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Quelle: dpa/Christin Klose

Corona-Krise

Telefonische Krankschreibung jetzt für 14 Tage möglich

Ärzte und Krankenkassen weiten die Möglichkeit aus, sich ohne Besuch in einer Praxis krankschreiben zu lassen: Bei Beschwerden der oberen Atemwege und einem Corona-Verdacht kann man sich nun telefonisch für 14 Tage die Bescheinigung besorgen.

Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen. Wegen der Corona-Krise bestand die Möglichkeit bereits für sieben Tage. Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV am Dienstag in Berlin mitteilte. 

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Bis 23. Juni befristet

Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bestehe. "Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt."

Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen. Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.

Sendung: Inforadio, 23.03.2020, 11 Uhr 40

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