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Audio: rbb 88.8 | 22.09.2020 | Birgit Raddatz | Quelle: klo

Entscheidung im Berliner Landgericht

"Klo"-Kneipenwirt klagt wegen Einbußen auf Schadenersatz

Am Berliner Landgericht wird am Dienstag erstmals über die Klage eines Gastronomen auf Schadenersatz gegen das Land Berlin verhandelt.

Die Klage eingereicht hat der 76-jährige Wirt der Kneipe “Klo“ im Ortsteil Charlottenburg. Er betreibt das Lokal, das vor allem von Touristen besucht wird, seit 47 Jahren. Mit der Corona-Pandemie und dem Lockdown sowie den Einreiseverboten sei sein Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen, beklagt er.

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Die Klage richtet sich nicht gegen die Schließung allgemein, die Betreiber müssten aber aus Sicht des Anwalts für die Zeit finanziell entschädigt werden. "Es gibt viele Argumente, die dafürsprechen, dass die Corona-Verordnungen der Bundesländer rechtswidrig sind. Alle grundrechtsrelevanten Fragen müssen nämlich vom Gesetzgeber entschieden werden", argumentierte der Anwalt im "Tagesspiegel". Das Berliner Infektionsschutzgesetz sei als Ermächtigungsgrundlage für so weitreichende Grundrechtseinschränkungen nicht ausreichend, erklärte er weiter.

Am Dienstag selbst wird nach rbb-Informationen noch kein Urteil fallen. Es wäre das erste in Berlin. Bundesweit haben sich mehrere Tausend Gastronomen zu Sammelklagen zusammengetan. Für Berliner Gastronomen könnte eine Entscheidung richtungsweisend sein. Eine ähnliche Klage gegen das Land Niedersachsen war Mitte August abgewiesen worden.

Sendung: Inforadio, 22.09.2020, 10 Uhr

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