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Audio: Antenne Brandenburg | 21.11.2022 | Christoph Reinhardt | Quelle: dpa/K. Koall

Verfassungsschutzausschuss

Innenverwaltung: "Letzte Generation" handelt nicht verfassungswidrig

Nach den umstrittenen Aktionen der Klimaaktivisten der "Letzten Generation" gibt es Forderungen nach härteren Maßnahmen gegen die Gruppierung. Die Innenverwaltung sieht zumindest kein verfassungswidriges Handeln der Gruppe.

Die Klima-Aktivistengruppe "Letzte Generation" handelt nach Einschätzung der Berliner Innenverwaltung nicht verfassungsfeindlich. Das hat Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) am Montag im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses dargelegt.

Akmann argumentierte, dass die Ziele und das Programm der Klimaschützer sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Auch würden die Aktivitäten der Gruppierung nicht die Amtsführung der staatlichen Verfassungsorgane beeinträchtigen.

Diskussion um Klima-Proteste

Verfassungsschutz-Chef: "Letzte Generation" muss nicht beobachtet werden

Mitglieder der Gruppe blockieren seit Monaten wichtige Straßen in Berlin, indem sie sich auf dem Asphalt festkleben. Zusätzlich beschmierten sie Kunstwerke und klebten sich dran fest. Durch ihre Aktionen wollen sie auf politischer Ebene Aufmerksamkeit für ihre Forderung erregen, entschiedener gegen die Klimakrise vorzugehen.

Einzelne Parteien fordern härteres Vorgehen gegen die Aktivisten

Die Aktionen der "Letzten Generation" haben eine Diskussion zwischen den Parteien entfacht, ob gegen die Aktivisten mit schärferen Maßnahmen und Strafen vorgegangen werden soll, und ob diese verfassungswidrig handeln.

Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte die Aktivisten der "Letzten Generation" mit den Linksterroristen der RAF verglichen. Auch der CDU-Innenpolitiker Alexander Thom sprach in einem Phoenix-Interview von einer Radikalisierung bei den Aktivisten.

Akmann: Die Aktionen sind als "Alltagskriminalität" einzuschätzen und zu verfolgen

Akmann spricht dagegen von "Alltagskriminalität", die durch Polizei und die Justiz zu verfolgen sei. Als terroristische Handlungen seien sie allerdings nicht zu bewerten. Innenpolitiker der rot-grün-roten Koalition begrüßten die Einordnung. Über die Aktionsformen lasse sich streiten, sagte der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader. Aber sie in denselben Zusammenhang zu stellen wie Mordanschläge, verharmlose Terrorismus.

Reaktion auf Innensenatorin

Linke, Grüne und Juristen gegen härtere Strafen bei Klima-Protesten

Die beiden Koalitionspartner Grüne und Linke in Berlin stellen sich gegen die Forderung aus der SPD, Klima-Aktivisten länger in Polizeigewahrsam nehmen zu können. Dies hatte Innensenatorin Spranger am Dienstag gefordert.

Die CDU, die den Besprechungspunkt auf die Tagesordnung im Verfassungsausschuss hatte setzen lassen, kündigte an, eine mögliche Radikalisierung weiterhin genau im Auge zu behalten und die Forderung nach Beobachtung der Aktivisten durch den Verfassungsschutz gegebenenfalls wieder aufzurufen.

Sendung: radioeins, 21.11.2022, 17:00 Uhr

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