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Quelle: ZB

Fehlende Umweltprüfung

Neustart des Tagebaus Jänschwalde im Januar geplatzt

Das Schicksal des Tagebaus Jänschwalde trägt einen monströsen Namen: Umweltverträglichkeitsprüfung. Weil diese fehlt, darf dort keine Kohle mehr abgebaut werden. Nun ein neuer Rückschlag: Der geplante Neustart zum Januar ist nicht zu schaffen.

Die Wiederaufnahme des Regelbetriebs im Tagebau Jänschwalde (Spree-Neiße) muss später erfolgen als bislang geplant. Das teilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) am Freitag mit.

Wie eine Sprecherin des Landesamtes sagte, kann die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nicht wie geplant bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Eine Entscheidung zur Zulassung zum 1. Januar 2020 sei damit nicht möglich. Bis Ende des Monats werden die Unterlagen des Betreibers Leag erwartet. Erst mit der Prüfung könne in Jänschwalde wieder Braunkohle abgebaut werden.

Sicherheitsbetrieb seit September

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga bezweifeln, dass der Tagebau überhaupt wieder regulär betrieben werden könne, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Jahrzehntelange Versäumnisse von Kohlekonzern und Bergbehörde ließen sich offenbar nicht über Nacht ausbügeln, betonte René Schuster von der Grünen Liga, Mitglied im Braunkohlenausschuss, der sich am Donnerstag konstituiert hatte.

Der Tagebau befindet sich seit dem ersten September im sogenannten Sicherheitsbetrieb, weil der Betreiber Leag die Auswirkungen, beispielsweise auf Moore in der Nähe nicht ausreichend geprüft hatte. Daraufhin hatte die Grüne Liga geklagt. Das LBGR erwarte die fehlenden Unterlagen bis Ende November.

Die Kohlekumpel waren zunächst auf die Tagebaue Nochten und Welzow verteilt worden. Seit wenigen Wochen läuft der Betrieb allerdings wieder. Nachfließendes Grundwasser hatte die technischen Anlagen gefährdet. Nach wie vor wird aber keine Kohle gefördert.

Nach der Klage von Umwelthilfe und Grüner Liga hatte das Verwaltungsgericht Cottbus den Betrieb zum 1. September vorläufig gestoppt. Der Leag war keine längere Frist für die Prüfung der Umweltverträglichkeit eingeräumt worden. Sie ist Voraussetzung für den weiteren Betrieb.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.11.2019, 14:30 Uhr;

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