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Audio: Inforadio | 03.12.2021 | Sebastian Schöbel | Quelle: dpa/C. Gateau

Neue Corona-Regeln auch für Großveranstaltungen

Berliner Senat verbietet Tanzen in Clubs

Die Berliner Clubs dürfen vorerst geöffnet bleiben - allerdings ist das Tanzen dort ab Mittwoch untersagt. Dann sollen in der Hauptstadt die neuen Corona-Regeln von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dazu gehören auch neue Beschränkungen von Veranstaltungen.

Die neuen Corona-Regeln, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten, werden in Berlin voraussichtlich ab kommendem Mittwoch gelten. Das sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Freitag nach einer Sondersitzung des Senats.

Die sogenannten Tanzlustbarkeiten werden durch den Senat untersagt, Clubs und Diskotheken dürfen aber dennoch vorerst geöffnet bleiben – allerdings ohne Tanz, es darf lediglich gegessen und getrunken werden. Trotz Tanzverbots sollen Clubs Kulturstätten bleiben. "Mir war aber wichtig, dass Clubs weiterhin Veranstaltungen wie z.B. Konzerte (mit Sitzplätzen), Lesungen, Ausstellungen oder Filmvorführungen anbieten können", gab der Berliner Kultursenator Klaus Lederer an.

Ein Lockdown der Clubs und Diskotheken ist allerdings nicht vom Tisch. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag verständigt, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 Clubs und Diskotheken schließen müssen. In Berlin liegt die Inzidenz derzeit bei rund 360.

Corona-Maßnahmen

Bund und Länder einigen sich auf Ausweitung von 2G - Impfpflicht ab Februar möglich

Ins Museum, ins Schwimmbad und auch in viele Geschäfte kommt künftig bundesweit nur noch, wer gegen Corona geimpft oder genesen ist. Daneben haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf weitere Einschränkungen geeinigt.

Auch Bars und Kneipen dürfen vorerst offen bleiben

Für eine Schließung ist laut Senatskanzleichef Christian Gaebler aber eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nötig. Die sei aktuell im Bundestag Thema. Sollte dort das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert werden, sei eine Schließung der Clubs und Diskotheken bei anhaltend hoher 7-Tage-Inzidenz weiterhin möglich.

Die Berliner Clubcommission kritisierte die verschärften Corona-Regeln. Es bedeute eine Kapitulation vor der Pandemie, sagte der Sprecher der Clubcommission, Lutz Leichsenring, dem rbb am Freitag. Es gebe nach wie vor keine Konzepte, wie gesellschaftliches Leben auch unter Corona-Bedingungen möglich sein könne. Außerdem befürchtet er, dass sich das Party-Geschehen in den privaten Bereich verlagert.

Bars und Kneipen in Berlin müssen vorerst nicht schließen. Gedränge soll dort aber nicht zugelassen werden, erklärte Müller, "in geordneter Gastro kann man weiter auch Begegnungen ermöglichen". Auch die Weihnachtsmärkte können nach bisheriger Planung unter 2G-Regeln geöffnet bleiben.

Senat verschärft Regeln für den Sport

Hertha und Union ab Mittwoch noch vor maximal 5.000 Zuschauern

Der Senat hat die Corona-Regeln im Berliner Sport verschärft. Hertha und Union Berlin dürfen noch bis zu 5.000 Zuschauer empfangen. Das Freitagabend-Spiel der Unioner gegen Leipzig ist noch nicht betroffen. Für den Breitensport gibt es eine weitere Einschränkung.

Höchstens 5.000 Personen bei Großveranstaltungen

Die Personenobergrenzen für Großveranstaltungen und Kontaktmöglichkeiten im privaten Bereich werden weiter eingeschränkt. So können an Großveranstaltungen im Freien höchstens 5.000 Menschen teilnehmen, in geschlossenen Räumen nur 2.500 Personen. Das ist noch strenger, als Bund und Länder beschlossen hatten. Das habe auch mit den zahlreichen Kontakten rund um solche Veranstaltungen zu tun, sagte Müller. Diese Regel gilt auch für Profifußballspiele.

Private Treffen sind, sofern mindestens eine ungeimpfte beziehungsweise nicht genesene Person teilnimmt, auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt. Das habe große Auswirkungen für die Weihnachtsfeiertage, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Sobald bei privaten Feiern auch nur eine ungeimpfte Person hinzukomme, reduziere sich die Zahl der Teilnehmer drastisch. "Die Geimpften und die Genesene haben deutlich mehr Freiheiten", so Müller.

So gilt unter 2G bei privaten Veranstaltungen eine Teilnehmerobergrenze von 200 Personen in Innen- und 1.000 Personen in Außenbereichen. Eine weitere Reduzierung der Teilnehmerzahlen bei privaten Veranstaltungen sei aber auf Bundesebene im Gespräch, sagte Gaebler.

Doch kein 2G+ auf Weihnachtsmarkt

Salto rückwärts auf dem Gendarmenmarkt

Erst am Sonntag hatten die Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Mitte angekündigt, auf 2G+ zu setzen, zusätzlich also einen Corona-Test zu verlangen. Nach heftigem Protest der Händler wird der Schritt jetzt wieder rückgängig gemacht. Von Martin Adam

2G im Handel und Maskenpflicht an Schulen gilt bereits

Ausgeweitet wird die 3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr: Hier gilt Müller zufolge die Maskenpflicht künftig auch auf Bahnsteigen.

Für Sport im Freien, bei dem der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird, gilt nun die 3G-Regel, erklärte Gäbler.

3G gilt dagegen weiterhin in in Dienstgebäuden des Landes Berlin, also zum Beispiel
in Bürgerämtern. Besucher und Besucherinnen müssen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein.

Einige Regeln, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten, gelten in Berlin bereits. Dazu gehört zum Beispiel die generelle Maskenpflicht in Schulen und 2G im Handel: Zu den meisten Geschäften haben schon jetzt nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr. "Dass wir das schon umgesetzt haben, war ein gutes Signal", so Müller.

Sendung: Abendschau, 3.12.21, 19:30 Uhr

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