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Audio: rbb24 Inforadio | 06.10.2022 | Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) | Quelle: dpa/Georg Hilgemann

Pannen-Wahl in Berlin

Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung

Nach etlichen Pannen bei den Wahlen in Berlin will das Landesverfassungsgericht im November über eine Wahlwiederholung entscheiden. Damit ist auch klar, wann die Berliner und Berlinerinnen spätestens nochmal an die Urne müssten.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin will am 16. November seine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie den Bezirksverordnetenversammlungen verkünden. Nach einer Anhörung im September sowie einer bisherigen Einschätzung könnten die Wahlergebnisse für ungültig erklärt werden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.

Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin neu gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt dem Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid. Das entspricht spätestens dem 14. Februar 2023- Landeswahlleiter Stephan Bröchler peilt für den Fall der Fälle eine Wahlwiederholung "Mitte Februar" an, wie er dem "Spiegel" sagte. Ein möglicher plausibler Termin wäre der 12. Februar, ein Sonntag.

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, mit dem angekündigten Urteil "verantwortungsvoll und professionell" umgehen zu wollen. Zunächst gelte es jedoch, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in dem noch laufenden Verfahren "mit dem gebotenen Respekt" abzuwarten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (DPA) am Donnerstag. "Es geht jetzt darum, zukünftige Wahlen so vorzubereiten, dass sie reibungslos ablaufen und solche Fehler nie wieder passieren."

Fragen und Antworten

Das sollten Sie zu einer möglichen Wahlwiederholung in Berlin wissen

Nach dem Chaos bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten könnten die Berliner:innen erneut an die Urnen gerufen werden. Doch was, wenn man inzwischen umgezogen ist? Und gibt es jetzt wieder Wahlkampf?

Rücktrittsforderungen an Geisel

Bereits bei der Vorbereitung der Wahlen vom 26. September 2021 war es laut Gericht zu schweren Wahlfehlern gekommen. Dazu zählen aus Sicht der Richterinnen und Richter zu wenige Wahlurnen genauso wie fehlende, falsche und sogar kopierte Stimmzettel oder flächendeckendes Wählen nach 18 Uhr.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen hatten unter anderen die Partei und die AfD eingelegt. Letztere forderte gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Berliner Bausenator Andreas Geisel (SPD), der damals als Innensenator für das Thema Wahlen zuständig war, zum Rücktritt auf. Ein Missbilligungsvotum im Abgeordnetenhaus überstand Geisel am Donnerstag ebenso wie einen Entschließungsantrag zu seiner Entlassung. Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) stellte sich zuvor bereits hinter ihren Parteikollegen.

Verantwortlich für das Chaos sind laut der Präsidentin des Verfassungsgerichts, Ludgera Selting, die Landeswahlleitung und die für das Thema Wahlen zuständige Innenverwaltung.

Bundestagswahl womöglich auch betroffen

Am Wahltag war zudem auch der Bundestag gewählt worden. Für deren Überprüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser berät derzeit unter Verwendung der Erkenntnisse und Einschätzungen aus dem Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht.

Die Vertreter der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP sprachen sich jüngst im Ausschuss dafür aus, die Bundestagswahl in rund 300 der knapp 2.300 Berliner Wahllokalen wiederholen zu lassen. Darüber abgestimmt werden soll noch im Oktober.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.10.2022, 11:45 Uhr

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