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Audio: rbb24 Inforadio | 20.12.2020 | Jan Menzel | Quelle: dpa/J. Held

Senat beschließt neue Kapitel des Mobilitätsgesetzes

Weniger Platz für Autos in Berlin, Priorität für den Lieferverkehr

Rot-Grün-Rot erklärt das Verbrenner-Auto zum Auslaufmodell in Berlin: Laut den neuen Kapiteln des Mobilitätsgesetzes soll es weniger Platz in der Stadt einnnehmen. Parkplätze werden häufiger kostenpflichtig und sollen dem Lieferverkehr weichen.

Für den Wirtschaftsverkehr und umweltfreundliche Mobilitätsformen gibt es bald neue Regeln in Berlin. Die entsprechenden weiteren Kapitel des Mobilitätsgesetzes hat der rot-grün-rote Senat am Dienstag beschlossen. Damit ist das gesamte Mobilitätsgesetz nun vollständig und kommt, wie es hieß, nach einer Abstimmung mit den Bezirken ins Abgeordnetenhaus.

In dem Gesetz wird das Ziel formuliert, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren, um "den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effizienter zu nutzen".

Autos mit Verbrennungsmotor werden mit der Novelle des Mobilitätsgesetzes zu Auslaufmodellen erklärt: "Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher, insbesondere klimaneutral und lokal emmissionfrei werden", heißt es.

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Mehr Parkplätze künftig gebührenpflichtig, weniger Fläche für fließenden Verkehr

Eine der vorgesehenen Maßnahmen ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Lag bislang der Fokus auf der Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings, soll die Parkraumbewirtschaftung nun in ganz Berlin "auf Gebiete mit Parkdruck" ausgeweitet werden.

Zudem sollen "Rückbaupotentiale" im öffentlichen Straßenland identifiziert werden. Explizit ist in der Gesetzesbegründung von "weniger Parkraum für Kraftfahrzeuge" und "weniger Fläche für den fließenden Verkehr" die Rede.

Eine weitere Vorgabe ist, den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Dazu sollen "Verkehrsbeeinflussungsanlagen" dienen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Umgangssprachlich würde man von Pollern sprechen, wie sie etwa in Kiezblocks schon jetzt zur Absperrung verwendet werden.

Platz für Lieferverkehr - aber möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten

Ein weiterer Bereich betrifft den Lieferverkehr in der Stadt. Er soll auf der einen Seite - so weit es geht - aus den Hauptverkehrszeiten herausgehalten werden und möglichst über emissionsarme oder -freie Fahrzeuge abgewickelt werden. Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) kündigte an, dass beispielweise ein Routennetz für Schwerlasttransporte durch die Stadt erarbeitet werde.

Auf der anderen Seite soll der Lieferverkehr - mit Blick auf Umschlagplätze - Vorrang in der Stadtplanung bekommen. Das bedeutet konkret bei der Umgestaltung von Verkehrsflächen oder beim Bau von neuen Kiezen: Für die Einrichtung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen werden im Zweifelsfall normale Parkplätze wegfallen.

Der weitere Gesetzgebungsverlauf - für den Abschluss des Mobilitätsgesetzes

Der Gesetzentwurf soll nun an den Rat der Bürgermeister gehen und dann noch einmal im Senat beraten werden. Danach muss sich das Abgeordnetenhaus damit beschäftigen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz gilt seit Sommer 2018 und konzentrierte sich zunächst auf den öffentlichen Personennahverkehr und Radverkehr, Anfang 2021 wurde es um einen Abschnitt zum Fußverkehr ergänzt. Die rot-rot-grüne Koalition schaffte es dann vor der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 nicht mehr, die beiden letzten Kapitel wie geplant zu beschließen.

Sendung: rbb24 Inforadio, Nachrichten, 20.12.2022, 13 Uhr

 

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