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Quelle: Thomas Imo/photothek.net

Kammergericht bestätigt

Vergabe von Corona-Teststellen in Berlin rechtswidrig

Im Streit um die landeseigenen Corona-Testzentren ist Berlin vor Gericht unterlegen. Das Kammergericht hat am Dienstag Entscheidungen der Vergabekammer bestätigt, wonach die Auftragsvergabe für den Betrieb der Teststellen rechtswidrig war. Damit blieben sofortige Beschwerden des Landes vor dem Vergabesenat erfolglos, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts (Az. Verg 1/22 und Verg 2/22).

Die landeseigenen Teststellen sind seit Ende März geschlossen. Als Hintergrund hatte die Senatsgesundheitsverwaltung die auslaufende Testverordnung des Bundes genannt.

Testverordnung läuft aus

Elf senatsbeauftragte Teststellen müssen am Donnerstag schließen

Die elf landeseigenen Corona-Teststellen in Berlin müssen bis 31. März schließen. Dann läuft die aktuelle Testverordnung des Bundes aus. PCR-Testungen sind jedoch weiterhin in Arztpraxen und Apotheken möglich.

Vergabekammer kritisierte Auftragsvergabe als rechtswidrig

Mit dem Betrieb der landeseigenen Testzentren hatte Berlin 2021 das Unternehmen 21DX aus München beauftragt. Die Berliner Vergabekammer hatte jedoch im vergangenen Januar die Auftragsvergabe als rechtswidrig kritisiert. Sie beanstandete, dass zuletzt nur das Angebot des Münchner Unternehmens 21DX eingeholt worden sei. Die Bewertung der Angebote müsse wiederholt werden. Zudem beschloss die Vergabekammer, dass die Interimsvergabe rechtswidrig war.

Gote will Corona-Maßnahmen extern beleuchten lassen

Diese Entscheidungen bestätigte nun der Vergabesenat des Kammergerichts. Damit hat sich ein Konkurrent des Münchner Unternehmens erfolgreich gewehrt gegen die Vergabepraxis der Gesundheitsverwaltung unter Leitung der damaligen Senatorin Dilek Kalayci (SPD).

Zunächst war unklar, welche Folgen die Gerichtsentscheidung möglicherweise hat. Eine Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung lag vorerst nicht vor. Nach dpa-Informationen will die neue Senatorin Ulrike Gote (Grüne) jedoch die Corona-Maßnahmen extern beleuchten lassen.

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