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Quelle: imago images/Schoening

Nicht gezahlte Geldstrafen

Ersatzhaft in Berlin erneut ausgesetzt

In Berlin wird zum zweiten Mal in der Coronakrise der Haftantritt für Menschen ausgesetzt, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Von diesem Dienstag werden bis zum 4. Januar 2021 keine "Ersatzfreiheitsstrafer" neu aufgenommen, wie die Justizverwaltung am Montag mitteilte.

Solche Verurteilten bleiben den Angaben zufolge im Schnitt 30 Tage im Gefängnis. Es solle vermieden werden, dass durch die hohe Fluktuation das Virus eingeschleppt wird. Zudem sollten die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug weiter bereitstehen können.

Knapp 260 "Ersatzfreiheitsstrafer"

In Berlin verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 259 Betroffene eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie würden nun nach und nach entlassen. Diese Strafen werden verhängt, wenn Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie aber nicht zahlen wollen oder können. Die Haft kann jederzeit abgewendet werden, wenn die Geldstrafe beglichen wird.

Zu Beginn der Pandemie hatte sich die Justizverwaltung von Senator Dirk Behrendt (Grüne) Mitte März erstmals zu diesem Schritt entschlossen und den Haftantritt für "Ersatzfreiheitsstrafer" für vier Monate ausgesetzt.

Derzeit sitzen laut Justizverwaltung rund 3.380 Menschen in den Berliner Haftanstalten. Acht auf das Virus positiv Getestete seien in Quarantäne.

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