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Audio: Antenne Brandenburg | 29.08.2019 | Christian Matthée | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt

Gericht bekräftigt möglichen Stopp von Tagebau Jänschwalde

Im Streit um den Tagebau Jänschwalde hat ein weiteres Gericht einen Stopp zum 1. September für rechtmäßig erklärt - sollte bis dahin die Umweltverträglichkeitsprüfung fehlen. Die Leag kämpft derweil für eine Fristverlängerung.

Ein Stopp des Tagebaus Jänschwalde zum 1. September wäre rechtmäßig. Einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Juni hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigt. Am Donnerstag veröffentlichte das OVG seinen Beschluss vom Mittwoch [berlin.de].

Gleichzeitig hat das OVG Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und des Tagebaubetreibers Leag zurückgewiesen. Die Umwelthilfe hatte den sofortigen Stopp des Tagebaubetriebs gefordert. Das Landesbergbauamt war der Ansicht, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts den kompletten Hauptbetriebsplan ab September in Frage stelle. Die Leag war der Meinung, dass eine Umweltprüfung zum 1. Januar 2020 ausreiche, weil dann sowieso ein neuer Hauptbetriebsplan in Kraft treten soll.

Hintergrund des Streits: Umweltschützer werfen dem Betreiber Leag vor, dass für den Betrieb des Tagebaus keine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege, und waren daher vor Gericht gezogen. Am 27. Juni gab zunächst das Verwaltungsgericht Cottbus einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe statt. Der Hauptbetriebsplan für den Tagebau sei vorläufig rechtswidrig. Der Energiekonzern Leag habe aber bis 1. September Zeit, die fehlende Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung nachzureichen. Sollte das nicht gelingen, werde die Zulassung jedoch außer Vollzug gesetzt.

Gericht prüft Fristverlängerung für Leag

Die Leag bemüht sich allerdings inzwischen um eine Fristverlängerung bis Mitte/Ende November. Am Mittwoch beantragte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Cottbus eine Verlängerung für das Nachreichen der Unterlagen.

Am Donnerstag sagte der Sprecher des Cottbuser Verwaltungsgerichts, Gregor Nocon, dem rbb, dass das Gericht den Beteiligten bis zum Donnerstagnachmittag, 17 Uhr, Zeit zur Stellungnahme gegeben habe. Anschließend werde sich die zuständige Kammer mit dem Antrag befassen. Wann eine Entscheidung fallen werde, könne nicht gesagt werden.

Als Grund für den Antrag auf Fristverlängerung verwies das Landesbergamt in Cottbus auf den komplizierten Sachverhalt. Eine Prüfung bis Monatsende sei nicht zu schaffen, sagt Uwe Sell, der Abteilungsleiter Braunkohlenabbau. "Das ergibt sich daraus, dass die Sachlage so kompliziert ist. Wir haben immerhin 14 FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet, die intensiv geprüft werden müssen. Wir sind einfach noch nicht so weit." Laut Sell müssen auch noch Unterlagen überarbeitet werden.

Auch die Leag erklärte am Mittwoch in einer Pressemitteilung, dass die Zeit nicht für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung reiche. Die vergangenen Wochen hätten außerdem gezeigt, dass die von der Leag eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen seien.

"Mit offenen Augen ins Verderben gerannt"

Die Deutsche Umwelthilfe, die gemeinsam mit dem Umweltverband Grüne Liga wegen der fehlenden Prüfung geklagt hatte, zeigte sich verwundert über diese Argumentation. "Der Tagebau wird im Grunde schon seit Anfang des Jahres ohne die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung für die Naturschutzgebiete, die dadurch beeinträchtigt werden, betrieben", sagt Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe rbb|24.

Die Umwelthilfe lehnt eine Fristverlängerung ab. Die Leag habe auch "die Maßnahmen - die wir seit Jahren vorschlagen - unterlassen, um das Absinken des Wasserspiegels zu verhindern." Das Energieunternehmen sei "mit offenen Augen ins Verderben gerannt", sagte Müller-Kraenner.

Für René Schuster, den Bundesvorsitzenden der Grünen Liga, ist es "offensichtlich so, dass die Leag die Verträglichkeit für die Natur nicht nachweisen kann". Sollte dem Antrag des Energieunternehmens auf Fristverlängerung bis November stattgegeben werden, sei das eine zu lange Zeit. "Und wir haben am 1. Februar einen Eilantrag gestellt. Also das würde die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen doch grundsätzlich ad absurdum führen."

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