Nicht-Erfassung von Gästedaten - Berliner Gastwirten droht jetzt Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Di 15.09.20 | 14:50 Uhr
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In einem Berliner Restaurant liegt an einem Sitzplatz eine Liste zum Eintragen von Gästedaten (Bild: imago images/T. Seeliger)
Audio: rbb | 15.09.2020 | Silke Mehring | Bild: imago images/T. Seeliger

Restaurants, Bars und Cafés müssen seit Mai dieses Jahres die Daten ihrer Kunden festhalten. Doch nicht alle hielten sich daran. Nun droht Gastwirten, die das nicht tun ein Bußgeld. Aber auch Gäste sind mittlerweile in der Pflicht.

Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen in Berlin künftig Bußgelder. Das hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Gäste, die die sogenannte Dokumentationspflicht auf die leichte Schulter nehmen und zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

Auch Gäste sind in der Pflicht

Strengere Regeln beim Infektionsschutz für die Gaststätten während der Corona-Krise hatte der Senat bereits Anfang September festgelegt. Danach sind inzwischen auch die Gäste in der Pflicht. Außerdem müssen Gastwirte die Pflicht zum Erfassen von Gästedaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit ihrer Gäste unabhängig davon beachten, ob diese drinnen sitzen oder draußen.

Die Regelungen sind verschärft worden, nachdem es in Berlin immer wieder Kritik gegeben hatte, Gastwirte und Gäste gingen mit der Dokumentationspflicht zu lässig um. Der Bußgeldkatalog soll nun entsprechend angepasst werden.

Noch einmal strengere Regeln beim Infektionsschutz für die Gaststätten während der Corona-Krise hatte der Senat bereits Anfang September festgelegt. Danach sind inzwischen auch die Gäste in der Pflicht. Außerdem müssen Gastwirte die Pflicht zum Erfassen von Gästedaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit ihrer Gäste unabhängig davon beachten, ob diese drinnen sitzen oder draußen.

 

Die Regelungen sind verschärft worden, nachdem es in Berlin immer wieder Kritik gegeben hatte, Gastwirte und Gäste gingen mit der Dokumentationspflicht zu lässig um. Der Bußgeldkatalog soll nun entsprechend angepasst werden.

Sendung: Inforadio, 15.09.2020, 13:00 Uhr

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59 Kommentare

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  1. 59.

    Liebe/r Tucke,
    die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten sind in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen mit einem Rahmen von bis zu xx Euro festgelegt. Konkretisiert werden sie dann häufig in Bußgeldkatalogen, die regelmäßig auch einen Rahmen für die Geldbuße festlegen. Wie hoch die Geldbuße in diesem Rahmen dann tatsächlich ausfällt, legt die ausführende Behörde fest.

    Gemäß § 17 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist Grundlage für die Zumessung der Geldbuße, die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“ Daher kann in der Berichterstattung keine konkretere Summe genannt werden.

    Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort hilft. Gruß von rbb|24.

  2. 58.

    Na schauen wir mal ob das Schule macht......
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-08/coronavirus-saarland-kontaktnachverfolgung-verfassungsgericht-persoenlichkeitsrechte

    Besonders interessant ..... hat man ja auch bei Kontaktdaten die hinter eine IP Adresse stecken .... nur ein Gericht kann die Herausgabe der Daten anordnen.
    Hat man sich bei den Verordnungen zu weit aus dem Fenster gelehnt.....da jedes Gesundheitsamt die Kontaktdaten im Restaurant usw. anfordern "darf" ?

  3. 57.

    Genau, und der Finder der Liste ruft dann zum Flashmop in Deiner Wohnung auf ;-))

  4. 56.

    Na z.B. Kameras in Deiner MietWohnung, auf deiner Arbeitsstelle, in Deinen elektronischen Geräten, beim Discounter, in Einkaufsforen, Malls, Kinos, Theaters, Clubs, Schulen, Kindergärten.
    Mir würde noch so viel einfallen, was zu einem Überwachungsstaat passt. Oh Hilfe, wenn ich Du wäre, würde ich die e-mail-adresse bei amazon & co. und Deinen Namen an der Haustür und am Briefkasten entfernen ;-)))

  5. 53.

    Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem totalitären Überwachungsstaat. Wo soll das noch hinführen?

  6. 52.

    An die rbb Redaktion: Nachtrag zu meinem gerade gesendeten Kommentar "Infektionszahlen". Gerade lese ich den im rbb Corona blog (eigentlich meide ich seit längerem Corona Berichterstattungen) und möchte meine Anerkennung für die differenzierte Darstellung bekannt geben.

  7. 50.

    Hm? Ich wende mich doch gar nicht gegen die Datenerfassung in der Gastro. Im Gegenteil. Falscher Adressat...?

  8. 48.

    @Anja @Sascha
    Vom wiegen wird die Sau nicht fetter. Unsere Gesellschaft ist kleinteilig. Selbst bei Einschränkungen haben wir immer noch viele Kontakte. Es bliebe bei auch getrennter Erfassung eine beträchtliche Unschärfe. Im Übrigen bräuchten wir dann eine viel engere Erfassung und Kontrolle - nämlich auch in der Gastronomie. Damit liegt Sascha falsch, wenn er sich gegen die Datenerfassung in der Gastro wendet. Es ist ein Zirkelschluss.

  9. 47.

    Aber wenigstens von den bekannten positiven Testfällen ist in der Mehrzahl bekannt, wo sie sich angesteckt haben. Und bei allenvon denen, bei denen es nicht ermittelt werden kann, wird das als sonstiges gewertet. Dann ist zumindest schon mal eine Grundlage da. Perfekt wird es eh nicht. Es ist aber dennoch erforderlich, dass die Entscheidungsgrundlagen des Senats veröffentlicht werden (so lückenhaft sie ggf. auch sind), sie müssen ja überprüfbar sein.

  10. 46.

    Wenn die Wirte zur Ausweiskontrolle ermächtigt werden, wird sich das vermutlich nicht förderlich auf den Umsatz auswirken. Ich verzichte dann gerne auf diese Gaststätte.

  11. 45.

    Das Problem ist ja, dass eben nicht definitiv fehlerlos punktgenau die absolute Zahlen zu benennen sind, wieviele sich wo angesteckt haben, weil es eben keine echt validen Daten gibt, sondern nur Anhaltspunkte. Deswegen bleibt es ein gewisses Maß schwammig.
    Genauere Zahlen würde man erhalten, wenn sich alle an die Auskunftspflicht/bitte/wasauchimmer halten würden. Leute, die sich als Dagobert Duck eintragen, später krank werden, fallen dann mitunter deswegen durch das Raster, und niemand kann sagen, wo er sich angesteckt hat, vielleicht auch an einem anderen Dagobert Duck, der in derselben Gaststätte einen Tisch weiter gesessen hat...
    Wenn hingegen sich er und der andere Dagobert richtig eingetragen hätten, wäre die Zuordnung leichter, auch wenn das auch dann nicht unbedingt zweifelsfrei nachweisbar ist. Deswegen kann man auch nicht mit exakten Zahlen rechnen. Da kann man dann noch so interessiert sein....

  12. 44.

    Doch doch, hab ich schon verstanden. Und es mag ja sein, dass dem Bäckereiverkäufer das vollkommen schnuppe ist, aber deshalb muss es einem selbst ja nicht auch schnuppe sein. Darauf wollte ich hinaus.
    Natürlich werden immer welche dabei sein, die falsche Angaben machen, aber man selbst kann ja zumindest dafür sorgen, dass es nicht noch eine mehr wird.

  13. 43.

    Idiotischer Politaktivismus.

  14. 42.

    Solange keine Richtlinie die Gastronomie zum Einhalten des Datenschutzes zwingt, werde ich einen Teufel tun und meinen echten Namen auf eine Liste schreiben. Diese Zettel landen irgendwo hinterm Tresen wo jeder Zugriff darauf hat. Und nach einiger Zeit kommen sie ungeschreddert in die Papiertonne. Tolle Wurst.

  15. 41.

    Solange ich bei amazon bestelle werde ich doch wohl meine e-mail-adresse in einem Restaurant hinterlassen können, da wo ich hingehe kann man das jedenfalls.

  16. 40.

    Wie gut das es ganz einfach verboten ist, das Hinz und Kunz Ausweise kontrollieren dürfen.
    Schwierig wird es auch weil niemand dazu verpflichtet ist einen Ausweis mitführen zu müssen.
    Da muss man dann schon mal 2 Gesetze ändern. Bei der derzeitigen Stimmung wird man das wohl eher nicht machen.

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