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Audio: rbb 88.8 | 16.09.2022 | Doreen Herbe | Quelle: IMAGO/Christian Spicker

Vorwurf der verkürzten Corona-Quarantäne

Gesundheitsamt Mitte ermittelt gegen Karl Lauterbach

Ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister soll gegen Corona-Regeln verstoßen haben: Karl Lauterbach sieht sich mit mehreren Anzeigen konfrontiert, weil er sich zu früh aus der Quarantäne begeben haben soll. Das Gesundheitsamt Mitte ermittelt.

Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte hat Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Berliner Corona-Regeln aufgenommen. Das bestätigte das Bezirksamt dem rbb am Freitag.

Es seien fünf Anzeigen gegen Lauterbach eingegangen, das Gesundheitsamt habe Lauterbach nun um Stellungnahme gebeten. Die liege aktuell aber noch nicht vor. Zuerst hatte die "Welt" [Bezahlinhalt] über die Ermittlungen berichtet.

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Nach fünf Tagen freigetestet

Es geht dabei um den Vorwurf, Lauterbach habe zu früh und selbstständig seine Isolation beendet. Anfang August war der Bundesgesundheitsminister an Covid-19 erkrankt und hatte sich selbst nach fünf Tagen freigetestet.

Nach einem positiven Corona-Selbsttest hatte sich Lauterbach dem Bericht zufolge am 4. August in Quarantäne begeben. Fünf Tage später, am 9. August, zeigte er auf Twitter ein Foto von vier immer negativer werdenden Tests. Als drei weitere Selbsttests negativ ausfielen, besuchte er am 10. August eine Kabinettssitzung. Am Vortag hatte Lauterbach der "Welt" zufolge noch einen PCR-Test machen lassen, der positiv ausgefallen war. Mehrere Menschen hatten ihn daraufhin wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Quarantäne-Vorschriften angezeigt.

Die Berliner Corona-Verordnung schreibt aktuell vor: Bei einem positiven PCR-Test endet die häusliche Quarantäne frühestens fünf Tage nach dem Zeitpunkt der positiven Testung, sofern die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorweist. Man kann sich also auch nicht selbst aus der Quarantäne freitesten.

Das Bundesgesundheitsministerium betont laut "Welt"-Bericht dagegen, Lauterbach habe nicht gegen die Corona-Verordnung verstoßen. Er sei ausreichend lange symptomfrei gewesen. Der Ct-Wert seines PCR-Tests am 9. August habe außerdem über 30 gelegen, was für eine geringe Viruslast spricht.

Sendung: rbb24 Abendschau, 16.09.2022, 19:30 Uhr

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