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Quelle: dpa

Gerichtsurteil für Brandenburg

Vermietung von Fewos und Ferienhäusern bleibt verboten

Die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Brandenburg bleibt wegen der Corona-Pandemie verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte es am Donnerstag ab, eine entsprechende Verordnung des Landes vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Geklagt hatte eine Brandenburgerin, die auf einem Hofgrundstück Ferienhäuser und eine Ferienwohnung vermietet. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage sei. Auch sei das bis zum 8. Mai befristete Verbot nicht unverhältnismäßig.

Das Gericht zog die Einschätzung des Robert Koch-Instituts mit heran, dass auch gegenwärtig noch eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung sieht.

Nach der derzeitigen Eindämmungsverordnung ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

Sendung:  Antenne Brandenburg, 23.04.2020, 20:30 Uhr

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