolgt keine Kündigung, läuft das Abo ab Januar im normalen VBB-Tarif weiter. Wer eine jährliche zahlweise des Abos gewählt hat, bekommt das Geld für die nicht wahrgenommenden der zwölf Monate zurückerstattet. Wann genau das passiert, ist derzeit noch offen. Bei monatlicher Zahlung wird einfach nicht weiter abgebucht.

Während des Neun-Euro-Tickets in Berlin

Kontrolleure ertappen deutlich weniger Fahrgäste ohne Ticket

Das günstige Neun-Euro-Ticket hat im Sommer die Zahl der Passagiere ohne Fahrschein drastisch nach unten schnellen lassen. Das geht aus Zahlen der S-Bahn und BVG hervor, die dem rbb vorliegen.

Was ist mit bestehenden Abo-Kund:innen?

Wer bereits ein Abo (VBB-Umweltkarte oder VBB-Firmenticket) für die Tarifzone AB besitzt, muss praktisch nichts mehr machen. Das Geld wird über das vertragshaltende Unternehmen erstattet und verrechnet, so die BVG. Der monatliche Abbuchungsbetrag wird für Oktober, November, Dezember auf 29 Euro reduziert. Bei Jahres-Abos erfolgt die Erstattung nach Ende der Aktion, also nach dem 31.12.

Die VBB fahrCard gilt wie bisher.

Wer jedoch eine VBB-Abo-Karte für den Bereich ABC hat, geht leider leer aus.

Wer eine 10-Uhr-Abo-Karte hat, kann mit dieser im Aktionszeitraum Oktober bis Dezember auch vor 10 Uhr morgens fahren.

Wer ein Abo-Produkt besitzt, das nicht an der Aktion teilnimmt, kann laut BVG jedoch wechseln. Der Wechsel ist allerdings nur zum Monatswechsel möglich. Mehr dazu auf der Webseite der BVG.

Ich habe ein Azubi-Ticket oder ein VBB-Abo 65plus. Bekomme ich was zurück?

Nein. Die BVG schreibt, dass sie keine anteilige Erstattung für Tickets gewährt, die über den Tarifbereich AB hinausgehen. Das gilt, Stand Ende September, auch für die Semester-Tickets für Studierende (deren Ticket im Monat 32 Euro kostet).

Darf ich mit dem 29-Euro-Ticket jemanden mitnehmen?

Ja. Das 29-Euro-Ticket erlaubt wie die reguläre VBB-Umweltkarte/das VBB-Firmenticket die Mitnahme von bis zu vier Personen. Davon darf aber nur eine älter als 14 Jahre sein.

Mitnehmen kann man Menschen von Montag bis Freitag ab 20 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und Feiertagen darf man rund um die Uhr jemanden mitnehmen (bis spätestens Montagmorgen 3 Uhr).

Die Mitnahme-Option ist nicht gültig für:
- Azubi-Ticket (aber ein Fahrrad darf kostenlos mitgenommen werden)
- 10-Uhr-Karte (diese ist aber übertragbar)

Darf ich meinen Hund mit dem 29-Euro-Ticket mitnehmen?

Ja. Die BVG bestätigt, dass alle Abonnements die Mitnahme eines Hundes erlauben.

Darf ich mit dem 29-Euro-Ticket mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Nein. Für ein oder mehrere Fahrräder, Lastenräder oder auch Fahrräder mit Anhängern sind Fahrrad-Tickets notwendig. Manche Falträder gelten jedoch als Gepäck und werden kostenlos befördert. Ausnahme: Azubis können mit einem Azubi-Ticket ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Was genau gilt und was es kostet, erfahrt ihr auf der Webseite der BVG.

BerlinTrend

Mehr als drei Viertel der Berliner befürworten 29-Euro-Ticket

Lange wurde um das 29-Euro-Ticket in Berlin gestritten - dass es nun kommt, stößt bei den meisten Berlinern auf Zustimmung. Der aktuelle BerlinTrend zeigt zudem, dass die Menschen wegen der Energiekrise Konsumverhalten und Gewohnheiten ändern.

Und was ist mit Kund:innen im ABC-Bereich?

Wer ein Ticket in der Tarifzone ABC besitzt, hat Pech. Die Erstattung gilt nur für Abonnements in den Tarifzonen AB. Ebenso nicht begünstigt sind:

- VBB-Ticket 65plus
- VBB Azubiticket
- Studierendentickets

Wer ab und zu in die Tarifzone C fährt, kann sich einen Anschlusssfahrschein kaufen.

Ebenso ist es möglich aus einem ABC-Abo in ein AB-Abo zu wechseln. Dabei sind Kosten möglich, ebenso sollten die Wechselfristen beachtet werden.

Sendung: Fritz, 30.09.2022, 12:30 Uhr

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