rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik

Leider gibt es ein Problem beim Abspielen des Videos.

Video: rbb24 | 30.11.2022 | Vanessa Materla | Quelle: imago images/Steinach

Pläne des Berliner Senats

E-Roller und Fahrräder dürfen ab Januar gratis auf Autoparkplätzen stehen

Immer wieder sind achtlos abgestellte Räder, Roller und Scooter auf Berliner Gehwegen ein Ärgernis. Abhilfe schaffen sollen nun normale Autoparkplätze: Hier sollen Kleinstfahrzeuge schon bald kostenlos abgestellt werden können.

Fahrräder, E-Roller, Lastenräder und Motorräder können künftig kostenlos auf Autostellplätzen geparkt werden. Das teilte die Verkehrsverwaltung des Senats am Dienstag mit. Demnach soll die Regelung ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Zur Begründung heißt es, dadurch solle mehr Sicherheit auf den Fußwegen geschaffen werden. Immer wieder blockieren abgestellte Leihräder und E-Scooter Gehwege und gefährden damit Fußgängerinnen und Fußgänger.

Jarasch will "öffentlichen Raum anders verteilen"

"Es ist so, dass Fahrräder aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden", sagte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) dem rbb am Mittwoch. "Das Ziel dahinter ist ganz klar: Ich möchte endlich, dass die Fahrräder, Scooter und anderen Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich geduldet worden sind."

Die E-Scooter werden laut Jarasch noch für eine kurze Übergangsfrist geduldet. Sobald die geplanten "Jelbi"-Sammelstellen für die Scooter feststehen, dürfen die nicht mehr auf den Bürgersteigen geparkt werden, sondern müssen entweder an den Sammelstellen oder auf Parkplätzen auf der Straße abgestellt werden, so Jarasch. Fahrräder auf Gehwegen würden dagegen weiter geduldet.

"Das Ziel unserer gesamten Mobilitätswende ist ja, dass wir den öffentlichen Raum anders verteilen: Mehr Platz für den Umweltverbund, weniger Platz für Autos. Geparkte Autos verbrauchen schlicht zu viel Platz in so einer dichten Stadt", sagte Jarasch.

Wegner: Pläne fördern weiter das Gegeneinander

Als "falschen Weg" bezeichnete dies Kai Wegner, CDU-Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus und CDU-Spitzenkandidat für die Wiederholungswahl am 12. Februar 2023. Zwar habe man katastrophale Zustände auf den Gehwegen, die Pläne der Verkehrssenatorin gingen jedoch ausschließlich zu Lasten der Autofahrer, sagte Wegner in der rbb24 Abendschau.

"Ich glaube nicht, dass es dazu beitragen wird, dass es ein Miteinander geben wird, sondern weiter ein Gegeneinander", so Wegner weiter. Er sprach sich stattdessen gegen eine generelle Parkerlaubnis etwa für E-Scooter aus und befürwortete speziell genehmigte Stellflächen.

Berlin

Im neuen Jahr gelten neue Parkgebühren

Kleinstfahrzeuge von Parkgebührenpflicht befreit

Der Senat beschloss die im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung. Wörtlich heißt es in der Mitteilung [berlin.de]: "Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzer*innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren."

Grundsätzlich dürfen Fahrräder oder E-Roller auch schon jetzt auf der Straße abgestellt werden. So wird in der Straßenverkehrsordung im Punkt Parken und Halten (Paragraf 12) nicht zwischen Pkw und Fahrrädern unterschieden. Dort wird in Absatz 4 lediglich darauf hingewiesen, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen oder Fahrbahnrand zu nutzen ist.

Für E-Roller gelten dieselben Park-Regeln wie für Fahrräder, das geht aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung von 2019 hervor. Dort heißt es in Paragraf 11: "Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend."

Allerdings macht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 17 auch Einschränkungen für das nächtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße, vor allem für "Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können", wie Fahrräder.

Parkgebühren für Autos steigen

Auch Carsharing-Autos sollen auf Parkplätzen keine oder geringere Gebühren zahlen, so die Verwaltung weiter. Bereits im September hatte die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass E-Tretroller, Fahrräder, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder ab dem nächsten Jahr auf Parkstreifen gratis parken können.

Zugleich wurden für Autos höhere Parkgebühren ab 2023 angekündigt. Fielen bisher je nach Gebührenstufe ein, zwei oder drei Euro pro Stunde an, werden es ab dem 1. Januar zwei, drei oder vier Euro. Die Verkehrsverwaltung betont, erstmals seit 20 Jahren würden in Berlin die Parkgebühren erhöht.

Weil sich die rund 4.500 Parkscheinautomaten in Berlin aus technischen Gründen nur schrittweise umstellen lassen, gelten die neuen Parkgebühren jeweils ab der Umrüstung. Den Betreibern der elektronischen Parkraummanagementsysteme wurde den Angaben zufolge eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023 eingeräumt.

Neues Straßengesetz in Kraft

Diese Vorgaben gelten jetzt für Carsharing, Leihräder und E-Scooter in Berlin

Vollgestellte Gehwege, wild geparkte Autos, nicht erreichbare Ziele: Die Liste von Problemen, die in Berlin durch Sharing-Anbieter entstanden ist, ist aus Sicht des Senats lang. Jetzt tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Anbieter zur Kasse bittet.

Blinden-Verein hat Senat verklagt

Kürzlich hatten der Fußgänger-Lobbyverein Fuss und der Allgemeine Blinden- und Sehbehinderten-Verein berechnet, dass Leih-Roller und -Fahrräder im Schnitt alle 77 Meter die Berliner Gehwege blockieren. Ihre Daten basieren auf drei Berliner Stadtteilen.

Demnach stehen oder liegen zwei Drittel der E-Scooter, -Roller und Fahrräder an falschen Stellen - etwa mitten auf Gehwegen, an Bushaltestellen oder auf Mittelinseln. Verleihfirmen und Nutzer ignorierten vielfach die Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge. Besonders blinde und sehbehinderte Menschen seien dadurch gefährdet. Viele trauten sich aus Angst zu stürzen nicht mehr auf die Straße.

Die Verbände werfen dem Berliner Senat vor, zu viele Verleiher bei zu wenig Stellplätzen zugelassen zu haben. Es müssten zunächst flächendeckend Abstellflächen jenseits der Gehwege eingerichtet werden. Der Blinden-Verein hat eine Verbandsklage gegen den Senat eingereicht.

Sendung: rbb24, 30. November 2022, 18:00 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 30.11.2022 um 13:00 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Artikel im mobilen Angebot lesen