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Quelle: dpa/Florian Schuh

Nicht dringliche Operationen

Gericht kippt Behandlungsverbot an Berliner Krankenhäusern

Berliner Krankenhäuser dürfen künftig auch wieder Behandlungen vornehmen, die nicht dringlich sind. Der Senat hatte dafür ein Verbot in der Corona-Verordnung verfügt, um Kapazitäten für Covid-Patienten freizuhalten. Das ist laut Gericht jedoch unzulässig.

Das Verwaltungsgericht hat die Regelung gekippt, wonach wegen der Corona-Pandemie nicht dringliche Behandlungen in Berliner Krankenhäusern verboten sind. Die Richter entsprachen damit Eilanträgen von Notfallkrankenhaus-Träger.

Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung des Senats werde sich im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, heißt es in der Urteilsbegründung.

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Der Berliner Gesundheitssenat hatte - gestützt auf des Infektionsschutzgesetz - die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung erlassen. Diese legt fest, dass in allen Notfall-Krankenhäusern nur noch medizinisch dringliche Aufnahmen, Operationen und Eingriffe bei Patientinnen und Patienten durchgeführt werden dürfen (Behandlungsverbot). Damit sollten Kapazitäten für mögliche Corona-Patienten freigehalten werden.

Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat der Berliner Senat allerdings keine "ausreichende Ermächtigungsgrundlage" für eine solche Verordnung. Zwar dürften Landesregierungen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie erlassen. Der Versuch, mit dem Behandlungsverbot ausreichend Kapazitäten für eventuelle Corona-Patienten freizuhalten, sei aber durch die Gesetzgebung auf Bundesebene nicht gedeckt, befand das Gericht.

Beschwerde in der nächsten Instanz möglich

Die Berliner Gesundheitsverwaltung ließ zunächst offen, ob sie vor Gericht weiter für das teilweise Behandlungsverbot in Notfallkrankenhäusern kämpfen will. "Wir prüfen diese Entscheidung zunächst sorgfältig." Mehr als dieser Satz war aus der Gesundheitsverwaltung zunächst nicht zu erfahren. Beschwerde in der nächsten Instanz ist möglich.

Es eine erwartbare Entscheidung gewesen, kommentiert Wolfgang Albers (Linke), Chef des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus, denn die Verordnung sei im vergangenen Frühjahr "mit zu heißer Nadel gestrickt" worden. Albers erwartet nicht, dass die Notfallkrankenhäuser nun von Patienten überrannt werden und der Kampf gegen die Corona-Pandemie erschwert wird.

Sendung: Inforadio, 12.02.2021, 11 Uhr

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