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Video: rbb24 Abendschau | 21.12.2022 | Quelle: dpa/B. Zawrzel

Räume von Rechtsanwalt in Berlin durchsucht

Razzia wegen betrügerischer Abmahnungen rund um Google-Schriftarten

Weil sie Google-Schriftarten verwendeten, wurden tausende Privatpersonen von einem Rechtsanwalt und einem Komplizen abgemahnt. Die Schriften sollen gegen den Datenschutz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrug aus.

Ein Berliner Rechtsanwalt und ein Komplize sollen Tausende Internet-Nutzer von Google-Schriftarten betrogen und zum Teil erpresst haben. Die Polizei durchsuchte am Mittwoch Räume in Berlin, Hannover (Niedersachsen), Baden-Baden (Baden-Württemberg) sowie Ratzeburg (Schleswig-Holstein) und beschlagnahmte zahlreiche Unterlagen und Daten, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Ermittler gehen von einem finanziellen Schaden von 346.000 Euro aus und haben diese Summe festgesetzt, um das Geld beschlagnahmen zu können.

Polizei ging von Routinekontrolle aus

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Automatische Weitergabe in Deutschland verboten

Der Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin soll in 2.418 Fällen Abmahnungen an Privatpersonen und kleine Händler geschickt haben, die auf ihren Internetseiten sogenannte Google Fonts - ein interaktives Verzeichnis mit über 1.400 Schriftarten - nutzten. Der Jurist soll jeweils 170 Euro als Vergleichszahlung gefordert haben.

Internetseiten, die diese Schriftarten nutzen, übermitteln automatisch die IP-Adressen von Besuchern der Seite an die Firma Google. Diese automatische Weitergabe ist in Deutschland wegen des Datenschutzes nicht zulässig und ein Verstoß durch den Betreiber der Seite.

Behauptete Rechtsverletzung lag nicht vor

Der 53 Jahre alte Anwalt, der in Ratzeburg wohnt, und sein 41 Jahre alter Komplize, ein Mandant aus Hannover, sollen mit Programmen solche Internetseiten identifiziert und im Netz mit einer entsprechenden Software aufgerufen haben. Dann sollen sie bei den Betreibern moniert haben, dass ihr Recht auf Datenschutz verletzt worden sei, eine Forderung auf Schmerzensgeld angedroht und die Vergleichssumme eingefordert haben.

Die Staatsanwaltschaft betonte, bei diesem bewussten Vorgehen gebe es eben keine Verletzung des Datenschutzes, erst Recht nicht, weil ein Computerprogramm die Seiten aufgerufen habe. "Mangels Person läge dann aber keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor", erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft. Stattdessen hätten die Männer als Betrüger und Erpresser agiert. Etwa 2.000 Menschen hätten aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren gezahlt. 420 Menschen hätten den Anwalt angezeigt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 21.12.2022, 19:30 Uhr

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