rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: Inforadio | 28.03.2022 | Angela Ulrich | Quelle: imago images/Stefan Zeitz

Sonder-Gesundheitsministerkonferenz

Bundesweite Corona-Maßnahmen laufen wie geplant aus

Obwohl die Infektionszahlen hoch sind, fallen die meisten Corona-Beschränkungen Anfang April weg. Mehrere Länder scheiterten bei der Gesundheitsministerkonferenz mit dem Vorstoß, die bundesweiten Regelungen zu verlängern.

Am kommenden Wochenende wird wie geplant die bisherige Rechtsgrundlage für viele bundesweit geltende Corona-Beschränkungen auslaufen, eine Verlängerung wird es nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht geben.

Ein Antrag mehrerer Bundesländer, das Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern, sei bei den Beratungen der Gesundheitsminister der Länder am Montag abgelehnt worden, sagte der SPD-Politiker in Berlin nach den Gesprächen. Lauterbach forderte stattdessen dazu auf, über die Ausrufung von Hotspots die bisherigen Maßnahmen beizubehalten.

Ministerpräsidentenkonferenz

Länder mit Corona-Politik des Bundes unzufrieden

Bei der Bund-Länder-Runde am Donnerstag hat es Schelte der Bundesländer am Entwurf der Bundesregierung für das neue Infektionsschutzgesetz gegeben. Auch die Berliner Regierende Bürgermeisterin Giffey sieht viele Fragen ungeklärt.

In einem Beschlussentwurf, der dem rbb vorliegt, hatten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland gefordert, die bisherigen Corona-Regeln noch bis Mai zu strecken. Die derzeit beschlossenen Regelungen seien unscharf und würden der Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen nicht gerecht. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sollte die Übergangsregelung "um mindestens vier Wochen" verlängert werden, hieß es in dem Entwurf, der bei den Beratungen keine Mehrheit fand.

Auch in Berlin und Brandenburg fallen die meisten Corona-Regeln Anfang April weg. Wenn eine Region zum Hotspot erklärt wird, kann man dort allerdings schärfere Regeln erlassen.

"Konfliktgeladene Situation" unter den Ländern

Das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie sorgte für scharfe Debatten auf der Gesundheitsministerkonferenz - Lauterbach sprach nach den Beratungen mit seinen Länderkollegen von einer "konfliktgeladenen Situation". Er forderte die Länder auf, ihre Kritik am Auslaufen der bundesweiten Regeln einzustellen und stattdessen ausgiebig von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung regional begrenzte Corona-Auflagen weiterhin ermöglicht. Die von einigen Ländern geforderte Fortführung der bundesweiten Schutzmaßnahmen sei rechtlich nicht durchsetzbar.

"Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen", kritisierte Lauterbach. Dies halte er für "nicht angemessen". Der Minister betonte, dass es das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zum Corona-Hotspot zu erklärten und dadurch schärfere Corona-Auflagen zu ermöglichen. Nachverhandlungen zu dem neuen Gesetz werde es nicht geben.

Bund versus Länder

Gegen den Willen der Länder hatte die Ampel-Koalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Die Länder können - nach einer derzeit laufenden Übergangsfrist bis kommenden Samstag (2. April) - für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament für die Hotspots eine kritische Lage feststellt.

Mehrere Länder beklagen, dass mangels konkreter Kriterien dafür keine rechtssichere Regelung möglich sei. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert.

Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Lauterbach hatte vier Kriterien dafür genannt: Erstens, wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle; zweitens, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder drittens Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie viertens, wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Forderungen nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht hatte Lauterbach zurückgewiesen - dies sei rechtlich nicht möglich.

In Berlin voraussichtlich keine Beschränkungen

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) geht davon aus, dass nach Ende der Übergangsfrist die Corona-Beschränkungen zum 1. April auslaufen. Im rbb wies die SPD-Politikerin darauf hin, dass Berlin "weder eine exorbitante Belastung der Krankenhaus-Infrastruktur, noch eine extrem hohe Pathogenität" habe. Daher würden die Senats-Beschlüsse umgesetzt und Berlin kein Hotspot werden.

Die Berliner Gesundheitsministerin Ulrike Gote (Grüne) dagegen sagte, sie würde sich "ganz sicher nicht dagegen wehren würde", wenn Berlin zum Hotspot würde. Vor allem aber forderte sie, wie viele ihrer Landeskolleginnen und -kollegen, klarere Kriterien, um einfacher Hotspots erklären zu können. "Ich erhoffe mir eine klarere Ansage, und auch Kriterien, die leichter zu definieren sind", so die Politikerin. Diese "könnten auch uns als Land Berlin den Weg öffnen, um noch weitergehende Maßnahmen zu ergreifen". So könnten zum Beispiel Maskenregeln und Zutrittsbeschränkungen auch über den 1. April hinaus für Berlin als Ganzes aufrechterhalten werden.

Gote zufolge könne sich Berlin aber nicht per Parlamentsbeschluss zum Hotspot erklären, da die bisherigen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien: Weder ist eine gefährlichere Corona-Varianten aufgetreten, noch ist die Hospitalisierungs-Inzidenz im kritischen Bereich. Die Gesundheitssenatorin mahnt trotzdem zur Vorsicht: "Die Lage ist nicht entspannt, ganz und gar nicht entspannt", sagt Gote, weil sich der Abwärtstrend nicht so entwickelt habe wie erhofft. Stattdessen befinde sich Berlin bei den Inzidenzen auf einem "Plateau". Weiterhin würden planbare Operationen verschoben, und immer mehr Kranken- und Pflege-Mitarbeitende meldeten sich krank – das erhöhe die Belastung wieder stark.

In Berlin herrscht inzwischen die Omikron-Variante BA2 vor. In drei von vier sequenzierten Virus-Proben werde diese Variante nachgewiesen, erklärte die Gesundheitssenatorin.

Aktuelle Verordnung läuft aus

Brandenburg berät am Dienstag erneut über Corona-Regeln

Brandenburg will Regeln teilweise verlängern

Das Brandenburger Kabinett will am Dienstag darüber beraten, wie Corona-Bestimmungen ab Sonntag aussehen könnten. Voraussichtlich sollten Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen zunächst bis Ende April fortbestehen, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Montag auf Anfrage mit.

So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben.

Testpflichten sollen weiter bestehen für nicht-immunisierte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für nicht-immunisierte Schüler und Lehrkräfte. Auch in den Kitas und Krippen sollen weiter Testpflichten für nicht immunisierte Kinder und Erzieherinnen gelten.

Für regionale Hotspots sind weitergehende Beschränkungen möglich. Unter welchen Voraussetzungen dies in Brandenburg greifen solle, werde ebenfalls im Kabinett beraten, sagte Engels.

Sendung: Abendschau, 28.03.2022, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen