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Video: Supermarkt | 8.11.21 | Frank Overhof | Quelle: dpa/P. Pleul

Krokodile, Affen, Schlangen

Welche exotischen Tiere in Berlin und Brandenburg erlaubt sind

Manche halten gefährlichere Haustiere als Hund oder Katze, darunter Wildtiere wie Schlangen, Affen oder Krokodile. Während es in Berlin streng zugeht, ist in Brandenburg mehr möglich. Was erlaubt ist, erklärt Von Frank Overhof

Ein Krokodil im Garten, ein Äffchen im Wohnzimmer oder eine Boa im heimischen Terrarium - was davon ist eigentlich erlaubt? In Berlin und Brandenburg gibt es dazu ganz unterschiedliche Regelungen.

Berlin verlangt Kenntnisnachweise - und Geld

Exoten haben besondere Ansprüche. Neben meist sehr speziellem Futter brauchen sie auch eine an ihre Heimat angepasste Umgebung. Halter in Berlin benötigen einen Sachkundenachweis oder einen entsprechenden Ausbildungsabschluss. Auch ein Führungszeugnis ist notwendig, und der Antrag kostet was. In Brandenburg sieht es anders aus – hier gelten nur die ganz allgemeinen Tierschutz- und Meldeverordnungen.

Affe zu Hause benötigt langjährige Vorbereitung

René Harsch von der Wildtierschule in Sieversdorf führt eine Paviandame spazieren. Er hat dazu eine klare Meinung: Nur, wenn man alle entsprechenden Genehmigungen und Auflagen erfülle, sei es möglich, sich einen Affen nach hause zu holen. "Aber sich spontan einen Affen zu holen, ist keine gute Idee, das bedarf langjähriger Vorbereitungen", sagt er. Denn dafür benötige man Hege-Genehmigungen, Halte-Genehmigungen - und das sei nicht so einfach. "Die Idee, ich hol' mir mal einen Affen nach Hause und hab' dann einen halben Menschen zu Hause, das geht überhaupt nicht, das klappt nicht."

Exotische Tiere landen oft im Heim

Wenn die Halter mit den Wildtieren dann nicht zurechtkommen, landen die Tiere meistens im Heim, erklärt Roger Ruschpler vom Berliner Tierheim. Manch angeblicher Tierfreund wolle sein Image durch einen Exoten aufpolieren, habe dabei aber weder Kenntnisse noch Voraussetzungen für die Haltung hat, dann führt der Weg vieler Tiere oft hierher.

So Krallenäffchen, die eigentlich in Südamerika zu Hause sind und nun den Rest ihres Lebens im Berliner Tierheim verbringen. Sie wurden beschlagnahmt, da die Bedingungen in der Privathaltung nicht optimal für die Tiere waren. Roger Ruschpler erklärt, wo er das Problem sieht: "Es gibt viele Online-Seiten, wo man die Tiere bekommt, das Stück schon für 250 Euro. In Sachsen gibt es einen privaten Affenzüchter, der einfach Jungtiere weitergibt, die dann - weil es ja niedlich ist, mit Windeln und Flasche - rechtzeitig von der Mutter weggenommen werden, damit die zahm werden." Ein Verbot des Handels mit Wildtieren sieht Ruschpler trotzdem kritisch, er befürchtet dann einen Boom auf dem Schwarzmarkt.

Eigener Dschungel mit 17 Krokodilen - direkt neben der Küche

Grundsätzlich gilt für Berlin: Gefährliche Exoten sind verboten. Ausnahme-Genehmigungen gibt es für: Riesenschlangen, Katzen, die nicht zu den Großkatzen gehören, Affen, ausgenommen Menschenaffen, Krustenechsen, große Warane, Schnappschild- und Geierschildkröten und auch Vogelspinnen.

In Brandenburg sieht es anders aus, hier gelten nur die ganz allgemeinen Tierschutz- und Meldeverordnungen. In Golzow (Märkisch-Oderland) hat sich Karl-Heinz-Voigt einen Dschungel mit 17 Krokodilen angelegt, direkt neben der Küche, damit er seine Lieblinge immer ganz nah bei sich hat. "Gefährlich ist jedes Tier, wenn man keine Ahnung hat. Man muss sich schon einlassen, was die Tiere wollen, was sie brauchen", sagt er.

Ein über zwei Meter langes Krokodil wie "Karlchen" in der Golzower Krokodilstation würde einem Menschen keine Chance lassen. Dabei dürfte unter gewissen Voraussetzungen in Brandenburg jeder so ein Tier halten. Karl-Heinz Voigt sagt: "Es gibt ja keine bundesweite Regelung für die Haltung von Gefahrtieren, zu denen auch die Krokodile gehören. In Brandenburg können wir machen was wir wollen, in Anführungsstrichen. Die Behörden wissen, wer hier welche Tiere hat, schwarze Schafe gibt es wie überall."

Büxt ein Tier aus, wird es teuer

Bis vor einigen Jahren wurden die Tiere noch in Baumärkten angeboten, nicht einmal die Verkäufer wussten, was sie da verkaufen – Krokodile, die einmal zwei Meter groß werden, und die Badewanne war dann irgendwann zu klein, erzählt Voigt. Er weist darauf hin, dass so eine Anschaffung genau überlegt sein will. Unbedingt gut informieren im Vorfeld, die Haltungsbedingungen müssen stimmen und auch die Kosten spielen eine Rolle. Dazu kommt die richtige Versicherung, denn wenn ein Gefahrentier mal ausbüxt, kann das teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb notwendig, da private Halter grundsätzlich für alle Schäden an einem Menschen oder einer Sache haften.

So unterschiedlich die Regelungen in Berlin und Brandenburg sind, eine Sache ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt: Tiere, die ins Internationale Artenschutzprogramm aufgenommen wurden, brauchen einen Ausweis. Sogenannte CITES-Papiere. Eine Art Personalausweis des Tieres, der alle wichtigen Daten enthält und so der Kontrolle für den Im- und Export dient und eine EG-Bescheinigung. Das ist eine Vermarktungs-Genehmigung, die auf dem europäischen Artenschutzgesetz basiert.

Hat man diese Papiere nicht, ist der Verkauf oder Kauf von geschützten Tieren rechtswidrig und kann sogar zu Freiheitsstrafen oder Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro führen.

Sendung: Supermarkt, 8.11.21, 20:30 Uhr

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