Pannen-Wahl zum Bundestag - Ampel schlägt Wahlwiederholung in rund 300 Berliner Stimmbezirken vor

Di 04.10.22 | 14:50 Uhr
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Symbolbild/bearbeitet: Eine Frau wirft ihren Stimmzettel in die Wahlurne (Quelle: dpa/Felix Kästle)
Audio: rbb24 Abendschau | 04.10.2022 | Bild: dpa/Felix Kästle

Die Ampel-Koalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in etwa 300 Berliner Stimmbezirken für nötig. Ein entsprechender Vorschlag sei an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gegangen, berichtet AFP.

Wegen zahlreicher organisatorischer Probleme und Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin will die Ampel-Koalition die Abstimmung in der Hauptstadt in rund 300 der knapp 2.300 Wahllokale wiederholen lassen. "Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags schickte Fechner am Nachmittag an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen. Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird.

Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

"Neuwahlen, wo Fehler geschehen sind"

Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet, die am selben Tag stattfand.

Das Berliner Gericht befasste sich ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen. "Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind", sagte Fechner AFP. "Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis."

Wie Fechner in dem Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ludwig ausführt, das AFP vorliegt, soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. "Auch meinen wir, dass eine kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist", sagte Fechner AFP.

Ursprünglich wollte die Ampel im Wahlprüfungsausschuss in 440 Wahlbezirken nachwählen lassen, die Opposition, vor allem die CDU, eine komplette Nachwahl.

Erststimmen im Vorschlag nicht inbegriffen

Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Es gab deswegen zahlreiche Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und forderte eine Wiederholung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. In einem Fall - in Berlin-Reinickendorf - zog Thiel auch das Erststimmen-Ergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die Ampel-Koalition nun nicht an.

Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme geben sie einer Partei.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.10.2022, 19:30 Uhr

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48 Kommentare

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  1. 48.

    Sie wissen doch das es um Berlin geht. Da muss es für alle BERLINER Wahlbezirke eine Neuwahl geben. Jetzt besser verstanden?

  2. 47.

    „Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen“.

    Im Umkehrschluss müssten demnach die Erstimmen unantastbar abgegeben worden sein können, Schwierig bei einem Wahlzettel.

    Ein parteiübergreifendes Geschenk also unter Bundestag-Politik“Freunden)?

    „Die Abgeordneten Gregor Gysi und Gesine Lötzsch in Berlin sowie Sören Pellmann in Leipzig verteidigten ihre Direktmandate, wie die Auszählung aller Stimmen in ihren Wahlkreisen ergab.“

    https://www.rnd.de/politik/linke-drei-direktmandate-darum-reichen-4-9-prozent-zum-einzug-in-den-bundestag-R45P7WOOKUNOTL4YTFEB6GWBCQ.html

    Beim Verlust eines der drei Direktmandate würde die Linke aus dem Bundestag fliegen, oder nicht?

  3. 46.

    Das Aussitzen des Senats und der Vorschlag der „ Ampel“ schadet unserer Demokratie und macht das aktuelle System nur noch unglaubwürdiger. Wasser auf die Mühlen aller Antidemokraten und Verschwörungsanhänger. Hätten wir aktuell nicht andere Themen würde die Medienlandschaft wohl aufmerksamer reagieren und recherchieren.

  4. 45.

    Bauchgefühl ist ok, diesem nachzugehen und zu hinterfragen, ob die Vorschläge dieses Gefühls belastbar sind ... das ist meine Erwartung an aufgeklärte Menschen.

  5. 43.

    "Moralisch denke ich: entweder man macht eine Wahl komplett neu oder nicht. "

    Keine Ahnung, was daran Moral sein soll, aber warum sollteb z.B die Bewohner von Husum noch Mal wählen, weil es einigen Berliner Wahllokalen keine ordnungsgemäße Wahl gab?

  6. 42.

    Rechtlich mögen das andere beurteilen. Moralisch denke ich: entweder man macht eine Wahl komplett neu oder nicht. Was für ein Wahlergebnis ist denn das, in dem ein Teil der Bevölkerung in der politischen Situation des September 21 entscheidet und ein anderer Teil eine völlig andere politische Situation mit seiner Wahlstimme beurteilt? Das herrscht doch keine Gleichheit!

  7. 41.

    Examinierte Juristen lachen sich scheckig über diese Ausdenker-Ideen der Hobbyjuristen.

  8. 40.

    Wir sind hier nicht auf dem Bazar. Hoffentlich läßt sich das Gericht nicht durch diesen offensichtlichen "Kuhandel" ein.

  9. 39.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/09/berlin-wahl-wahlwiederholung-verfassungsrecht.html

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/07/berlin-wahl-chaos-verfassungsrecht-pestalozza-mandatsrelevant.html

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/09/interview-thorsten-fass-politikwissenschaftler-verfassungsgerich.html

  10. 38.

    Kann mir mal jemand erklären, wieso die auf demselben Wahlzettel stehende Erststimme gelten soll, wenn die Zweitstimme als nicht ordnungsgemäß gewertet wird? Das verstehen wohl nur Spezialdemokraten wie der Herr Fechner. Solche Leute legen die Axt an die Demokratie und merken es nicht.

  11. 37.

    Hallo Carsten (Immanuel; Ansgar; ...) - Auch ein zweimaliges eingeben der selben Meinung ist nicht bindent DIE WAHRHEIT.
    Mit Äußerungen wie, Zitat: "Aber interessant wer hier ständig von Neuwahlen schwadroniert." willst Du doch auch Position deutlich machen.
    Und da Deine Äußerung den Eindruck macht, das Du eher dem gegenwärtigen Senat zugewandt bist, solltest Du aber andere demokratische Auffassungen, wenn nicht gerade akzeptieren, dulden.
    Denn wie viele Berliner Wähler haben das Hyper-intelektuelle Niveau wie Du?
    Es gibt auch immer noch sowas wie Bauchgefühl.
    Und wem Du das vorwirfst, diskriminierst Du in überheblicher, arroganter Art.

  12. 35.

    Wenn das ganze Hickhack vorbei ist,sind die nächsten Wahlen schon längst Geschichte.

  13. 34.

    Auf welcher Basis wollen Sie gültige Stimmen einer Wahl für nichtig erklären?

    Sie können vieles lächerlich finden, können Sie auch nachvollziehbar argumentieren?

  14. 33.

    Belege für den Vorsatz welcher Ihren Vorwurf bedingt ... wie immer keine. Sie müssen Ihren Straftatvorwurf schon belegen.

  15. 32.

    Wäre sicher hilfreich wenn mal jemand (rbb) den Unterschied zwischen Wahlwiederholung und Neuwahlen erklärt, auch wenn das in den letzten Tagen immer wieder angedeutet wurde.

  16. 31.
    Antwort auf [Berliner] vom 04.10.2022 um 16:27

    Ich nehme an, Sie meinen das "Vielleicht" eher rhetorisch.
    Selbstverständlich bedeuten die allermeisten Wahlkreise, in denen die Wahl korrekt ablief, im faktischen Umkehrschluss wiederum auch, dass ihr Ergebnis andernfalls für null und nichtig erklärt würde. Das aber wäre Anmaßung.

    (Ich habe die besagten 20 Artikel jetzt nicht gelesen. Aber da dürfte Ähnliches drinstehen.)

  17. 30.

    Da die Ampel ja schon nicht weiß, wie groß die Probleme von Armutsrentnern, Wohnungslosen und Niedriglöhnern sind, bezweifel ich, dass die Ampel weiß, wie groß die Probleme an der Wahlurne waren.

  18. 29.

    Sie verallgemeinern. Jedes Gericht trifft ein Abwägung zwischen dem Gesamtverlauf und einzelnen Begebenheiten und fragt sich, inwiefern eine Systematik vorliegt. Die ist hier nicht gegeben. Vielmehr ist es durch Selbstüberschätzung (sprich: Berlin-Marathon mit der halben Sperrung des Innenstadtbereiches zeitgleich zur Wahl)zu einem Manko hier, da und dort gekommen.

    Mit einer Wahlmanipulation, die eine gesamte Wahl infragestellen würde, hat das nichts zu tun. Deshalb wäre die Ansetzung einer Neuwahl unverhältnismäßig und käme einer kollektiven Verweigerung gleich, das durch Wahlen erzielte Mandat auszuüben.

    (In Italien mögen die Dinge anders gesehen werden: 30 Nachkriegs-Ministerpräsidenten dort, ggü. hierzulande 9 Menschen nacheinander im Bundeskanzleramt. Die Ausübung der gesamten Legislaturperiode dort als Ausnahme, hier als Regel.)

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