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Quelle: imago images/Mareen Fischinger

Corona-Krise

Brandenburg lockert Regeln für Notbetreuung von Kindern

Nach Berlin lockert nun auch Brandenburg die Bedingungen für eine Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen. Das Sozialministerium teilte am Samstag mit, dass von nun an zum Beispiel auch Kinder in die Betreuung könnten, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet. Bislang hatten nur Familien ein Anrecht auf die Betreuung, wenn beide Eltern in den Bereichen arbeiten. Auch der Berliner Senat hatte vor wenigen Tagen diese Regelung geändert und so mehr Familien den Anspruch auf Betreuung ermöglicht.

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Vorrang haben weiterhin medizinische Fachkräfte

"Wir brauchen in dieser Situation alle verfügbaren Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich", erklärte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Deshalb habe die Landesregierung die bestehenden Regeln noch einmal verändert. Die neuen Regeln gelten unter anderem für Menschen, die im medizinischen oder gesundheitstechnischen Bereich arbeiten, und auch für Berufstätige, die sich um die Versorgung psychisch Erkrankter kümmern.

Bislang sieben Prozent aller Kita-Kinder in Notbetreuung

Nach Ministeriumsangaben werden in Brandenburg normalerweise rund 187.000 Kinder in Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen betreut, davon waren in der vergangenen Woche (Stand 25. März) rund sieben Prozent in Notbetreuung.  

Eltern in Brandenburg, die ihre Kinder derzeit nicht in eine Notbetreuung geben können, sollen ab April vorerst keine Beiträge zahlen müssen. Für die Dauer der Kita-Schließungen würden sie von Beiträgen freigestellt, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch nach Gesprächen mit den Kommunen an.

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