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Quelle: imago images/Martin Müller

Verfassungsgericht

Brandenburger AfD-Fraktion klagt gegen Corona-Maßnahmen

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat vor dem Verfassungsgericht eine Klage gegen die Corona-Beschränkungen eingereicht. Das Gericht solle vor allem prüfen, ob die Einschränkung der persönlichen Kontakte und der Versammlungsfreiheit sowie der Zwang zum Mund-Nasen-Schutz mit der Verfassung des Landes vereinbar seien, teilte die AfD am Montag mit.

Hintergrund

Beschränkungen wegen Corona

Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist - und was verboten

   

Das Ziel: Corona-Regeln außer Kraft setzen

Die Abgeordneten wollen mit einem Eilantrag erreichen, dass die Vorgaben außer Kraft gesetzt werden, wenn die obersten Verfassungsrichter sie als Verstoß werten. Die Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sei landesweit bisher nicht erreicht worden.

Anfang April hatte der damalige AfD-Fraktionsvorsitzende Andreas Kalbitz im Landtag noch betont, er halte die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen für richtig.

Seit mehreren Wochen gelten in Brandenburg Einschränkungen. Demos im Freien sind seit dem 20. April mit maximal 20 Teilnehmern auf Antrag wieder erlaubt, seit 4. Mai mit bis zu 50 Teilnehmern. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte anlässlich des Tages des Grundgesetzes am Samstag darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen klar begrenzt und verhältnismäßig sein müssten - das sei jederzeit überprüfbar.

Sendung: Radioeins, 26.05.2020, 07:30 Uhr

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