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Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

Quarantäne bei Zwischenlandung

Warum der neue Direktflug Berlin-Peking mehr als eine Woche dauert

Kürzlich wurde gemeldet, dass es wieder einen Direktflug von Berlin nach Peking gibt. Doch so einfach wie es klingt, ist es nicht. Denn bei einer Zwischenlandung kommt es zu tagelanger Quarantäne. Von Benjamin Eyssel

Es gebe wieder eine Direktverbindung zwischen Berlin und Peking, heißt es in einer Pressemitteilung des Flughafens BER vom 12. August dieses Jahres.

Der Flug nach Peking der chinesischen Fluggesellschaft Hainan Airlines gehe immer freitags – aufgrund der chinesischen Infektionsschutzauflagen mit einer Zwischenlandung, hieß es. Der Zwischenstopp finde am Flughafen der Küstenstadt Dalian statt, etwa 500 Kilometer Luftlinie östlich der chinesischen Hauptstadt.

Blick aus dem Quarantäne-Zimmer in Dalian. | Quelle: Privat

Tagelange Quarantäne im Hotelzimmer in Dalian

Wer versucht, den Flug auf der Seite von Hainan Airlines zu buchen, bekommt eine Verbindung angezeigt mit einer rund 15 stündigen Zwischenlandung in Dalian. Anschließend gehe es direkt weiter, Ankunft in Peking dann nach insgesamt rund 26 Stunden. So hatten es auch viele Medien, unter anderem der rbb auf seinen sozialen Kanälen, berichtet. Die beiden Hauptstädte rückten wieder enger zusammen, hieß es.

Doch die Wirklichkeit sah etwas anders aus. "Man musste zwei PCR-Tests machen, um einen QR-Code zu bekommen, der die Bedingung war, dass man an Bord durfte. Neben dem Ticket natürlich." Das berichtet Lea Siebert. Sie war dabei, beim ersten sogenannten Direktflug von Berlin nach Peking am 12. August.

Nach der PCR-Testung in Berlin "sind wir alle nach Dalian geflogen. Dort auch wieder PCR-Tests", so Siebert weiter. "Und dann sind wir in ein Quarantäne-Hotel gebracht worden." Auch neun Tage nach Ankunft befindet sich die Frau im staatlich zugewiesenen Quarantäne-Hotel in Dalian. Sie darf ihr Zimmer nicht verlassen.

Quelle: rbb

Passagiere sollten informiert werden, dass es nicht direkt weitergeht

Seit zweieinhalb Jahren lautet die Regel: Wer aus dem Ausland nach China fliegt, muss am Ankunftsort in Zwangsquarantäne. Zwischenzeitlich mehrere Wochen, im Moment sind es mindestens sieben Tage Hotelquarantäne. Grund ist die nach wie vor extrem strikte Null-Covid-Politik des Landes - mit weitgehend geschlossenen Grenzen, Lockdowns, Massentests und Kontaktnachverfolgung.

"Auf einem Direktflug sind Zwischenlandungen durchaus erlaubt, anders als auf einem Nonstop-Flug", sagt der Rechtsanwalt Kay Rodegra. Er ist Experte für Luftverkehrsrecht und Fluggastrechte. "Aber wenn eine Fluggesellschaft von vornherein weiß, dass es nach der Zwischenlandung nicht weitergeht, weitergehen kann oder darf, dann muss sie den Passagier auch vorher darüber informieren." Wenn man den Abflugort genau nenne und einen Ankunftsort mit Zeit angebe, dann müsse man diesen Flugplan auch einhalten, so Rodegra weiter.

"Von 15 Stunden kann keine Rede sein"

Auf Nachfrage, warum der Flug vom 12. August trotz bekannter verpflichtender Quarantäne in Dalian als Direktflug nach Peking mit "nur" 15-stündigem Zwischenstopp angepriesen wird, verweist Hainan Airlines auf die Pandemieschutzbedingungen der chinesischen Regierung. Weil man darauf keinen Einfluss habe, handele es sich nach wie vor um einen Direktflug. Man weise Passagiere stets darauf hin, dass die sich selbst bei staatlichen Stellen informieren müssten.

Lea Siebert hat sich informiert und war auch nicht überrascht. Sie habe erfahren, dass sie nach zehn Tagen im Quarantänehotel weiterreisen könne. Nach Peking oder auch an andere Orte. "Aber von 15 Stunden kann keine Rede sein. Aber es war auch seit Antritt der Reise klar, dass wir hier in Quarantäne müssen."

Fluggäste könnten Ausgleichsanspruch haben

Die wenigen Menschen, die derzeit nach China fliegen dürfen und einen der seltenen Flüge ergattern, wissen um die komplizierten Umstände. Dennoch greife in diesem Fall möglicherweise die EU-Fluggastrechte-Verordnung, so Rechtsanwalt Rodegra. Die Verordnung gelte für jeden Flug aus der EU, also auch für nicht-EU-Airlines, sagt er.

Wenn Fluggäste nicht am vereinbarten Zielort ankämen, obwohl sie das gebucht hätten, stelle sich die Frage, ob sie nicht vielleicht einen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft hätten. "Die kann sich zwar auf außergewöhnliche Umstände berufen. Aber das geht eben nicht, wenn sie die Umstände von vorneherein kennt, die bereits bei der Buchung vorliegen und die sie mir einfach nur verheimlicht."

Sendung: rbb24 Inforadio, 22.08.2022, 05:50 Uhr

Beitrag von Benjamin Eyssel, ARD-Hörfunkstudio in Peking

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