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Audio: Antenne Brandenburg | 09.08.2022 | Christina Torge | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Brandenburg

Innenminister Stübgen plant neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will noch in diesem Jahr mit einem neuen Gesetz die automatische Kennzeichenerfassung (Kesy) auf Autobahnen wieder ermöglichen. Er wolle das zur "Gefahrenabwehr bei schweren und schwersten Straftaten" nutzen, sagte Stübgen der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei nach seiner Auffassung "verfassungsrechtlich machbar".

Insbesondere die mitregierenden Grünen, aber auch der Koalitionspartner SPD hatten aus Datenschutzgründen Bedenken gegen den Aufzeichnungsmodus geäußert.

Kesy darf nicht zur Strafverfolgung genutzt werden

Eingesetzt werden solle die automatische Aufzeichnung von Kennzeichen dann zur Verhinderung von schweren Straftaten wie Mord, Kindesentführung oder terroristischer Gefährdung, erläuterte der Minister. Diese Gefahrenabwehr sei nach dem Polizeirecht möglich.

Zur Strafverfolgung dürfe Kesy nicht eingesetzt werden, bedauerte Stübgen. Denn dies habe der Bundesgesetzgeber in der Strafprozessordnung nicht klar geregelt. "Die Staatsanwaltschaft wünscht sich das genauso wie unsere Polizei", meinte er.

Kennzeichenerfassung zu konkreten Fahndungen läuft

Die Kennzeichenerfassung in Brandenburg wurde 2019 bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca bekannt. Bei Kesy gibt es die Erfassung zur Fahndung nach konkreten Straftätern und die massenhafte automatische Aufzeichnung. Den Aufzeichnungsmodus stufte die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge 2020 als unzulässig ein.

Mit dem Inkrafttreten einer neuer Strafprozessordnung wurde 2021 die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen gestoppt, weil sie laut Innenministerium nicht mehr komplett rechtlich gedeckt ist. Die Kennzeichenerfassung zu konkreten Fahndungen läuft jedoch weiter.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.08.2022, 14:00 Uhr

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