Berlin - Fragen und Antworten zum 29-Euro-Ticket

Sa 01.10.22 | 16:07 Uhr
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Symbolbild: Reisende steigen am U-Bahnhof Zoologischer Garten aus einer U-Bahn. (Quelle: dpa/J. Carstensen)
Video: rbb24 Abendschau | 04.10.2022 | Vanessa Materla | Bild: dpa/J. Carstensen

Seit ein paar Tagen ist es schon erhältlich - seit Samstag kann das 29-Euro-Ticket in Berlin genutzt werden. Aber wissen Sie, wie Sie sich das Ticket besorgen können? Oder ob Sie als Abo-Kunde davon profitieren? rbb|24 beantwortet die häufigsten Fragen.

Das 29-Euro-Abo für den Berliner Nahverkehr kommt gut an. Zehntausende Tickets wurden laut Berliner Verkehrbetrieben (BVG) bereits in den letzten Septembertagen verkauft. Und auch am ersten Geltungstag - dem 1. Oktober - ist der Run auf das verbilligte Ticket groß.

Was ist das 29-Euro-Ticket?

Das 29-Euro-Ticket gilt als Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets. Mit dem befristeten 29-Euro-Ticket will der Berliner Senat die Zeit überbrücken, bis bundesweit über eine Anschlusslösung für das Neun-Euro-Ticket entschieden wird.

Das vergünstigte Übergangsticket für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin ist seit dem 26. September erhältlich - im Handel und online. Interessierte können in den Monaten Oktober, November und Dezember dieses Jahres für jeweils 29 Euro im Monat Busse und Bahnen im Tarifbereich AB nutzen. Es wird aber nur als Abo erhältlich sein. Für folgende Abonnements ist das 29-Euro-Ticket erhältlich:

- VBB-Umweltkarten im Abo (monatliche und jährliche Abbuchung)
- 10-Uhr-Karten im Abo (monatliche und jährliche Abbuchung)
- VBB-Firmentickets (monatliche und jährliche Abbuchung)
- Abo Monatskarte Ausbildung ("Azubi-Ticket") mit monatlicher Abbuchung

Alle anderen Fahrscheine behalten ihre festgelegten Preise.

Wie schließe ich das 29-Euro-Ticket-Abo ab?

Entweder per Online-Beantragung über www.bvg.de/abo oder über www.abo-antrag.de oder persönlich in allen Kundenzentren und Reisemärkten der BVG und der S-Bahn.

Der Verkauf hat bereits am 26. September begonnen. Ein Neueinstieg ins Abonnement ist jedoch laufend möglich: Der Abonnementvertrag beginnt dann jeweils zum 1. Oktober, 1. November oder 1. Dezember 2022.

Die BVG schreibt auf ihrer FAQ-Webseite jedoch, dass es zu einer großen Nachfrage bei den Abos kommen könnte: "Bitte beachte, dass wir aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung und dem äußerst attraktiven Preis von einem hohen Interesse ausgehen. Eine Wartezeit, insbesondere für den Einstieg zum 1. Oktober 2022 wird dadurch unvermeidbar sein."

Ebenso schreibt die BVG auf ihrer Webseite, dass ein Einstieg für das Oktober-Ticket bis zum 20. Oktober online möglich sei.

Ich will das 29-Euro-Ticket nur für einzelne Monate erwerben. Was muss ich tun?

Die BVG schreibt auf ihrer Webseite: "Bis spätestens zum 20. Oktober 2022 ist ein online Abo-Abschluss mit Beginn November 2022 möglich, bis zum 20. November 2022 ist ein online Abo-Abschluss mit Beginn Dezember 2022 möglich.

Die Abgabe von Abo-Bestellungen in Kundenzentren ist bis zum 25. Oktober für November, bis zum 25. November für Dezember möglich."

Wer sein Ticket im Handel - zum Beispiel im Reisezentrum - kauft, bekommt das 29-Euro-Ticket immer erst für den nächsten Monat. Ausnahme: Wer das Ticket für den Oktober kauft, bekommt entweder die fahrCard aus Plastik oder einen Papier-Wertabschnitt. Die BVG rät dazu, dabei gleich auch den Abo-Schein für November mit abzugeben.

Brauche ich für die Chipkarte eigentlich ein Passfoto?

Nein, für die Ausstellung der Chipkarte wird kein Foto benötigt.

So, Monatsabo bestellt. Hier heißt es, ich kriege es erst im November. Was mache ich bis dahin?

Bis die Chipkarte ausgestellt ist, müssen Sie als Ersatz eine ausgedruckte "Abo-Einstiegskarte" in den öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen. Zu diesem Blatt Papier (oder digital gespeichert) muss man seinen Ausweis mit sich führen, der dieselben Personendaten enthält, wie auf dem Schein angegeben – Vorname und Nachname.

Mit so einem ausgedruckten Zettel rumzulaufen kann doch jeder. Ist das sicher?

Wirklich sicher ist das zurzeit nicht, da jeder diese Abo-Einstiegskarte einfach ausdrucken und seinen Namen draufschreiben kann. Deswegen musste die BVG nachbessern.

Um Falschfahrer mit Fake-Tickets auszuschließen, plant die BVG nun eine Umstellung des Angebots. Besitzer des 29-Euro-Monatstickets müssen bei einer Fahrkartenkontrolle ab Oktober neben der "Abo-Einstiegskarte" aus Papier oder digital und ihrem Ausweis auch eine Bestellbestätigung des 29-Euro-Tickets vorweisen. Diese gilt nur für die dort benannte Person.

Und was kommt nach den drei Monaten?

Dann soll man in das voraussichtlich ab 1. Januar geltende, deutschlandweit gültige Nachfolgemodell für des Neun-Euro-Tickets wechseln können. Wenn das nicht kommen sollte und das 29-Euro-Abo nicht zum 31. Dezember 2022 gekündigt wurde, läuft der Abonnementvertrag für insgesamt zwölf Monate.

Die Fahrtabschnitte ab Januar 2023 können dann pro Monat wieder regulär 86 Euro (im Einzelerwerb oder pro Monat 63,42 Euro im Jahresabo) für Berlin AB betragen - nicht mehr 29 Euro. Oder es gibt ein neues Modell für den ÖPNV. Dies muss aktuell noch in der Politik geklärt werden.

Und was ist, wenn ich nach den drei Monaten nicht den vollen Preis zahlen möchte?

Wer nach dem 31. Dezember das Abonnement nicht weiterführen möchte, kündigt es. Die Kündigung bedarf der Schrift- bzw. Textform (geht auch per Mail). Kündigen kann man sein BVG-Abo auch online [bvg.de]. Selbiges gilt für Kunden, die das 29-Euro-Ticket bei der S-Bahn gekauft haben [sbahn.berlin.de]. Die Kündigung ist zum Ende des (auch laufenden) Monats (Oktober, November oder Dezember) bis zum letzten Kalendertag möglich. Bei postalischer Kündigung gilt das Datum des Poststempels.

Es entstehen laut VBB keine finanziellen Nachteile für Kundinnen und Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung. Denn die normalerweise bei Kündigungen anfallende Nachberechnung (VBB-Tarif, Anlage 5, Punkt 10.2) entfällt für die drei Aktionsmonate.

Wer das 29-Euro-Abo abgeschlossen hat, hat zudem die Möglichkeit zum 1. Januar in ein anderes VBB-Tarifprodukt, in einen anderen Tarifbereich oder in das ab voraussichtlich 1. Januar geltende deutschlandweit gültige Nachfolgeprodukt für das Neun-Euro-Ticket zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht, was ist denn das eigentlich?

Wer das 29-Euro-Tickt nur für die Montate Oktober, November und oder Dezember nutzen möchte, muss trotzdem zwingend ein Abo für zwölf Monate abschließen. Doch die Neukunden bekommen zum Ablauf des vergünstigten Zeitraums ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, in den genannten Monaten kann das Abo bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats noch für den kommenden Monat gekündigt werden und es erfolgt nicht die sonst übliche Nachberechnung, bei der die bereits genutzten Tage werden gezählt und die Differenz in Rechnung gestellt wird.

Erfolgt keine Kündigung, läuft das Abo ab Januar im normalen VBB-Tarif weiter. Wer eine jährliche zahlweise des Abos gewählt hat, bekommt das Geld für die nicht wahrgenommenden der zwölf Monate zurückerstattet. Wann genau das passiert, ist derzeit noch offen. Bei monatlicher Zahlung wird einfach nicht weiter abgebucht.

Was ist mit bestehenden Abo-Kund:innen?

Wer bereits ein Abo (VBB-Umweltkarte oder VBB-Firmenticket) für die Tarifzone AB besitzt, muss praktisch nichts mehr machen. Das Geld wird über das vertragshaltende Unternehmen erstattet und verrechnet, so die BVG. Der monatliche Abbuchungsbetrag wird für Oktober, November, Dezember auf 29 Euro reduziert. Bei Jahres-Abos erfolgt die Erstattung nach Ende der Aktion, also nach dem 31.12.

Die VBB fahrCard gilt wie bisher.

Wer jedoch eine VBB-Abo-Karte für den Bereich ABC hat, geht leider leer aus.

Wer eine 10-Uhr-Abo-Karte hat, kann mit dieser im Aktionszeitraum Oktober bis Dezember auch vor 10 Uhr morgens fahren.

Wer ein Abo-Produkt besitzt, das nicht an der Aktion teilnimmt, kann laut BVG jedoch wechseln. Der Wechsel ist allerdings nur zum Monatswechsel möglich. Mehr dazu auf der Webseite der BVG.

Ich habe ein Azubi-Ticket oder ein VBB-Abo 65plus. Bekomme ich was zurück?

Nein. Die BVG schreibt, dass sie keine anteilige Erstattung für Tickets gewährt, die über den Tarifbereich AB hinausgehen. Das gilt, Stand Ende September, auch für die Semester-Tickets für Studierende (deren Ticket im Monat 32 Euro kostet).

Darf ich mit dem 29-Euro-Ticket jemanden mitnehmen?

Ja. Das 29-Euro-Ticket erlaubt wie die reguläre VBB-Umweltkarte/das VBB-Firmenticket die Mitnahme von bis zu vier Personen. Davon darf aber nur eine älter als 14 Jahre sein.

Mitnehmen kann man Menschen von Montag bis Freitag ab 20 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und Feiertagen darf man rund um die Uhr jemanden mitnehmen (bis spätestens Montagmorgen 3 Uhr).

Die Mitnahme-Option ist nicht gültig für:
- Azubi-Ticket (aber ein Fahrrad darf kostenlos mitgenommen werden)
- 10-Uhr-Karte (diese ist aber übertragbar)

Darf ich meinen Hund mit dem 29-Euro-Ticket mitnehmen?

Ja. Die BVG bestätigt, dass alle Abonnements die Mitnahme eines Hundes erlauben.

Darf ich mit dem 29-Euro-Ticket mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Nein. Für ein oder mehrere Fahrräder, Lastenräder oder auch Fahrräder mit Anhängern sind Fahrrad-Tickets notwendig. Manche Falträder gelten jedoch als Gepäck und werden kostenlos befördert. Ausnahme: Azubis können mit einem Azubi-Ticket ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Was genau gilt und was es kostet, erfahrt ihr auf der Webseite der BVG.

Und was ist mit Kund:innen im ABC-Bereich?

Wer ein Ticket in der Tarifzone ABC besitzt, hat Pech. Die Erstattung gilt nur für Abonnements in den Tarifzonen AB. Ebenso nicht begünstigt sind:

- VBB-Ticket 65plus
- VBB Azubiticket
- Studierendentickets

Wer ab und zu in die Tarifzone C fährt, kann sich einen Anschlusssfahrschein kaufen.

Ebenso ist es möglich aus einem ABC-Abo in ein AB-Abo zu wechseln. Dabei sind Kosten möglich, ebenso sollten die Wechselfristen beachtet werden.

Sendung: Fritz, 30.09.2022, 12:30 Uhr

45 Kommentare

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  1. 45.

    Realität in einem Nebenuniversum? Das Sozialticket wurde nicht teurer. Fake news.

  2. 44.

    Damit verteuert sich das Sozialticket um 1,50 EUR pro Monat.
    Wer clever war, hat sich das schon gestern für die drei Monate gekauft.
    Somit umging man dem "Abo" und das Gefühl, dass es 29 EUR-Tickert von den Ärmsten der Armen finanziert wurde.
    Natürlich aber feiert das 29 EUR-Ticket Schummel-Franzi und ihre ganzen Hofstranzen als DEN Erfolg SPD-Grüner-SED-Politik.

  3. 42.

    was für ein Blödsinn nur das nur als abo zu verkaufen
    warum nicht wie das 9 -euro ticket
    an jeder Verkaufsstelle

    und nicht jeder braucht das 3 monate
    was macht man dann?
    zb man ist in berlin nur okt und dez
    und nicht im nov
    abo holen kündigen zum Nov. und dann wieder im dez Abo holen und es wider dann kündigen


  4. 41.

    Auch ich habe keine "einstiegskarte" sondern nur die reguläre Bestätigung des Abos bekommen. Diese dafür aber zusätzlich noch zweimal mit der Post. Bin gespannt, was bei einer Kontrolle passiert.

  5. 40.

    Bei mir gibt es nichts im Mailtext - auch noch Weiterleitung nicht. Bei mir heißt es nur:
    „Ihre Bestellung befindet sich in Bearbeitung. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

    Hier die Zusammenfassung Ihrer Bestellung:“

    Dann kommen meine Daten

  6. 39.

    DIe Kündigung kostet aber 2,90 Euro.

    Kündigung kann zurückgenommen werden, also besser gleich kündigen, dann hat man alles zur Hand (eigenlich braucht man aber nichts) und ist noch eingeloggt.

  7. 38.

    65plus (Seniorenticket): lässt sich manchmal auch kündigen, um dann das 29-Euro-Ticket zu erwerben.

  8. 37.

    Tarif A/B, weil es für Berliner ist und die Brandenburger nicht mitmachen wollten.

  9. 36.

    @Susanne: Die Startkarte ist nicht im Anhang, sondern im Mail-Text hinterlegt. Je nach Einstellungen Ihres Computers bzw. Ihres E-Mail-Programms kann es sein, dass das leider nicht auf Anhieb angezeigt wird. Versuchen Sie mal bitte, diese Bestätigungsmail weiterzuleiten (z.B. an sich selbst), dann wird die Startkarte eventuell angezeigt.

  10. 35.

    Es ist zu kritisieren wenn die Regierung nicht im Stande ist etwas vernünftiges auf die Beine zu stellen. Das Vorhaben ist die Problematik war bekannt. Während der 9€ Testphase war genug Zeit sich drauf einzustellen.
    Es wurde sich einfach bewusst auf etwas unvernünftiges geeignet (Abofalle). Beim 9€ Ticket, ging es kurzfristig ja auch ganz flott. Da konnte man sich am Automat und auch online sein 9€ Ticket kaufen.
    Natürlich kann man kündigen. Und es gibt Fristen.
    Gibt es bei Mobilfunkverträgen auch.
    Trotzdem vergessen es die Menschen.
    Es ist Irrsinn diese Hürden einzubauen.
    Man hätte das Abo nach 3 Monaten automatisch auslaufen lassen können. Es wurde bewusst nicht so gemacht..

    Lieber richtig machen oder ganz sein lassen.
    Aber das ist schon fast heuchlerisch.

  11. 34.

    Die Organisation ist wirklich mehr als bescheuert, also sorry. Aber beim 9 Euro Ticket ging es soooo bequem am Automaten, wieso nicht wieder so??

  12. 33.

    Sie schreiben auf einer öffentlichen Seite und beschweren sich, dass Daten gesammelt werden? Ernsthaft? Sie sind online unterwegs, denken Sie mal darüber nach. ;-)

  13. 32.

    Wenn Sie nicht in der Lage sind, ein Abo rechtzeitig zu kündigen, sind Sie selbst schuld. Nicht immer auf andere schieben. Ich hab noch nie ein Abo vergessen, man kann Vorkehrungen treffen. Vielleicht mal ausprobieren, hm?

  14. 31.

    Was für ein Chaos. Das haben sich "schlaue" Strategen bei der BVG selbst geschaffen, als sie dachten, warum sollen wir wieder nur ein einfaches Monatsticket verkaufen, wie beim 9,-€-Ticket. Wir können doch alle Kunden in ein Jahresabo zwingen, in der Hoffnung, die vergessen die Kündigung.
    Was für ein armseliges Kundenverständnis. Den Shitstorm und Imageschaden, den sie sich mit dieser 29,-€-Aktion in Form von Jahresabos einbrockt haben, lässt sich nie wieder kitten.

  15. 29.

    Es ist zu kritisieren wenn die Regierung nicht im Stande ist etwas vernünftiges auf die Beine zu stellen. Das Vorhaben ist die Problematik war bekannt. Während der 9€ Testphase war genug Zeit sich drauf einzustellen.
    Es wurde sich einfach bewusst auf etwas unvernünftiges geeignet (Abofalle). Beim 9€ Ticket, ging es kurzfristig ja auch ganz flott. Da konnte man sich am Automat und auch online sein 9€ Ticket kaufen.
    Natürlich kann man kündigen. Und es gibt Fristen.
    Gibt es bei Mobilfunkverträgen auch.
    Trotzdem vergessen es die Menschen.
    Es ist Irrsinn diese Hürden einzubauen.
    Man hätte das Abo nach 3 Monaten automatisch auslaufen lassen können. Es wurde bewusst nicht so gemacht..

    Lieber richtig machen oder ganz sein lassen.
    Aber das ist schon fast heuchlerisch.

  16. 27.

    "kommt es mit vor als wären Sie Teil der BVG." Das bin ich nicht, aber im Gegensatz zu anderen bin ich mit der Lösung zufrieden und suche nicht in JEDER Suppe ein neues Haar!
    Es ist nunmal nicht möglich, auf jeden individuellen Wunsch einzugehen, aber es ist auch nicht nötig, jede Lösung sofort wieder zu kritisieren "warum hat man nicht....", "Man könnte doch..."

  17. 26.

    "Vor über einer Woche habe ich das Ticket online gekauft und bis heute keinerlei Starterkarte sondern nur Eingangsbestätigung erhalten" ich habe eine Kaufbestätigung per Mail bekommen, darin ist die vorläufige"Fahrkarte" enthalten. Die soll man drucken und vorzeigen, soll reichen.

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