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Audio: Sabine Müller | Quelle: dpa/J.Carstensen

Mögliche Wiederholungswahl

Wahlplakate dürfen in Berlin erst nach den Feiertagen hängen

Falls es in Berlin tatsächlich bald eine Wiederholungswahl gibt, werden die Wahlplakate erst nach den Feiertagen zum Jahreswechsel hängen. Eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.

Insgesamt drei Milliarden Euro

Berliner Parlament segnet Nachtragshaushalt ab

Mit noch einmal 400 Millionen Euro mehr will der Senat Bürger und Wirtschaft in der Energiekrise entlasten - damit wächst der Nachtragshaushalt auf drei Milliarden Euro an. Den Beschluss der Koalition hat das Landesparlament am Montag abgesegnet.

Frist auf sechs Wochen verkürzt

Normalerweise dürfen die ersten Plakate sieben Wochen vor einer Wahl aufgehängt werden. Beim Termin 12. Februar 2023, der für die Wiederholungswahl im Raum steht, hätte das bedeutet, dass die Plakatierung schon am 1. Weihnachtsfeiertag losgegangen wäre. Nun wurde das Straßengesetz geändert: Bei Wahlen, die außerhalb des normalen Turnus stattfinden, soll die Frist sechs Wochen betragen und es darf nicht an Feiertagen plakatiert werden. Damit wäre der 2. Januar der Stichtag.

Begründet wird die Änderung damit, dass bei Wahlen außerhalb des normalen Rhythmus nicht nur die Wahlkampfzeit, sondern auch die Wahlvorbereitung kürzer sei. Außerdem müsse es Chancengleichheit zwischen den Parteien geben - und kleinere Parteien seien vielleicht organisatorisch nicht in der Lage, schon sieben Wochen vor einer Wiederholungswahl zu plakatieren.

Ob die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und in den Bezirken tatsächlich wiederholt werden müssen, will das Berliner Verfassungsgericht am Mittwoch bekannt geben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.11.22, 15 Uhr

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